Arcor Vertrag, ab wann beginnt das Widerrufsrecht?

  • Hallo,


    ab wann beginnt denn das Widerrufsrecht? Ich habe am 23.05.08 über die Arcor Shop Line Arcor bestellt. Einen Vertrag per Mail erhalten und gleich wieder zurück gefaxt. Es kam dann nur noch eine Eingangsbestätigung per Mail. Von Auftragsunterlagen oder sonstiges habe ich nie was gesehen. Per Mail oder Fax tut sich bei Arcor nichts. Sind die 14 Tage nun ab Bestellung oder nachdem ich eine Auftragsbestätigung von Arcor bekommen habe?

  • eine widerrufsfrist beginnt immer dann zu laufen, wenn du ordnungsgemäß über dein widerrufsrecht belehrt worden bist.

  • Zitat

    Original geschrieben von natz
    eine widerrufsfrist beginnt immer dann zu laufen, wenn du ordnungsgemäß über dein widerrufsrecht belehrt worden bist.


    Und das wird man sobald man den Vetrag unterschrieben hat und dort die Widerrufsbelehrung vermerkt ist ... mist!

  • ..genaus so ist es.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Die Regelfrist beginnt, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen vorliegen:


    - Informationspflichten erfüllt
    - Ordnungsgemäße sowie rechtzeitige Belehrung
    - Bei einem Dienstleistungsvertrag: Vertragsschluss


    Da der Vertrag gem. den Arcor AGB wohl erst mit Besätigung des Auftrags als geschlossen gilt, läuft die Frist frühestens ab Auftragsbestätigung.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter



    Da der Vertrag gem. den Arcor AGB wohl erst mit Besätigung des Auftrags als geschlossen gilt, läuft die Frist frühestens ab Auftragsbestätigung.


    Und genau diese habe ich noch nicht bekommen.


    ich werde gleich mal kündigen denn werden wie sehen wie es weiter geht.

  • Was hast du eigentlich genau beauftragt? DSL mit Hardware?


    Ein Hamburger Amtsgericht sieht solche Verträge nicht als Dienstleistungsvertrag, sondern als Vertrag sui generis mit überwiegend kaufvertraglichen Merkmalen.


    Vorteil: Kein vorzeitiges Erlöschen des WRR durch Veranlassung zur Ausführung bzw. Inanspruchnahme der Dienstleistung (hier nicht relevant) und Beginn der Frist erst mit Erhalt der georderten Hardware (Splitter, Modem etc...)


    Kündigen ist im Übrigen der falsche Ausdruck, man sollte schon widerrufen wenn man auf einen Fernabsatzwiderruf hinauswill.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Frank
    ich werde gleich mal kündigen denn werden wie sehen wie es weiter geht.

    Ich denke, du willst widerrufen...?

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Ich denke, du willst widerrufen...?


    Man kann den Begriff "kündigen" schon laiengünstig als Widerrufserklärung auslegen.


    Aber damit spielt der TE Arcor wieder den Ball zu, denn es kommt bestimmt ein Textbaustein zurück a la "Kündigung noch nicht möglich, Mindestvertragslaufzeit 24 Monate".

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