Fahrrad wurde mit fremden Schloss abgeschlossen - Was tun?

  • ich wusste es .....Martyn unser Allroundgenie hat den passenden Tipp :D sogar schon mit exakter Hochrechnung ROTFL

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • Nö!
    10000 Kombinationen in 42 Minuten?


    Sorry, aber wenn ich von 4 Kombinationen pro Minute ausgehe, sind das 240 Kombinationen pro Stunde,- also schon weit über den 42 Minuten raus... ;)


    Nach meiner Rechnung würde so ein Durchprobieren 41.6 Stunden dauern ;)

  • Genau das Gleiche hatte ich auch mal vor, jmd das Fahrrad doppelt ab zu schließen :D!


    Aber ich wollte ihm danach den Schlüssel geben.


    Das mit dem Nachweisen ist echt dumm gelaufen, da kann wirklich jeder mit einem einfachen Schloss unter Absegnung der Polizei ein Rad knacken.


    Ich würde es einfach so knacken, selbst Schuld wer sowas macht setzt sein Schloss eben der geknackt werden Gefahr aus ;).

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ups, verrechnet.


    Jo, du hast mit 4 pro Sekunde gerechnet, was wohl etwas utopisch ist.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • So, als ich mit heute morgen nochmal das Fahrrad angschaut habe, habe ich noch einen beiligenden Zettel gefunden:


    "Moin Fahrraddieb, hab wohl mein Fahrrad wiedergefunden, also nimm dein Schloss ab und gut ist! Sonst Anzeige!"


    :eek: :confused:


    NA toll. Ich habe ds Fahrrad privat über einen Zettelaushang gekauft! Anscheinend wollte der Verkäufer nur das Fahhrad loswerden und Geld damit machen :flop:


    Was nun? Kontakt kann ich mit dem Verkäufer nicht mehr aufnehmen, habe seine Nummer nicht mehr.


    Gruß,
    der immer mehr genervte Skynt :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Dann bleibt ja sowieso nichts über, als die Polizei einzuschalten!


    Dann sollte dir aber bewusst sein das du das Fahrrad dann los bist, unabhängig davon ob du wusstest das es geklaut war oder nicht, da du es dem Eigentümer zurückgeben musst.
    Irgendwelche Ersatzansprüche hättest du wohl nur gegen den Verkäufer (ausser gegebenenfalls irgendwelche Investitionen in das Fahrrad), den du ja aber nicht mehr kennst.
    Leider eine ziemlich blöde Situation für dich.

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