Prepaid frage

  • Wenn du Pennymobil jetzt nicht mehr empfehlen kannst oder willst, hast du dann wenigstens deine eigene schon eingemottet? Einen Beweis, daß Pennymobil weniger schlimm sei als "Maxxim" kann man deinen bisherigen Ausführungen nicht entnehmen, es sei denn man zielt auf Vermutungen ab, wie: "Rewe" wird da Einfluß nehmen usw.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Einen Beweis, daß Pennymobil weniger schlimm sei als "Maxxim" kann man deinen bisherigen Ausführungen nicht entnehmen


    Musst du eigentlich jeden Thread zum Maxxim Kleinkriegsschauplatz nutzen? :confused:


    Die AGB von Maxxim habe ich bereits analysiert: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3121845#post3121845


    Anscheinend macht sich keiner die Mühe meinen Beitrag mal genau durchzulesen, dann könnte er nicht behaupten, dass Maxxim problemfrei sei.


    Deswegen zitiere ich jetzt die wichtigsten Passagen aus meinem Beitrag:


    1. "Wenn die Kalkulation zu kippen droht, kann Drillisch einen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen raus schmeißen (vgl. Crash 5 von debitel). [AGB] Punkt III Ziffer 3"


    2. "Unter Punkt IV. erkennt man glasklar, dass es sich NICHT um Prepaid handelt:


    '1. Der Diensteanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass
    Roamingverbindungen und Verbindungen zu Diensten von
    Drittanbietern verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden
    können und deshalb eine verzögerte Abrechnung erfolgen kann.'"


    3. "Punkt VIII Ziffer 1:


    'Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen
    Entgelte sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen
    (Vorleistungspflicht). [...]'


    Kein Grundsatz ohne Ausnahme wie Ziffer 4 zeigt:


    'Die Einzugsermächtigung des Kunden erstreckt sich auch auf
    die Zeit nach Vertragsbeendigung auf Forderungen, die während
    der Vertragslaufzeit angefallen sind.'


    Da entstehen also vertragliche Pflichten (Forderungen) über den auf das Guthabenkonto einbezahlten Betrag hinaus! Wenn dem so ist, dann holte sich Drillisch die Forderung schlicht und einfach nachträglich per Lastschrift. Also das ist definitiv KEIN Prepaid!


    Dies findet dann seine Bestätigung unter Punkt IX:


    Ziffer 2:


    'Die Preise für die Mobilfunkdienstleistungen gemäss der
    geltenden Preisliste werden vom Guthaben in Abzug gebracht.
    Laufende Gespräche werden bei Verbrauch des Guthabens sofort
    unterbrochen. Ein bei Beendigung des Vertrages verbleibender
    negativer Saldo – entstanden durch die zeitlich verzögerte
    Abrechnung von Verbindungen - wird dem Kunden mit einer
    Abschlussrechnung in Rechnung gestellt.'"


    4. "Ziffer 5:


    'Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen
    (vgl. Klausel VI.1) ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des
    Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz
    unverzüglich auszugleichen. Der Kunde kann bis zum Ausgleich
    des Saldos für abgehende Verbindungen gesperrt werden. Gleicht
    der Kunde trotz Mahnung vom Diensteanbieter den Saldo nicht
    innerhalb von drei Tagen aus, kann die Sperrung des Anschlusses
    bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende wie auch für
    ankommende Verbindungen erfolgen. Der Diensteanbieter erhebt
    für die Entsperrung eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum
    Zeitpunkt der Entsperrung gültigen Servicepreisliste. Die
    Servicepreise sind einsehbar unter http://www.maXXim.de.'"


    Penny hat davon nur die abgemilderte Variante, dass ein negativer Saldo nicht direkt vom Konto abgebucht werden, denn es liegt erst gar keine Einzugsermächtigung vor.


    Wer jetzt mit dem Argument kommt, dass man einfach der Abbuchung widersprechen kann, der hat erst einmal Recht. Aber Drillisch wird dann wie jeder andere Gläubiger die Forderung + die Rücklastschriftgebühren der Bank + eigene Rücklastschriftgeühren gem. AGB 20,47 Euro + Mahngebühren + Verzugszinsen erst einmal in Rechnung stellen. Dann geht die Sache seinen "üblichen" Gang: Mahnverfahren --> Gerichtsverfahren.


    Die AGB könnten unwirksam sein, aber erst einmal hat man die Probleme am Hals und wenn man das Gerichtsverfahren dann verliert, kommt das Urteil. Aus dem Urteil verstreckt Drillisch dann den Laptop weg und dann ist Schluss mit der Lobhudelei auf TT für Maxxim.


    Diese AGB sprechen Bände über das Geschäftsgebaren des Verwenders.


    Finger weg!


    Holt euch doch einfach eine solomo für 8,5 Cent/Minute/SMS. Dieser Stress mit den AGB wären mir keine 0,5 Cent = 0,005 Euro/Minute/SMS wert! Wer unbedingt D1 braucht, der kann sich Congstar für 9 Cent/Minute/SMS holen.


    Ansonsten kann ich nur sagen, dass Vertragsfreiheit herrscht. Jeder kann sich seine Vertragspartner frei aussuchen.


    Aber bitte empfehlt doch nicht irgendetwas, von dem ihr noch nicht einmal die genauen Vertragsbedingungen genau kennt, das ihr selber nicht genutzt habt, dessen Anbieter euch bisher nicht aus vorherigen oder laufenden Vertragsverhältnissen bekannt ist.

  • Diesen ganze Salat hier nochmal anzuführen, hättest du dir sparen können. Niemand wird doch Forderungen die zu Recht abgebucht werden, wieder zurückbuchen lassen und dann ein juristisches Verfahren auf sich zu kommen lassen. Wird was unberechtigtes abgebucht, dann holt man sich das Geld zurück. Im Wiederholungsfall entzieht man die Einzugsermächtigung. Man muß halt wissen was man tut, Forderung berechtigt oder nicht berechtigt prüfen und dann entscheiden ob man zurückbucht. Esgibt nichts sicheres als das Zahlen per Lastschrift. Laß dich mal bei einer VZ darüber aufklären. Die AGB von Penny sind nicht wesentlich anders als die von "Maxxim"

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Niemand wird doch Forderungen die zu Recht abgebucht werden, wieder zurückbuchen lassen und dann ein juristisches Verfahren auf sich zu kommen lassen. Wird was unberechtigtes abgebucht, dann holt man sich das Geld zurück. Im Wiederholungsfall entzieht man die Einzugsermächtigung. Man muß halt wissen was man tut, Forderung berechtigt oder nicht berechtigt prüfen und dann entscheiden ob man zurückbucht.


    Wenn das immer so einfach wäre. Vor den ordentlichen Gerichten wird fast nur darum gestritten, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Das geht im Extremfall über drei Landesgericht bis zum Bundesgericht.


    Und du meinst also, dass das dann ganz locker rechtliche Laien beurteilen sollen/können?


    Du machst es dir ganz schön einfach.


    Das Problem bei den Drillisch Angeboten (ob Maxxim oder Penny) ist, dass sie von Prepaid reden und wenn man dann dahinter (AGB) schaut, dann haftet man auch unbegrenzt über den auf dem Prepaidkonto eingezahlten Betrag hinaus!


    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Esgibt nichts sicheres als das Zahlen per Lastschrift. Laß dich mal bei einer VZ darüber aufklären.


    Das behaupten die Banken! Die meisten Schuldner und auch die meisten Gläubiger haben mittlerweile die Nase voll davon. Die Banken behaupten auch, dass der Magnetstreifen auf der EC-Karte sicher wäre. Aber naja, ich will nicht wieder den nächsten Kleinkrieg anfangen.

  • Laßt doch mal die Kirche im Dorf. Es ist doch klar, daß man alles was man genutzt hat bezahlen muß, auch einen negativen Saldo, wenn ich die Leistung in Anspruch genommen habe. Wer seine Schulden bezahlt für ausreichende Kontodeckung sorgt, der wird mit Rücklastschriften und daraus entstehende Gebühren nichts zu tun haben. Und wenn ein Anbieter sein Angebot kündigt, aus wirtschaftlichen oder einen anderen Grund, dann soll er das doch machen, dann geht man halt zum nächsten Anbieter. Es gibt doch genug Angebote.


    Ps. Negativsaldo gab es früher sogar bei den klassischen Prepaid-Karten wie z.B. Xtra. War das dann auch kein klassisches Prepaid?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Nun ja, bei Pennymobil oder ja!mobil kann man sich ja
    locker als sein Hund oder Katze registrieren lassen,
    insofern interessieren mich dann die AGB`s nicht.


    Bei maXXIm geht das ja nun bekannterweise nicht ganz so einfach,
    obwohl möglich ist das über Umwege auch.


    Die geändeten AGB bei maXXIM haben wohl mit der Aufladegeschichte
    per Lastschrift zu tun, die es bei Penny und ja! nicht gibt.
    Der Betrag wird eher von maXXim aufgeladen, als er bei der Bank abgebucht wird.
    Wer also sein Konto nicht flüssig hat, kann nichts abgebucht bekommen.
    Drillisch holt sich dann natürlich die Kohle auf anderen Wegen wieder.


    Das mit dem späteren Abrechnen steht auch bei diversen anderen PREPAID-
    Anbietern in den AGB, selbst Vodafone läßt bei CallYa einen "Vorschuss" zu,
    wo bist das bitte PREPAID? Open-End-Karten gehen auch heute noch locker
    ins Minus, wer nicht wieder auflädt, bekommt eine Rechnung nach einigen Monaten.


    Ich habe mutigerweise eine maXXim-Karte geordert.
    Bis jetzt läuft alles ok, schauen wir mal weiter.


    Das Drillisch in der Vergangenheit ein "zweifelhafter" Anbieter war,
    und auch bei einigen anderen Produkten wohl immer noch ist,
    sei unbestritten.
    Da ich aber seit über 2 Jahren auch eine Penny-Karte habe, die problemlos
    funzt, hatte ich bei maXXim geordert.

  • Goody.


    Die nachträgliche und verzögerte Abrechnung, vorwiegend bei Datenverbindungen, (hatte technische Gründe) gab es lange Zeit, bei den klassischen Prepaidkarten der Netzbetreiber. Es konnte da ebenfalls ein Negativsaldo entstehen. In den AGB von "Xtra" konnte man auch nachlesen, daß so ein Negativsaldo auszugleichen ist. Was eigentlich auch nicht zu beanstanden ist. Sich zu Streiten ob eine Karte echtes oder kein echtes Prepaid ist, macht überhaupt keinen Sinn. Sich über Rücklastschriftgebühren aufzuregen ist ebenfalls abwegig, wer solche bekommt, ist doch selber schuld. Man kann doch dem Anbieter nicht anlasten, wenn eine Lastschrift wegen unzureichender Kontodeckung nicht eingelöst wird.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Laßt doch mal die Kirche im Dorf. Es ist doch klar, daß man alles was man genutzt hat bezahlen muß, auch einen negativen Saldo, wenn ich die Leistung in Anspruch genommen habe. Wer seine Schulden bezahlt für ausreichende Kontodeckung sorgt, der wird mit Rücklastschriften und daraus entstehende Gebühren nichts zu tun haben.


    Wenn ich vertragliche Prepaid vereinbare, dann will ich auch Prepaid. Ich hätte nichts dagegen wenn Drillisch nicht nur im Kleingedruckten sondern offen damit wirbt, dass es sich nicht um Prepaid handelt, sondern um ein zinsloses Darlehen für Drillisch als Postpaidvertragspartner.


    Bei Prepaid kommt im Nachhinein gerade keine Rechnung.


    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Und wenn ein Anbieter sein Angebot kündigt, aus wirtschaftlichen oder einen anderen Grund, dann soll er das doch machen, dann geht man halt zum nächsten Anbieter. Es gibt doch genug Angebote.


    Du hast schon eine komische Rechtsansicht. Wenn der Kunde strittigen Forderungen (Zahlung von Gebühren außerhalb des Prepaidguthabens) aus beispielsweise wirtschaftlichen Gründen nicht nach kommt, dann ist das nicht hinnehmbar. Wenn aber der Anbieter seinen vertraglichen Verpflichtungen (Mobilfunkdienstleistungserbrinung) nicht nach kommt, dann "soll er das doch machen, dann geht man halt zum nächsten Anbieter. Es gibt doch genug Angebote." :gpaul:


    Hast du schon einmal was von "pacta sunt servanda" gehört?


    Naja, aber mit deiner Rechtsansicht bist du tatsächlich der perfekte Kunde von Drillisch, insofern kann ich die Gründe deiner Empfehlung jetzt nachvollziehen.


    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Ps. Negativsaldo gab es früher sogar bei den klassischen Prepaid-Karten wie z.B. Xtra. War das dann auch kein klassisches Prepaid?


    Früher gab es auch noch ganz andere Sachen. T-Mobile wurde dafür auch heftig kritisiert und sie haben es dann auch entsprechend umgestellt/abgestellt. Das gab es übrigens auch bei Vodafone CallYa. T-Mobile und Vodafone sind übrigens bei vielen (TTlern) auf dem negativen Saldo sitzen geblieben, wenn man nicht aufgeladen hat. :D


    Zitat

    Original geschrieben von Goody
    Das mit dem späteren Abrechnen steht auch bei diversen anderen PREPAID-
    Anbietern in den AGB, selbst Vodafone läßt bei CallYa einen "Vorschuss" zu,
    wo bist das bitte PREPAID?


    Gar nicht, aber das wird ausdrücklich vertraglich vereinbart. Diesen Vorschuss muss man jedes Mal ausdrücklich bestätigen.


    Vodafone hat sich hier aber auch schon abgesichert, da der Vorschuss nur einmal über 2 Euro geht. Außerdem geht dieses Darlehen nur bei Kunden, die in den letzten drei Monate ihre Kart genutzt haben, in dieser Zeit mind. einmal 15 Euro aufgeladen haben und die in einem überteuerten Tarif (ungleich CallYa Compact & Co.) sind. Mit anderen Worten Vodafone hat sein Geld schon verdient und rechnet dank Registrierungen auf Hund, Katze, Maus mit einigen Zahlungsausfällen, die ihnen aber kaum weh tun. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Goody
    Open-End-Karten gehen auch heute noch locker
    ins Minus, wer nicht wieder auflädt, bekommt eine Rechnung nach einigen Monaten.


    Laut diesem Thread nicht: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=277700


    Hast du da irgendwelche anderen Quellen, dass Vodafone das Minusguthaben fordert?

  • Daran sieht man das es keinen Sinn macht, eine Diskussion über echtes oder unechtes Prepaid zu führen. Echtes Prepaid gibt es nach dieser Argumentation überhaupt nicht.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Doch gibt es schon und zwar bei Congstar, simyo, ALDITalk, Xtra, CallYa, Free, aber eben gerade nicht bei Drillisch mit ihren Angeboten simply, Maxxim usw.. :D

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