Rasenmäher Totalschaden durch Stein- Vorgehen zur Schadensregulierung?

  • bin ein bißchen enttäuscht von den Antworten bisher, bzw. vermisse da eine noch:




    TE, verbuch es als Lehrgeld.


    Puh, jetzt gehts mir besser. :p




    TE, nicht ernst gemeint...


  • Man muß ja nicht jede Selbstverständlichkeit ständig wiederholen. Davon sind wir einfach mal ausgegangen :D :D :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Moin,


    ich würde an Deiner Stelle weiterhin regelmäßig und freundlich beim Bauunternehemer nachhaken, was denn nun seine Versicherung dazu sagt. Dieser hat er doch, nach seiner Aussage, schon informiert. Ich denke, das ist Deine einzige Chance. Denn einen Rechtsstreit, der von Dir ja auch nicht gewollt ist, halte auch ich für aussichtslos und nicht gerechtfertigt. Somit ist es schwierig, Druck in der Sache auszuüben. Da bleibt imho nur das erstgeschriebene in diesem Beitrag über ;).
    Trotz dessen ärgerlich.


    greetz

  • Was ich nur nicht verstehe: einen neuen Rasenmäher brauchst Du ja so oder so. Nochmal kurz und knapp:


    Wenn die Schuldfrage geklärt ist, würdest Du im besten Fall wohl die Kosten für einen neuen Rasenmäher bekommen (wenn Dein alter Mäher noch nicht zu alt war und somit der Neuwert als Zeitwert angerechnet wird). Zusätzlich noch die Kosten für einen geliehenen Rasenmäher wäre aus meiner Sicht schon schwierig, eher noch die Zinsen für den Kaufpreis des Rasenmähers bei einer unangemessen lang dauernden Abwicklung.


    Warum sollte die Gegenpartei eine Dienstleistung wie einen Mähdienst bezahlen. Du mähst ja sonst den Rasen auch selbst. Gleiches wird auch für einen Gartengestalter gelten. Selbst wenn nachweisebar wäre, das dieser wegen der langen Nicht-Mäh-Zeit erforderlich wäre, warum hast Du nicht schon vorher gemäht mit einem geliehenen / neu gekauften Mäher?






    Meine Sicht: Kauf einen neuen Mäher und Mäh den Rasen, evtl. am Anfang mehrmals oder erst einmal mit einem geliehenen Handmäher o. ä. falls es wider Erwarten wg. der Graslänge wirklich nicht mit Deinem neuen Mäher gehen sollte. Versuch das Geld für den Mäher zumindest anteilig zu bekommen oder eine andere zumindest kleine Aufwandentschädigung (denn zumindest das Schuttabladen war ja nicht rechtens, so ein (oder auch genau dieser) Stein hätte aber auch danach z. B. durch ein spielendes Kinde dahin gelangt sein können...). Weigert sich die Versicherung nach mehrmaliger Nachfrage immer noch, würde ich persönlich keinen Anwalt nehmen und nacher den Kaufpreis eines Mähers in Versuche der außergerichtlichen und gerichtlichen Einigung zu investieren mit dem Risiko, dass Du am Ende das Nachsehen hast. Hat die Gegenpartei keine Versicherung, dann versuch noch mal in Ruhe mit denen zu reden und eine definitive Aussage zu bekommen. Auch hier würd ich mich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, evtl. hat aber die Gegenpartei bei fehlender Haftpflicht auch keine Rechtsschutzversicherung und daher vielleicht auch kein Interesse an einem Rechtsstreit und einigt sich vielleicht dann doch mit Dir, wenn eine Klage droht. Halte ich aber eher für unwahrscheinlich in diesem Fall und das Geld für ein erstes Anschreiben durch den Anwalt wärst Du dann zumindest auch los...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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