Kleiner Mischlingswelpe 9 Wochen durch umgekippten Betonstein ums Leben gekommen.
Nachbarskind 12 jähriges Mädchen hat mit kleinen Welpen vom Nachbarsgrundstück durch einen Netzzaun mit 6x6cm großen Löchern mit kleinen Welpen gespielt.
Netzzaun gehört zum Nachbarsgrundstück und ist ca. 60 cm tiefer als das eigene Grundstück.
Vor dem Netzzaun stand auf dem eigenen Grundstück ein schwerer Randstein (30cm Hoch, 1 Meter lang, 8 cm Tiefe, Gewicht 30 kg) auf Betonboden 5cm ca. vom Zaun entfernt.
Das kleine Mädchen hat immer durch den Netzzaun und über den Netzzaun gegriffen, um mit dem Hund zu spielen.
Netzzaun war oben auch ziemlich ausgeleiert.
Dann ist das Unglück natürlich passiert:
Der kleine lag auf dem Bauch und der Betonstein direkt auf ihm.
Das Mädchen ist sofort rüber zum Besitzerhaus gelaufen und hat darauf hingewiesen, das der Betonstein auf den Hund gefallen ist.
Laut dem kleinen Mädchen hat der kleine Welpe angeblich mit den Krallen oder Zähnen am Betonstein gezogen und diesen zu Fall gebracht, nach Befragung ca. 1 Stunde nach dem Unglück mit den Eltern.
Wahrscheinlich wurde dem Mädchen das so von der Mutter eingetrichert, da diese sich vor der Schuld und Kosten drücken will.
Das ist aber schwer zu glauben bei einem Gewicht von höchstens 2 kg.
Eher ist davon auszugehen, das durch das übergreifen des Mädchens über den Betonstein, dieser vermutlich unabsichtlich durch Schulter oder Arm zu Fall gebracht wurde.
Wie sollte man hier am besten vorgehen, da der Welpe erstens 350,- Euro gekostet hat und der kleine eigentlich natürlich so nicht zu ersetzen ist.
Aufsichtpflicht der Eltern verletzt?
Haftpflicht des Mädchens überhaupt haftbar?