ZitatOriginal geschrieben von delvos
Auch das Gießen oder Spritzen von Essig o.ä. ist nicht erlaubt. Für private Haushalte sind Spritzmittel jedweder Art sind verboten, nur abfackeln und rausreißen darft man.
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Danke für den Hinweis!
Dann werde ich beim nächsten Mal den Rollwagen, der den 5Liter Kanister 10%igen Essig vom Auto in die Garage beförfern soll, besser als Gefahrguttransport deklarieren. Und wenn es dann aufgrund Unanchtsamkeit doch zu einer Leckage kommt gleich die Feuerwehr bzw. den Katastrophenschutz alarmieren
Müßte doch dann die Versicheung zahlen. Den Einsatz und eventuelle notwendigen Bodenaustausch, oder irre ich jetzt. :p