Mögliche Grundstücksenteignung zulässig oder was ist öffentliches Interesse

  • Zitat

    Mal ganz spontan, wenn der Streifen abgetrennt wird,



    Tschuldigung wg. der vielen fehlenden Buchstaben vorhin - Fussballvorbereitung :D:D obwohl ich im Nachhinein die Stolperfreaks lieber nicht begossen hätte. Nun ja, zum Thema.



    da wird es keine Probleme geben, auch mit Beleuchtung nicht. Die Strasse führt aus dem Ort. Da läuft weder jemand lang, noch sonst was. das ist so unter dem Motto "Hammer der Woche", sollte das wer kennen :rolleyes:



    Was mich da noch interessieren würde wäre folgendes - ich weiss, Anwalt wird mehr wissen - oder denken. Aber einfach mal so gefragt.



    Begründet wird das Ganze mit der Tatsache, dass das alles wichtig ist zum wohle der Schüler, die in unsere hiesige Schule müssen und der Radfahrer. Problem - es fährt kein Schüler da lang. Auch in 10 Jahren nicht. Radfahrer? Vielleicht im Durchschnitt 5 am Tag. Zu Fuss? Niemand. Das ist ja das, was die Leute so ärgert und uneinsichtig macht, kein böser Wille gegenüber irgendwem, also überhaupt nicht kinderfeindlich oder was auch immer.



    WENN jemand diese Argumentation in diese Richtung führt, MUSS er das nachweisen, dass Bedarf besteht? Oder einfach "ich hab gesagt, das is so, dann is das so!"? :confused: Zumindest wäre das ein Ansatzpunkt im Streitfall, bei dem ich denke, dass der auch kommen wird. :mad:

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