mach halt druck.
schreibs in zig dj foren rein, sag dir bleibt jetzt keine andere wahl als strafantrag wegen z.b. betrug zu erstatten, usw
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mach halt druck.
schreibs in zig dj foren rein, sag dir bleibt jetzt keine andere wahl als strafantrag wegen z.b. betrug zu erstatten, usw
ZitatOriginal geschrieben von panjabi
schreibs in zig dj foren rein, sag dir bleibt jetzt keine andere wahl als strafantrag wegen z.b. betrug zu erstatten, usw
Das könnte auch nach hinten los gehen im Hinblick auf üble Nachrede, Geschäftsschädigung, ...
Oft wundert man sich, welche Nachweise und Belege der Verkäufer nacher auftischt, um diese Argumentation bei Gericht zu untermauern...
Ich kann nur nochmal empfehlen, zur Verbraucherzentrale zu gehen. Kostet vielleicht 10 EUR und die sagen Dir genau, was Du tun musst, in welcher Reihenfolge und worauf zu achten ist. Ansonsten kannst Du auch gleich einen Mahnbescheid platzieren (vorher würde ich aber nach Fristsetzung nochmals förmlich vom Kaufvertrag zurücktreten, am besten per Einschreiben/Rückschein (ohne jetzt hier die "Beweiskraft" hier näher diskutieren zu wollen)), aber wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, ist Dir auch nicht weitergeholfen.
Hinsichtlich der o. a. anwaltlichen Gebühren bei diesem Streitwert: die Höhe des Endrechnungsbetrags hängt ja auch davon ab, wie viele Briefe dem Verkäufer geschrieben werden müssen, ob man sich dann vor Gericht sieht usw.
Und selbst wenn man am Ende Recht bekommt: wenn der Verkäufer pleite ist, hat man trotzdem weniger Geld als vorher, da man auch noch den Anwalt zahlen muss...
Ein Widerspruch hilft ihm natürlich auch - sofern er seine Zahlung (durch Kontoauszug) und den Rücktritt wegen Mangels (durch ein Einschreiben) vor Gericht beweisen kann.
Insofern ist es fraglich, ob ein nochmaliges Einschreiben oder eine Beratung bei der Verbraucherzentrale mehr bringen als ein Mahnbescheid.
Jetzt hole ich den Thread nochmals hoch.
Ich habe vor ca. 1,5 Wochen einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen, nun hat der Händler mir nur den Kaufpreis zurückerstattet (also die Hauptfoderung), die Nebenforderung (für die entstanden Kosten - Rücksendung der Ware, die zahlreichen Mahnungen) sowie die Kosten für den Mahnbescheid hat er nicht bezahlt. Bleibt der Mahnbescheid ansich noch aktiv?
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Jetzt hole ich den Thread nochmals hoch.
Ich habe vor ca. 1,5 Wochen einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen, nun hat der Händler mir nur den Kaufpreis zurückerstattet (also die Hauptfoderung), die Nebenforderung (für die entstanden Kosten - Rücksendung der Ware, die zahlreichen Mahnungen) sowie die Kosten für den Mahnbescheid hat er nicht bezahlt. Bleibt der Mahnbescheid ansich noch aktiv?
Ja, denn Deine Forderungen sind noch nicht ganz erfüllt. Wenn er keinen Widerspruch einlegt, kannst Du den Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn ein Widerspruch kommt, kannst Du die mündliche Verhandlung beantragen und mußt dann ggf. zum Gerichtssitz des Gegners anreisen oder Dich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Ich vermute mal, dass Du bei dem Landen nichts mehr bestellt.
ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Ich vermute mal, dass Du bei dem Landen nichts mehr bestellt.
Wie kommst denn darauf ?
Danke für die Info
Ich meld mich dann wieder, wenn entweder der Vollstreckungstitel oder das Widerspruchsschreiben da ist.
Ich hab vor einigen Wochen einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen und diesen gleich bezahlt. Jetzt hat der Gegner nen Widerspruch eingelegt und jetzt soll ich nochmal 52€ zahlen. Sind dass dann die Kosten für das Gerichtsverfahren? In dem Schreiben welches ich bekam steht nur drin, dass der Antragsgegner Widersprech eingelegt hätte.
Soll ich jetzt zum Anwalt gehen?
Übrigens hat der Laden erst nach dem er den Mahnbescheid erhalten hat, mir den Kaufpreis zurückerstattet. Er hat dennoch gegen den kompletten Mahnbescheid Widerspruch erhoben..
Kommt jetzt drauf an was Du denn in dem Mahnbescheid angegeben hast.
Sofern ein Kreuz bei "Im Falle des Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens" wird der Fall jetzt an das zuständige Gericht abgegeben zwecks Durchführung des Streitverfahrens. Dafür musst Du die Gerichtskosten vorstrecken sonst kommt das Verfahren zum Stillstand.
Musst jetzt halt wissen, ob Du Dir das alles ohne anwaltliche Unterstützung zutraust, und wie die Chancen stehen vor Gericht Recht zu bekommen, sonst ist hinterher außer Spesen nichts gewesen...
Ich gehe davon aus daß der Laden NACH ZUSTELLUNG des Mahnbescheids zurückgezahlt hat ?
Für diesen Fall mußt du nun die 52 Euro Gerichtskosten vorstrecken, die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen und dann (schriftlich alles) die Hauptsache für erledigt erklären.
Das Gericht entscheidet dann nur noch über die Kosten des Verfahrens durch Beschluß (also ohne mdl. Verhandlung). Aufgrund der Zahlung durch den Gegner ist das nahezu kein Risiko für dich.
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