Rasenmäher Totalschaden durch Stein- Vorgehen zur Schadensregulierung?

  • Zu 3.: Einen Stein, der so groß ist, dass es bei dem Mäher zu einem Totalschaden kommt, muss man meiner Meinung nach aber wirklich sehen!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Zu 3.: Einen Stein, der so groß ist, dass es bei dem Mäher zu einem Totalschaden kommt, muss man meiner Meinung nach aber wirklich sehen!


    Sorry, nein den hat man nicht gesehen.
    Ich möchte jetzt auch ehrlich nicht mehr über den Stein schreiben.


    Könnt ihr mir bitte sagen, wie man sich korrekt weiter zu verhalten hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Ach ja, das erinnert mich an was (in seligem Gedenken an den "mein Fahrrad hat drei Schlösser-Thread"):


    Send Pix!


    Also ich weiß jetzt nicht, auf welchen anderen thread du dich beziehst.
    Sollte dies mir weiterhelfen, so nenne mir bitte den ganzen Titel bzw. schicke mir den Link bitte per pn. Danke


    Ich komme mir langsam so vor, als müsste ich mich hier vor euch rechtfertigen.
    Nochmals:
    Ich bitte rein um Empfehlungen für ein weiteres Vorgehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von smartsurfer2007
    Sorry, nein den hat man nicht gesehen.
    Ich möchte jetzt auch ehrlich nicht mehr über den Stein schreiben.


    Könnt ihr mir bitte sagen, wie man sich korrekt weiter zu verhalten hat.


    1. Rasenmäher kaufen
    2. Rasen mähen, zur Note vorher mit der Sense. Ein Rasenmäher in der Preisklasse
    sollte aber auch mit dem hohen Gras klarkommen. Einmal höchste Stufe und
    dann noch in der gewünschten Höhe. Glaub mir, das funktioniert auch mit 40cm Gras.
    3. Mit der Rechnung zur Hausverwaltung gehen und noch mal vernünftig mit denen reden.
    4. Noch 2x nachfragen
    5. kein Geld bekommen und die Sache schnellstmöglich vergessen.


    Gruß


    Tommy

  • Sende uns bitte erstmal hochauflösende Bilder des Steins und des Mähers, dann wird die foreninterne Abteilung Schadensregulierung, in Abstimmung mit dem anwesenden technischen Personal eine Einschätzung liefern.


    Im Anschluß daran lassen wir unsere Foren-Advokaten von der Kette.

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Sende uns bitte erstmal hochauflösende Bilder des Steins und des Mähers, dann wird die foreninterne Abteilung Schadensregulierung, in Abstimmung mit dem anwesenden technischen Personal eine Einschätzung liefern.


    Im Anschluß daran lassen wir unsere Foren-Advokaten von der Kette.


    Leider erweckt Dein Beitrag in mir den Anschein, als ob du meine Schilderung als Unglaubwürdig einstufst.


    Ich habe nicht vor, mich zu Rechtfertigen.


    Bitte schreibt nur noch, wenn ihr mir hilfreiche Tipps geben wollt.

  • Zitat

    Original geschrieben von neumann
    Ich glaube nicht, das Ihr nen Rasenmäher bekommt.
    Man wird Euch unterstellen, Ihr hättet den Stein vorher sehen müssen. Anosnten kann der Wohl kaum so groß sein, das gleich der Rasenmäher schrott ist.
    Desweiteren würde Euch max der Zeitwert des Mähers zustehen.


    Genau so wird es sein, Neupreis wird es auf alle Fälle nicht geben. Ich behaupte mal in jedem Rasenmäherhandbuch wird auch sowas drin stehen wie: "Die Rasenfläche ist vor dem Mähen auf Fremdkörper abzusuchen."

  • Zitat

    Original geschrieben von Basito
    Ich behaupte mal in jedem Rasenmäherhandbuch wird auch sowas drin stehen wie: "Die Rasenfläche ist vor dem Mähen auf Fremdkörper abzusuchen."


    Also die Fa. Black and Decker schreibt es so in Ihre Handbücher:


    Zitat

    Vergewissern Sie sich,daß Ihr
    Arbeitsbereich immer frei von Steinen,
    Draht und anderen Fremdkörpern ist.
    Derartige Teile könnten durch die
    rotierende Walze herumgeschleudert
    werden, bzw. das Gerät beschädigen.


    Quelle: https://www.2helpu.com/PDMSDoc…ocs//docpdf/gf934_eur.pdf

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

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