Mögliche Grundstücksenteignung zulässig oder was ist öffentliches Interesse

  • Hi, nachdem ich schon rumgesucht habe und eigentlich im beamtendeutsch nicht sooo bewandert bin eine Frage. Vor das Grundstück meiner älteren Herrschaften soll ein kombinierter Rad/Fussweg gebaut werden.


    Soweit so gut, irgendwer hat sich das einfallen lassen.


    Es wurde im Vorfeld von der betreffenden Gemeinde nicht mit den Anwohnern gesprochen. Das ertse, was überhaupt kam, war ein Brief von Strassenbauamt, das dieser Radweg gebaut wird mit der Aussage, dass dies sowieso mit unserem Grundstück nix zu tun hätte, da der Gemeinde noch 1 Meter von umzäunten Gehöft gehören würde. Was natürlich nicht stimmte, woraufhin ein Messtrupp anrückte und dies dann auch bestätigte.
    Dann ruhte 1 Jahr still der See, bis sich dann mal eine Dame vom Strassenamt einfand um die Sachlage zu erläutern mit der Aussage "Winterdienst und Instandhaltung wird mit der Gemeinde geklärt, die bekommen von uns Geld dafür". Aber von Gemeindeseite passierte in der Richtung nix von wegen "schreiben wir fest, machen wir".


    Nun kam letztlich ein Brief mit der Lageskizze und dem Angebot zum Verkauf. Peanuts...... :D Dem wurde - auch von Nachbarn - erst mal widersprochen. Allerdings war auch eine Aussage von der Dame damals "wenn sie nicht wollen, dann Enteignung, sie können nur rauszögern aber nicht verhindern".


    Die Frage ist, können die Das und was ist öffentliches Interesse? Egal auf die 500 gebotenen Euros. Die interessieren niemanden. Gibts evtl. gut lesbare Urteile dazu, die jemand kennt?


    Danke schon mal.

  • In der Theorie dürfen die das:


    Artikel 14(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.


    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.


    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


    Im konkreten Fall kommt es aber daneben auch auf die jeweiligen Landesgesetze etc. pp. an. Siehe z.B. hier:


    http://www.landkreis-regen.de/…11D6-8F4A-001083F96D4A%7D


    http://www.brd.nrw.de/BezRegDd…edigung_zum_Wohl_1217.php


    Wenn es also tatsächlich nur um 1 Meter geht und die Eigentümer "aus Prinzip" nicht wollen kann es durchaus sein, dass eine Enteignung möglich ist weil ein Rad-/Fussweg dem Wohle der Allgemeinheit dient.


    Im Prinzip müsste man mal in die Landesgesetze schauen, exemplarisch hier mal was aus BB:
    § 42
    Enteignung
    (1) Träger der Straßenbaulast für Landes- und Kreisstraßen sowie Gemeindestraßen im Außenbereich (§ 35 des Baugesetzbuches) haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Enteignungsrecht. Die Enteignung ist zulässig, soweit sie zur Ausführung eines nach den Vorschriften der §§ 38 ff. festgestellten oder genehmigten Planes notwendig ist. Einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf es nicht.


    (2) Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend.



    Zu deutsch: Wenn es ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren zum Bau des Weges gegeben hat (liegt auch öffentlich aus, dort hätte man widersprechen können) stehen die Chancen wohl eher schlecht sich aus dieser Nummer völlig rausziehen zu können.

  • Danke!



    Also ist das Abweisen des freiwilligen Abtretens so erst mal schon nicht ganz falsch gewesen, wenn ich das richtig verstehe, da die "Enteignungsstelle"


    Im Interesse sollte das wohl liegen, da Radweg an der Strasse. Sind übrigens 1,50, aber eigentlich egal.




    Zitat

    In der Regel wird in einer mündlichen Verhandlung den Beteiligten die Gelegenheit eröffnet, zu dem Antrag auf Enteignung, Entschädigungsfestsetzung oder vorzeitige Besitzeinweisung Stellung zu nehmen. Die Enteignungsbehörde hat entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag, "in jedem Stand des Verfahrens auf eine Einigung zwischen den Parteien hinzuwirken", und den Beteiligten Möglichkeiten aufzuzeigen, die eine einvernehmliche Lösung erlauben.



    Denn das lässt ja erst mal alles rauszögern, ohne das ein evtl. Nachteil entsteht. denn die Dame der Strassentruppe meinte sinngemäß "jetzt können sie noch Ansprüche stellen, die wir berücksichtigen". Bezüglich Zaun und Sträucher ect. Das Problem ist nicht mal, das wir und 2 andere sich wehren wollen gegen das teil, sondern die 1,5 kommen nahe ans Haus, da zu früheren Zeiten schon mal enteignet wurde zum Bau einer Bundesstrasse. Ubnd das problem Winterdienst, wo die gemeindesatzung sagt "ist der Anreiner verantwortlich". Das würde in einem Fall bedeuten, dass ein Anwohner ca. 200m jeden tag räumen müsste. Was sich zumindest rauszögern liesse, da die Entschädigung die Kosten für einen externen Winterdienst in 2 Jahren auffrisst.


    Eine spezielle Frage, vielleicht weiss das jemand. Wie lange dauert es, vom abgelehten freiwilligen Verkauf bis zum gespräch zur Enteignung? So pi mal Daumen :confused:

  • Mal grob gesagt, ja sie können prinzipiell schon. Aber nur dann wenn dies zum Allgemeinwohl nötig ist. Straßenbau ist eine solche Aufgabe die eine Enteignung rechtfertigen KANN. Allerdings stellt IMHO die Enteignung ein aufwändiges und teures Verfahren da, dass nicht einfach so mal schnell in Kauf genommen wird.


    Voraussetzung ist dafür, dass die Gemeinde wirklich erst auf normalem Geschäftsweg versucht hat das Grundstück anzukaufen. Selbst wenn die Gemeinde enteignet, muss sie einen Finanziellen oder Materiellen Ersatz leisten. Die Höhe kann dabei IMHO auch nicht der Enteigner frei festlegen, sondern falls der Enteignete dem Angebot nicht zustimmt, muss ein Wertgutachten eingeholt werden, dass die Entschädigung dann festlegt.


    Ich würde mir also mal Gedanken machen
    -ob der Verlust der Fläche persönlich wirklich relavant ist/zu verschmerzen ist
    -ob man nicht selber einen Vorteil vom Bauvorhaben hat
    -evtl nicht sogar eine Wertsteigerung des Restgrundstücks erfolgt


    -wieviel die Fläche auf dem Markt wirklich Wert wäre
    -wieviel Kosten für euch durch den Umbau entstehen
    -welche weiteren Folgen entstehen. Winterdienst wurde ja schon angesprochen, evtl problematische Bäume an der Grundstücksgrenze... etc.


    Auf jeden Fall sollte man nicht das erstbeste Bonbon nehmen und die Fläche verramschen, nur weil sie drohen das es sonst garnix geben würde. Das ist quatsch. So einfach ist das mit der Enteignung IMHO nicht.



    Im Idealfall solltet ihr Nachbarn euch zusammentun und eine gemeinsame Linie zu diesem Projekt fahren, evtl gemeinsam abstimmen unter welchen Bedingungen ihr dem Projekt zustimmen würdet. Ein Rechtsbeistand ist wohl unumgänglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Eine spezielle Frage, vielleicht weiss das jemand. Wie lange dauert es, vom abgelehten freiwilligen Verkauf bis zum gespräch zur Enteignung? So pi mal Daumen :confused:


    Das wird Dir keiner so genau sagen können, kommt sicherlich sehr drauf an, wie eilig es der Gemeinde nun mit dieser Geschichte ist. Wenn sich das irgendwer zum Prestigeobjekt gemacht hat (oder irgendwo anders irgendwelche Termine )fixiert sind) kann es sehr schnell gehen, wenn nicht dann kann es auch gern mal wieder länger dauern.


    Gab es den ein Planfeststellungsverfahren? Wenn ja was steht da drin?


    Und ansonsten kann man nur raten: Egal ob auf freiwilliger Basis oder im Rahmen der Enteignungsgespräche, alle dort festgehaltenen Vereinbarungen (gerade im Hinblick auf Winterdienst o.ä.) sollten schriftlich fixiert werden.
    Im Prinzip macht es i.d.R. am meisten Sinn vernüftig mit der Gemeinde zu reden um eine gütliche Lösung für alle Beteiligten zu finden, ist immer noch besser als wenn ein Gericht entscheidet was eine "angemessene Entschädigung" ist.

  • Soweit ich das richtig verstanden habe, ist eine Enteignung immer nur das letzte Mittel und dann muss das Allgemeinwohl deutlich überwiegen. Wird aus dem Grundgesetz abgeleitet: Eigentum verpflichtet...


    Enteignung kann nur per Bescheid (also Verwaltungsakt) geschehen. Und dieser kann natürlich auch gerichtlich überprüft machen. Und dann ists natürlich vom Gericht abhängig ob dieses das Allgemeinwohl oder das Einzelinteresse in den Vordergrung stellt.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Gab es den ein Planfeststellungsverfahren? Wenn ja was steht da drin?


    machten meine Herrschaften, müsste ich nachfragen was da wann und wo mal war :confused:


    Zitat

    macht es i.d.R. am meisten Sinn vernüftig mit der Gemeinde zu reden u


    Das witzige ist an der Sache, das Projekt wird komplett vom Strassenbauamt bezahlt/ gefördert. Die gemeinde hält sich komplett raus. da annste frage " was is hier nun, was wird hier werde". Nichts kommt da. Eigenartig eigentlich, zumal ich einen vertreter persönlich kenne, der sagt. macht die Strassentruppe. Geht uns nichts an - und den kenne ich nun wirkich sehr gut, der regiert ei uns mit :eek: möglicherweise will er mir ja nicht auf die Füsse treten müssen, da ich schon hartnäckig bin, wenns um irgendwas wichtiges geht :confused:


    Zitat

    -ob der Verlust der Fläche persönlich wirklich relavant ist/zu verschmerzen ist


    Auf Grund der Nähe zum Haus - sehr sehr ärgerlich das Ganze :rolleyes:


    Zitat

    -ob man nicht selber einen Vorteil vom Bauvorhaben hat


    Überhaupt keinen


    Zitat

    -evtl nicht sogar eine Wertsteigerung des Restgrundstücks erfolgt


    Ganz im gegenteil, siehe Nähe :mad:


    Zitat

    -wieviel die Fläche auf dem Markt wirklich Wert wäre


    das ist völlig egal, geboten wurden 500 Euro - drauf ge****. Auch wenns 1500 wären, um Geld gehts überhaupt nicht.


    Zitat

    -wieviel Kosten für euch durch den Umbau entstehen


    Uns ja keine, würde ja die Strassenleute übernehmen.


    Zitat

    -welche weiteren Folgen entstehen. Winterdienst wurde ja schon angesprochen, evtl problematische Bäume an der Grundstücksgrenze... etc.


    Ja, Winterdienst ist das wichtigste, vor allem, weil der gemacht werden muss und durch dritte mächtig ins geld geht.





    Also eigentlich alles absoluter Käse. Zumal die begründung für den Mist lautete "Damit die Kinder sicher von a nach b kommen. Nur fährt den ganzen tag dort keines vorbei auf dem Weg zu schule, denn da wohnt keins und der Weg zur besagten ist ganz woanders. Es fahren überhaupt am Tag vielleicht 5 fahrräder lang. Gelaufen ist die ganze Woche da niemand. das ganze Dind ist völliger Nonsens, den keiner braucht.


    Also erst mal rauszögern bis zum Tag irgendwann und dann mal sehen, KANN ja sein, dass sich in Zukunft die Förderrichtlinien entsprechend ändern. daher die Frage nach dem pi mal Daumen....... :D

  • Mal ganz spontan, wenn der Streifen abgetrennt wird,
    stimmt dann noch der Grenzabstand zur Bebauung?


    U.U. kommt nach der Baumassnahme ein paar Wochen
    später der nächste Gemeindedepp und sagt, Abstand
    ist nicht eingehalten, Gebäude muss abgerissen werden :D


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    U.U. kommt nach der Baumassnahme ein paar Wochen
    später der nächste Gemeindedepp und sagt,

    der neue Fussweg muss beleuchtet werden,
    die Lampen müssen einen gesetzlich definierten Abstand haben


    und stellt Euch zum Dank eine Lampe direkt mitten in der Garageneinfahrt.


    Alles schon dagewesen :D

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

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