Ist das Schwarzarbeit?

  • Ich wurde von einem Bekannten gebeten ihm folgendes schriftlich zu bestätigen:



    Habe spontan "kein Problem" gesagt, aber mir kommen doch Zweifel. Ich denke zwar nicht, aber kann man mir da irgendwie einen Strick draus drehen, bezgl. Schwarzarbeit, Sozialversicherungspflicht o.ä.?

  • Hallo!


    Schwarzarbeit ist das nicht. Er zahlt Dir zwar was, aber Du bist selber für die Versicherung zuständig. Er ist ja nicht Dein Arbeitgeber, sondern Dein Schüler. Sonst müssten ja ein haufen Musikschüler Abgaben zahlen. Bei 12 Monaten macht das allerdings 1800,- Euro. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 500,- Euro. Ich weiss aber nicht, ob das monatlich oder jährlich ist. Wenn es jährlich sein sollte, musst Du dafür Steuern zahlen, da mehr als 500,- Euro. Also unbedingt auf der Steuererklärung angeben. Und da Du das privat machst, dürfte es IMHO von der Krankenversicherung gedeckt sein. Im Übrigen wäre ein Steuerberater der bessere Ansprechpartner. Und was den Text angeht, so ist dieser unzureichend. Frage mal einen Spezialisten, was in einen solchen "Ausbildungsvertrag" reingehört. Damit auch alles seine gesetzliche Richtigkeit hat. Die Bürokratie lässt grüßen. Besser alles festhalten, bevor es wirklich Schwierigkeiten gibt.


    Gruß, Rene

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Also, Schwarzarbeit nicht direkt, aber Du musst das in so nem Falle Versteuern. USt. fällt hier nicht an, Stichwort Kleingewerberegelung. Aber in der Einkommensteuererklärung musstes auf jeden Fall aufführen.


    Was soll bitte eine "Hinzuverdienstgrenze" sein?!?
    Es gibt Geringfügige Beschäftigung (bis max. 400.-- p.m.) oder meinst Du die Regelung bei Studenten?? Und wenn ja: Welche? Da gibts (gerade bei Studentischer Beschäftigung) ja sehr, sehr viele Spielarten.


    Könnte natürlich (gerade bei Diplom Berufen gerne gemacht) auch eine Freiberufliche Tätigkeit sein, oder, oder, oder.


    Kurzum: Mach alles mögliche, aber unterschreib das nicht! (Wenns ned stimmt, versteht sich...)


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • mumpel
    Charlie_D


    Wie kommt ihr darauf, dass Symphonie Geld erhält und Klavieruntericht gibt?


    Symphonie wurde von einem Bekannten gebeten, diesem Bekannten schriftlich zu bestätigen, dass Symphonie Klavierstunden erhält und das Symphonie hierfür 150 EUR an den Bekannten bezahlt.


    Oder hab ich einen :gpaul:




    Symphonie: bekommst Du denn tatsächlich Klavierstunden und bezahlst den angegebenen Betrag dafür?
    Dann wäre es doch OK, wenn Dein Bekannter sich den korrekten Nachweis hierzu von Dir unterzeichnen lässt. Zumindest sieht es nicht so aus, als ließe sich daraus ein Anstellungsverhältnis mit Dir als AG herleiten, aus dem sich u. U. nachträglich einzufordernde Abgaben zu Deinen Lasten ergeben können. Sicherheitshalber würde ich aber vielleicht eine geeignete Ausschlussklausel hinzufügen, so wie es Dein Steuerberater für notwendig hält.



    Oder gibt der Bekannte vielleicht sehr vielen Leuten für einen höheren Satz pro Stunde schwarz Unterricht und versucht nun, Nachweise dafür zu erbringen, dass er viel weniger verdiene als das FA meint? Da wäre ich dann vorsichtig und würde lieber nicht unterschreiben.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Wie kommt ihr darauf, dass Symphonie Geld erhält und Klavieruntericht gibt?


    Deswegen habe ich ja geschrieben, er solls, wenns ned stimmt, blos ned unterschreiben.


    Ich seh das ähnlich wie Du. Da wird Schmu versucht. Und die Finanzbeamten sind auch nicht blöde (zumindest einige, die ich kenne...)


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Ich meine ja!
    Du übst einen freien Beruf aus.
    Künstler.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler


    Wenn du als Freiberufler arbeitest, darf deine Tätigkeit nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sonst muss ein Gewerbe angemeldet werden. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt direkt beim Finanzamt (...).

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Du schreibst aber halt auch "Du muss das in so nem Falle Versteuern. [..]Aber in der Einkommensteuererklärung musst [Du] es auf jeden Fall aufführen.".


    Daher dachte ich eigentlich, Du hättest es so verstanden, dass Symphonie Geld bekommt für Klavierstunden...


    Unabhängig davon: auch wenn es augenscheinlich stimmt, was Symphonie da unterschreiben soll, können ihm/ihr immer noch Nachteile entstehen, z. B. wenn er/sie meint, einen gewerblich tätigen Klavierlehrer zu engagieren und mit dem Honorar auch alle Forderungen Dritter (Finanzamt, BG, Sozialkasse) beglichen zu haben, weil der Gewerbetreibende dafür zuständig ist und nachher dann Forderungen kommen. Deshalb sollte eine zu lasch formulierte Bestätigung nicht unterschrieben werden. Neben einer genauen Definition, wie das Vertragsverhältnis aussieht, wäre es gut, sich hier vom Auftragnehmer hinsichtlich Forderungen Dritter freistellen zu lassen. K. A. ob das im Hinblick auf Sozialkassen bei Klavierlehreren uneingeschränkt geht.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • RAR: wie kommst Du darauf, das Symphonie einen freien Beruf ausübt und Klavierlehrer ist? Thread nicht gelesen?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
      RAR: wie kommst Du darauf, das Symphonie einen freien Beruf ausübt und Klavierlehrer ist? Thread nicht gelesen?


    Sorry, hatte einen :gpaul:
    Natürlich der andere übt einen freien Beruf aus und Symphonie nimmt Klavierunterricht.

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

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