Zu 3.: Einen Stein, der so groß ist, dass es bei dem Mäher zu einem Totalschaden kommt, muss man meiner Meinung nach aber wirklich sehen!
Rasenmäher Totalschaden durch Stein- Vorgehen zur Schadensregulierung?
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Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Zu 3.: Einen Stein, der so groß ist, dass es bei dem Mäher zu einem Totalschaden kommt, muss man meiner Meinung nach aber wirklich sehen!Sorry, nein den hat man nicht gesehen.
Ich möchte jetzt auch ehrlich nicht mehr über den Stein schreiben.Könnt ihr mir bitte sagen, wie man sich korrekt weiter zu verhalten hat.
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Ach ja, das erinnert mich an was (in seligem Gedenken an den "mein Fahrrad hat drei Schlösser-Thread"):
Send Pix!
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Zitat
Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
Ach ja, das erinnert mich an was (in seligem Gedenken an den "mein Fahrrad hat drei Schlösser-Thread"):Send Pix!
Also ich weiß jetzt nicht, auf welchen anderen thread du dich beziehst.
Sollte dies mir weiterhelfen, so nenne mir bitte den ganzen Titel bzw. schicke mir den Link bitte per pn. DankeIch komme mir langsam so vor, als müsste ich mich hier vor euch rechtfertigen.
Nochmals:
Ich bitte rein um Empfehlungen für ein weiteres Vorgehen. -
Zitat
Original geschrieben von smartsurfer2007
Sorry, nein den hat man nicht gesehen.
Ich möchte jetzt auch ehrlich nicht mehr über den Stein schreiben.Könnt ihr mir bitte sagen, wie man sich korrekt weiter zu verhalten hat.
1. Rasenmäher kaufen
2. Rasen mähen, zur Note vorher mit der Sense. Ein Rasenmäher in der Preisklasse
sollte aber auch mit dem hohen Gras klarkommen. Einmal höchste Stufe und
dann noch in der gewünschten Höhe. Glaub mir, das funktioniert auch mit 40cm Gras.
3. Mit der Rechnung zur Hausverwaltung gehen und noch mal vernünftig mit denen reden.
4. Noch 2x nachfragen
5. kein Geld bekommen und die Sache schnellstmöglich vergessen.Gruß
Tommy
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Sende uns bitte erstmal hochauflösende Bilder des Steins und des Mähers, dann wird die foreninterne Abteilung Schadensregulierung, in Abstimmung mit dem anwesenden technischen Personal eine Einschätzung liefern.
Im Anschluß daran lassen wir unsere Foren-Advokaten von der Kette.
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Zitat
Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
Sende uns bitte erstmal hochauflösende Bilder des Steins und des Mähers, dann wird die foreninterne Abteilung Schadensregulierung, in Abstimmung mit dem anwesenden technischen Personal eine Einschätzung liefern.Im Anschluß daran lassen wir unsere Foren-Advokaten von der Kette.
Leider erweckt Dein Beitrag in mir den Anschein, als ob du meine Schilderung als Unglaubwürdig einstufst.
Ich habe nicht vor, mich zu Rechtfertigen.
Bitte schreibt nur noch, wenn ihr mir hilfreiche Tipps geben wollt.
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Zitat
Original geschrieben von neumann
Ich glaube nicht, das Ihr nen Rasenmäher bekommt.
Man wird Euch unterstellen, Ihr hättet den Stein vorher sehen müssen. Anosnten kann der Wohl kaum so groß sein, das gleich der Rasenmäher schrott ist.
Desweiteren würde Euch max der Zeitwert des Mähers zustehen.Genau so wird es sein, Neupreis wird es auf alle Fälle nicht geben. Ich behaupte mal in jedem Rasenmäherhandbuch wird auch sowas drin stehen wie: "Die Rasenfläche ist vor dem Mähen auf Fremdkörper abzusuchen."
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ist nur tt-typisch, dass es jetzt hier um den stein des antoßes geht
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Zitat
Original geschrieben von Basito
Ich behaupte mal in jedem Rasenmäherhandbuch wird auch sowas drin stehen wie: "Die Rasenfläche ist vor dem Mähen auf Fremdkörper abzusuchen."Also die Fa. Black and Decker schreibt es so in Ihre Handbücher:
ZitatVergewissern Sie sich,daß Ihr
Arbeitsbereich immer frei von Steinen,
Draht und anderen Fremdkörpern ist.
Derartige Teile könnten durch die
rotierende Walze herumgeschleudert
werden, bzw. das Gerät beschädigen.Quelle: https://www.2helpu.com/PDMSDoc…ocs//docpdf/gf934_eur.pdf
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