Hallo zusammen,
zwar werden die Internetzugaenge ueber UMTS immer erschwinglicher, doch mangelt es meines Wissens allen (bis auf eine Ausnahme*) an der Zuweisung einer oeffentlichen IP-Adresse ohne kuenstliche Einschraenkungen.
So verwenden quasi alle offiziellen APN der Anbieter entweder NAT oder im Falle Vodafones zwar oeffentliche IP-Adressen, die jedoch durch eine Firewall wieder "zugemauert" werden.
Das erschwert den Betrieb von Servern oder die Verwendung von Filesharing erheblich.
Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei dieser Nutzung per se im legale Unterfangen handelt, sind sie meines Erachtens Teil eines vollwertigen Internetzugangs.
Alle Anbieter werben mit einem mobilen Internetzugang und erwaehnen - wenn ueberhaupt (man denke an das Trauerspiel Moobicent) - gerade einmal eine Trafficbegrenzung. Kein Wort davon, dass die Zugaenge mangels eingehender Verbindungen faktisch kastriert sind.
Mich wuerde eure rechtliche Beurteilung interessieren. Bestuende nicht die Moeglichkeit, die Erbringung eines uneingeschraenkten Zugangs oder Bereitstellung eines entsprechenden APN gerichtlich zu erzwingen?
little-endian
* Der "alte" APN internet.t-d1.de ermoeglich im Netz von T-Mobile offenbar (noch) einen vollwertigen Zugang zum Internet. Fraglich sind langfristig Abrechung der Nutzung sowie Dauer der Verfuegbarkeit.