Hi, nachdem ich schon rumgesucht habe und eigentlich im beamtendeutsch nicht sooo bewandert bin eine Frage. Vor das Grundstück meiner älteren Herrschaften soll ein kombinierter Rad/Fussweg gebaut werden.
Soweit so gut, irgendwer hat sich das einfallen lassen.
Es wurde im Vorfeld von der betreffenden Gemeinde nicht mit den Anwohnern gesprochen. Das ertse, was überhaupt kam, war ein Brief von Strassenbauamt, das dieser Radweg gebaut wird mit der Aussage, dass dies sowieso mit unserem Grundstück nix zu tun hätte, da der Gemeinde noch 1 Meter von umzäunten Gehöft gehören würde. Was natürlich nicht stimmte, woraufhin ein Messtrupp anrückte und dies dann auch bestätigte.
Dann ruhte 1 Jahr still der See, bis sich dann mal eine Dame vom Strassenamt einfand um die Sachlage zu erläutern mit der Aussage "Winterdienst und Instandhaltung wird mit der Gemeinde geklärt, die bekommen von uns Geld dafür". Aber von Gemeindeseite passierte in der Richtung nix von wegen "schreiben wir fest, machen wir".
Nun kam letztlich ein Brief mit der Lageskizze und dem Angebot zum Verkauf. Peanuts...... Dem wurde - auch von Nachbarn - erst mal widersprochen. Allerdings war auch eine Aussage von der Dame damals "wenn sie nicht wollen, dann Enteignung, sie können nur rauszögern aber nicht verhindern".
Die Frage ist, können die Das und was ist öffentliches Interesse? Egal auf die 500 gebotenen Euros. Die interessieren niemanden. Gibts evtl. gut lesbare Urteile dazu, die jemand kennt?
Danke schon mal.