Internet Shop erstattet Geld nicht, Mahnungen werden ignoriert, wie vorgehen?

  • Danke für die rege Teilnahme, hat mir schon sehr geholfen.
    Ich persönlich sehe den Anwalt als die Letzte Instanz, bin wirklich kein Anwalt-Schreier und mir wurde das Wort auch nicht in die Wiege gelegt :D
    Hatte schon jemand mit Inkaso Erfahrungen gesammelt? Ist das überhaupt was für Privat Leute?


    Lokomotive
    Ich weiß, siehe mein erstes Posting ;)


    mfg
    simon

    Erfahrung nennt man die Summe aller unserer Irrtümer
    Thomas Alva Edison

  • Inkasso macht idR nichts andres, was auch ein RA macht. Also zuerst ein etwas offizielleres Schreiben und dann Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Und das ganze wohl auch zu den Kosten, die ein RA ebenfalls nimmt.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • In Zukunft besser keine Vorkasse!


    Wahrscheinlich wird Dir in Deinem Fall nur der Rechtsweg etwas bringen.
    In Zukunft ist es sicherlich besser, andere Zahlungsarten zu wählen, wie z. B. Rechnung, Lastschrift und evtl. Kreditkarte.
    Allerdings sind manche Online-Händler wegen Gebühren und Risiken da etwas stur.
    Eine Lastschrift kannst Du bei Deiner Bank ohne Angabe von Gründen mindestens 6 Wochen nach Rechnungsabschluß ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen.
    Bei Kreditkarten ist es nicht ganz so einfach, aber bei offensichtlichen Betrugsverdacht, wie in Deinem Fall, müßte dies problemlos gehen. Der Händler muß sich gegenüber der Kreditkartenfirma dann kurzfristig äußern. Ich habe es auch schon erlebt, dass mir ein reklamierter Betrag sofort wieder auf meine VISA-Karte gutgeschrieben wurde und erst dann eine Stellungnahme vom Händler eingeholt wurde. Danach habe ich nie mehr etwas davon gehört und der Fall war für mich erledigt.
    Wenn es ein günstiges Angebot nur gegen Vorkasse o. ä. (z. B. Sofortüberweisung, Online-Bezahlsysteme) gibt, klingeln bei mir erst mal sämtliche Alarmglocken!
    Die 'Geiz-ist-geil' Mentalität mache ich nicht mit.

    Herbert

  • Also ich kaufe sehr viel Online bestimmt an die 100 Transaktionen im Jahr ob Klein oder Großbeträge, alles ist jetzt in den letzten 8 Jahren gut gegangen, auch sehr viel Auslandeinkäufe.
    Irgendwann ist immer das erste mal :(


    mfg
    simon

    Erfahrung nennt man die Summe aller unserer Irrtümer
    Thomas Alva Edison

  • Zitat

    Original geschrieben von ~funkwelle~


    Irgendwann ist immer das erste mal :(


    mfg
    simon


    Ja, leider macht jeder mal so eine Erfahrung. Ich habe zwar noch keine derartigen Erfahrungen gemacht, aber in unserer örtlichen Tageszeitung liest man jede Woche 2-3 Artikel über Vorkassebetrügereien, meist bei e...

    Herbert

  • Sorry wenn es ein bisschen Offtopic ist:
    Woran weiß ich eigentlich gegen wen ich meine Forderung richten muss?
    Nehmen wir mal an, der vermeitliche Gegner hat eine Firma, deren Rechtsform nicht erkenntlich ist. Stelle ich dann meine Forderung gegen eine "Einzelfirma" oder dann an die Privatperson?

  • Ob Einzelfrma oder Privatperson ist an sich egal. Ein Einzelunternehmer haftet schließlich auch mit seinem gesamten Vermögen, egal ob Privat- oder Firmenbesitz.

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    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Das dachte ich mir auch, ich wollte nur nachfragen, nicht das der Mahnbescheid oder ggf. die darauffolgende Gerichtsverhandlung wegen eines Formfehlers abgelehnt wird ;) .

  • Zitat

    Original geschrieben von mangeder
    Käse!!! Völlig unpassend!


    Ein Anwalt würde schon mal für die Erstberatung zwischen 50 und 150 Euro kassieren - Dann hat der aber noch keinen Finger für dich gerührt. Wenn er anfängt seinen Bleistift zu spitzen, kostet dich der Anwalt mehr als die offene Forderung - also was soll das?


    Es ist dir aber schon klar, daß ein Anwalt nur die gesetzlich vorgegebenen Gebühren verlangen darf oder ?


    Bei dem Streitwert wäre eine 1,0 Gebühr gerade mal 25,- Euro (+MWSt.).


    Also finde es irgendwie schon seltsam, anderen "gute" Ratschläge zu geben und mit Begriffen wie "Käse bla bla" um sich zu werfen, während man selbst anscheinend kaum Ahnung hat und mit Halbwahrheiten um sich schmeißt.

    Hier stand eine Signatur.

  • ...wenn ich auch mein Scheibchen Käse dazulegen darf:


    Kein Rechtsanwalt, den ich kenne, freut sich großartig über ein Mandat mit einem Gegenstands- bzw. Streitwert von Eur 171,--.


    Das Einschalten eines Inkassobüros halte ich nur für begrenzt sinnvoll. Stellt sich der Händler weiterhin quer, so wird die Auseinandersetzung ohnehin in ein gerichtliches Verfahren münden. Das wird aber das Inkassobüro nicht bestreiten.


    Für das gerichtliche Mahnverfahren wurden ja schon ein paar gute Hinweise gegeben auf was zu achten ist (wirksamer Rücktritt vom Vertrag, richtiger Adressat). Wichtig wäre vielleicht noch, auf die richtigen (zuständigen) Gerichte für das Mahnverfahren und einen evtl. folgenden Rechtsstreit zu achten.

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