Internet Shop erstattet Geld nicht, Mahnungen werden ignoriert, wie vorgehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Deshalb, weil für jemanden, der es nötig hat "Rechtsanwältin" ins Profil zu schreiben, nix umsonst und kostenfrei ist - vermute ich mal, berichtige mich bitte, sollte ich damit daneben liegen. :cool:


    also mein Vorschlag als nicht anwalt:


    anmahnen -> frist setzen -> mahnbescheid


    aber ich glaube ein Anwaltsschreiben mit nettem Hinweis sollte reichen ( haste keinen Anwalt im Bekanntenkreis? :-) )

  • Müsste man nicht erst eine Frist zur Lieferung setzen, nach Verstreichen dann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und die Rückzahlung des Kaufpreises fordern, bevor man den Mahnbescheid schicken kann?


    In jedem Fall würde ich alles schriftlich machen.


    BTW: Bei Verbraucherzentralen gibt es für kleines Geld eine qualifizierte Rechtsberatung. Denn bei 200 EUR Warenwert lohnt ohne SB-freie Rechtschutzversicherung ein Anwalt aus meiner Sicht nicht. Zu groß ist das Risiko, dass das Unternehmen am Ende nicht zahlen kann und dann hat man einen noch größeren Verlust. Außerdem ist mir auch nicht ganz klar, ab welchem Zeitpunkt die gegnerische Partei die eigenen Anwaltskosten tragen muss. IMHO muss man ja erst nachweislich den kostengünstigsten Weg der Rückforderung ausgeschöpft haben. Kann aber auch sein, dass ich mich irre...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Mahnbescheid wäre hier generell natürlich zulässig, da es um eine bestimmte Geldforderung in Euro geht, die nicht von einer Gegenleistung abhängig ist.


    Widerrufen wurde ja bereits.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Deshalb, weil für jemanden, der es nötig hat "Rechtsanwältin" ins Profil zu schreiben, nix umsonst und kostenfrei ist - vermute ich mal, berichtige mich bitte, sollte ich damit daneben liegen. :cool:



    Das ist eine unfaire Unterstellung. Wenn Er/Sie wirklich RA wäre, dürfte Er/ Sie hier nur so agieren wie geschehen.


    Aber in einem gebe ich Dir recht: Si tacuisses... gilt natürlich auch hier.

  • Zitat

    Original geschrieben von SYS64738
    ...Wenn Er/Sie wirklich RA wäre, dürfte Er/ Sie hier nur so agieren wie geschehen.


    Stimmt, hätte sie mit ihrer Antwort eben bis zum 01.07.2008 warten müssen;)
    § 6 RDG gilt erst ab diesem Zeitpunkt.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Was ich damit eigentlich sagen wollte. Wäre ich RA, hätte ich das nicht rausposaunt in Fortm der Eintragung ins Profil und damit solchen Unsinn geschrieben. Denn dann, wenn man diese Profilierung nicht nötig hätte, könnte man - aber nur wenn man will - seine Zeit sinnvoller mit einer konstruktiven Aussage vertreiben :top:

  • Das sagte SYS ja auch schon: Hätte sie geschwiegen... (korrekt übersetzt eher: hättest Du geschwiegen...)

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von missy_cc01


    du solltest schnellstmöglich einen Anwalt einschalten


    Käse!!! Völlig unpassend!
    Bei der Höhe des strittigen Betrages und in diesem frühen Stadium würde jeder seriöse Ratgeber von der Einschaltung eines Anwalts ausdrücklich abraten!!
    Es sei denn man will den "armen" Stand der Rechtsanwälte Mandanten zuschieben oder spekuliert selber darauf, dass der Fragesteller sich als Mandat meldet! Was ich von solchen Menschen halte, will ich hier nicht zu deutlich schreiben, schließlich hat die feine Madam Anwältin nichts besseres zu tun, als sich mit leeren Worthülsen in Foren wichtig zu machen :D


    Ein Anwalt würde schon mal für die Erstberatung zwischen 50 und 150 Euro kassieren - Dann hat der aber noch keinen Finger für dich gerührt. Wenn er anfängt seinen Bleistift zu spitzen, kostet dich der Anwalt mehr als die offene Forderung - also was soll das?



    Der gerichtliche Mahnbescheid kostet dich rund 25 Euro und kann jeder ohne Anwalt erledigen. Der große Vorteil in diesem Fall ist, dass der Händler gezwungen ist, zu reagieren - was er ja bisher nicht gemacht hat. Wenn er sich dann nämlich nicht meldet (bzw. der Forderung nicht widerspricht), erkennt er diese an und man kann als nächstes einen Vollstreckungsbescheid erwirken - wenn man den Vollstreckungstitel in der Tasche hat, kann man diesen 30 Jahre lang vollstrecken lassen, ihm also innerhalb dieses Zeitraums einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken - dem er dann nicht so einfach entkommen kann wie Mahnungen, Briefen oder E-Mails :cool:

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