Kleiner Mischlingswelpe durch umgekippten Betonstein ums Leben gekommen. Schuldfrage?

  • Kleiner Mischlingswelpe 9 Wochen durch umgekippten Betonstein ums Leben gekommen.


    Nachbarskind 12 jähriges Mädchen hat mit kleinen Welpen vom Nachbarsgrundstück durch einen Netzzaun mit 6x6cm großen Löchern mit kleinen Welpen gespielt.
    Netzzaun gehört zum Nachbarsgrundstück und ist ca. 60 cm tiefer als das eigene Grundstück.


    Vor dem Netzzaun stand auf dem eigenen Grundstück ein schwerer Randstein (30cm Hoch, 1 Meter lang, 8 cm Tiefe, Gewicht 30 kg) auf Betonboden 5cm ca. vom Zaun entfernt.


    Das kleine Mädchen hat immer durch den Netzzaun und über den Netzzaun gegriffen, um mit dem Hund zu spielen.
    Netzzaun war oben auch ziemlich ausgeleiert.


    Dann ist das Unglück natürlich passiert:
    Der kleine lag auf dem Bauch und der Betonstein direkt auf ihm.


    Das Mädchen ist sofort rüber zum Besitzerhaus gelaufen und hat darauf hingewiesen, das der Betonstein auf den Hund gefallen ist.


    Laut dem kleinen Mädchen hat der kleine Welpe angeblich mit den Krallen oder Zähnen am Betonstein gezogen und diesen zu Fall gebracht, nach Befragung ca. 1 Stunde nach dem Unglück mit den Eltern.
    Wahrscheinlich wurde dem Mädchen das so von der Mutter eingetrichert, da diese sich vor der Schuld und Kosten drücken will.


    Das ist aber schwer zu glauben bei einem Gewicht von höchstens 2 kg.
    Eher ist davon auszugehen, das durch das übergreifen des Mädchens über den Betonstein, dieser vermutlich unabsichtlich durch Schulter oder Arm zu Fall gebracht wurde.


    Wie sollte man hier am besten vorgehen, da der Welpe erstens 350,- Euro gekostet hat und der kleine eigentlich natürlich so nicht zu ersetzen ist.


    Aufsichtpflicht der Eltern verletzt?
    Haftpflicht des Mädchens überhaupt haftbar?

  • Keiner von uns war dabei und wir sollen die Schuldfrage klären. Ja ne, is klar. :rolleyes:


    Ich denke, langsam wird es mit diesen Schuldfrage-Hunde-was-weiß-ich-Threads wirklich zu dolle.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Es geht hier garnicht um schuld, sondern ob eine der angesporchenen Versicherung diesen"Schaden" übernehmen könnte? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von The_Best
    Es geht hier garnicht um schuld, sondern ob eine der angesporchenen Versicherung diesen"Schaden" übernehmen könnte? :confused:


    Nicht? Dann schau mal in den Threadtitel! Zudem zahlt ja auch eine Versicherung nur, wenn man "schuldig" ist.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk


    Ich denke, langsam wird es mit diesen Schuldfrage-Hunde-was-weiß-ich-Threads wirklich zu dolle.


    Ist doch nicht schlimmer/unsinniger als Threads a la "Matratzenberatung", "Schwarzarbeit", "Zu schnell gefahren, was nun", "Weltbild Verlag rückt Geschenke nicht raus" usw usw.


    @ TE Es wäre am besten du würdest mal mit den Eltern sprechen, vielleicht wissen die gar nicht, dass der Hund relativ viel Geld gekostet hat.
    Vielleicht geht ja was über die Haftpflicht (allerdings nur wenn die Eltern die nicht nachweisbare Schuld ihrer Tochter anerkennen).


    Ist natürlich wirklich schwierig da es keinerlei Zeugen gab. Und ob die Eltern die Schuld ihrer Tochter (falls diese überhaupt schuld war und nicht doch der Hund selbst den Betonstein bewegt hat) eingestehen, ist auch anzuzweifeln.

    Gruß, lazybee

  • Erstmal trifft das Mädchen denke ich keine Schuld, denn was hat sie denn gemacht?
    Der Stein war so wie es sich raus ließt wohl nicht gesichert, sonder stand einfach nur da ohne eingegraben zu sein, den hätte jeder beim vorbeigehen am Zaun zu fall bringen können!


    Ausserdem denk ich hat das Mädchen (wenn sie keine Tierquälerin ist) momentan andere Probleme,...


    Ich wär wohl total fertig wegen dem toten Hund, liegt wohl daran das ich selber mal einen hatte!


    Aber wie gesagt, von hier aus ist es schwer zu beurteilen.


    Ausserdem, keine Zeugen....


    Gruß

    Zitat

    „Wenn die Bienen verschwinden, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben; keine Bienen mehr, keine Pflanzen, keine Tiere, keine Menschen mehr“.


    Zitat von Albert Einstein

  • Sehr traurig das mit dem Welpen...


    Zitat

    Aufsichtpflicht der Eltern verletzt?


    Ganz klar: Nein! Das Kind war auf dem eigenen Grundstück und Aufsichtspflicht bedeutet eben nicht, daß man sich mit Hand und Fuss ans eigene Kind kettet. Auch Unfälle auf geschlossenen Baustellen bedeuten in der Regel weder eine verletzte Aufsichtspflicht, noch das die Eltern oder das Kind automatisch haften.


    Zitat

    Haftpflicht des Mädchens überhaupt haftbar?


    Das ist eine Frage. Die andere Frage ist, wieso ein so schwerer Betonstein ungesichert auf eurem Grundstück liegt. Der hätte ja auch anstelle auf den Welpen auf das Kind kippen oder auf deinen Fuss etc.. Und für die Sicherheit der Dinge auf deinem Grundstück bist nunmal du verantwortlich.


    Ein so schwerer Stein darf nicht durch die Kraftanstrengungen eines kleinen Kindes ins Kippen gebracht werden können, schon garnicht, wenn es nur dabei ist einen Welpen zu tätscheln. Das kann man auch nicht drehen, denn ein Kleinkind bzw. Kind hat weder die Sach- noch Fachkenntnis, noch den Intellekt um diese Gefahr vorraussehen zu können.


    Ich würds wie ein Erwachsener nehmen und die Sache so belassen. Das Kind wird aus der Sache alles relevante gelernt haben und ihr hoffentlich auch. Die 350 Ocken sind sowieso kein Ersatz und sie machen die Trauer um den Verlust auch nicht kleiner.

  • Mit 12 ist man kein kleines Kind mehr,...
    Heutzutage ist man in vielen Fällen mit 12 schon Mutter :rolleyes:


    Aber weitestgehend kann ich deinem Posting zustimmen!


    Selberschuld! Solche Steine (kann mir vorstellen was das war) sind normalerweiße ein Stück eingegraben oder mit Pflöcken gesichert, habe ich auch schon gesehen.


    Gruß

    Zitat

    „Wenn die Bienen verschwinden, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben; keine Bienen mehr, keine Pflanzen, keine Tiere, keine Menschen mehr“.


    Zitat von Albert Einstein

  • Na ja, schlimm ist nur das der 15 jährige Nachbarssohn das Mädchen beim spielen mit dem Welpen immer zwischendurch durch das Fenster in seinem Zimmer gesehen hat.


    Und er auch der erst war am Unglücksort, der den kleinen blutverschmiert in den Händen gehalten hat und der kleine natürlich der beste Freund von seinen kleinen 7 jährigen Bruder war und was das für diesen bedeutet, brauche ich hier ja nicht zu schreiben.


    Man kann doch auch nicht einfach in ein fremdes Haus gehen und etwas zerstören und danach einfach sagen, ups, das war ich nicht.


    Auf das Geld kann verzichtet werden, nur ist die bissige Einstellung der Mutter des Mädchens, die von dem Vorfall auch nichts mehr wissen will und das Mädchen seit dem Vorfall auch nicht mehr gesehen worden ist, überhaupt nicht in Ordnung und ziemlich frech.

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