Putzkraft eingestellt, was nu?

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Mal abgesehen davon, dass man ja beim Finanzamt nicht mehr raus bekommt, wie man los geworden ist. Siehe beruf "Student". Ich wage mal ordentlich zu bezweifeln, dass jeder so viel verdient, dass sich das Absetzen von solch Sachen überhaupt bemerkbar macht. Sicherlich, einrechen kann man viel nur macht viel nicht immer viel Sinn :D


    ... das mit dem Student ist natürlich ein Killerargument ;-) ... Geniesse es solange es geht.


    Ansonsten: Bemerkbar macht es sich bei jedem der Steuern zahlt.
    Wie und ob es sich rechnet, hängt natürlich von der jeweilgen Situation. Aber für einen durchschnittlichen Angestellten sollte das so funktionieren.


    Zitat

    Original geschrieben von CLK
    @SYS: Dur kannst die insgesamt erstattete ESt. nicht so einfach prozentual auf die Putze umlegen. Sonst werden Äpfel mit Birnen verglichen...


    Warum nicht? Die Erstattung würde ich ohne Putzhilfe ja nicht bekommen.



    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wie kommst du auf die Zahlen? Wurde doch schon gesagt, dass es nur 10% sind. :confused:


    Naja, das zu versteuernde Einkommen wird um die Kosten der Putzhilfe reduziert. Daher bekommts du die Einkommenssteuern, die Du für die Kosten der Putzhilfe vorher gezahlt hast wieder zurück. Ich glaube in D liegt die durchschnittliche Einkommenssteuer bei 35%. Kann mich aber auch irren.




    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob


    Selbst wenn diese Rechnung stimmen würde (was nicht der Fall ist), wären das immer noch 3,70€ pro Stunde mehr als bei 7,50 Stundenlohn. Von "genauso viel" kann also keine Rede sein.


    Da hst Du in diesem konkreten Fall natürlich recht . Nur bei uns in Düsseldorf bekomme ich für 7,50€ netto keine legale hier lebende Putzhilfe. Eine graue Putzhilfe (keine Einkommenssteuer, keine Unfallversicherung) kostet 10€ oder mehr.




    Noch eine Bemerkung: Meiner Erfahrung nach sollte man eher eine Gesamtbetrag für die Gesamtleistung vereinbaren (z.B. 20€ für Putzen und Büglen). Bei einem reinen Stundenpreis benachteiligt man die schnellen und effizienten Putzhilfen und setzt einen Anreiz für Betrug mit dem Stundenzettel

  • Zitat

    ... Geniesse es solange es geht.


    .....wenns denn so wäre :mad:


    Zitat

    Bemerkbar macht es sich bei jedem der Steuern zahlt.


    Nur dann, wenn Du Dein Budget nicht durch andere Dinge ausgeschöpft hast, bsp. durch langen Fahrweg, PC absetzen oder was es alles noch so gibt. Wenn Das alles schon reicht, dann kannste getrost Belege für z.B. Berufskleidung oder Kontoführungsgebühren usw. weglassen. Genau wie die Putzi.

  • Zitat

    Original geschrieben von SYS64738
    Warum nicht? Die Erstattung würde ich ohne Putzhilfe ja nicht bekommen.


    Stimmt. Aber ohne Putzhilfe bekämst du nicht die Hälfte der Putzhiklfe weniger an Erstattung sondern nur 10% der Putzhilfe weniger als Erstattung. Eben weil sich die Putzhilfe nur mit 10% in der Erstattung niederschlägt. Der Rest der Erstattung resultiert aus andren Dingen.


    StebuEx:


    Nein, die Überweisung gilt in diesem Ausnahmefall (Haushaltscheckverfahren) nicht. Hierzu ein Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 3.11.2006, IV C 4 - S 2296b - 60/06, Randnummer 21:


    Zitat

    Als Nachweis dient bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nach § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. dazu auch Rdnr. 2), für die das Haushaltsscheckverfahren Anwendung findet, die dem Arbeitgeber von der Einzugstelle (Minijob-Zentrale) zum Jahresende erteilte Bescheinigung nach § 28h Abs. 4 SGB IV. Diese enthält den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, die Höhe des Arbeitsentgelts sowie die vom Arbeitgeber getragenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Umlagen. Zusätzlich wird in der Bescheinigung die Höhe der einbehaltenen Pauschsteuer beziffert.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Nein, die Überweisung gilt in diesem Ausnahmefall (Haushaltscheckverfahren) nicht. Hierzu ein Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 3.11.2006, IV C 4 - S 2296b - 60/06,
    Randnummer 21:


    Du bist der Spezialist :top:


    hoffentlich wird sowas nicht in meiner WP-Prüfung abgefragt.............

  • Ansonsten nehme ich immer gerne eine Kraft vom örtlichen Pflegedienst. Die kostet zwar 16€ aber davon bekommt man ja fast die Hälfte von der Steuer zurück.


    Frage dann mal, was diese "Putzfrau" am Ende nach allen Abzügen ausgezahlt bekommt. :rolleyes: :cool:


    Tante Edit meinte gerade im Hintergrund: "..., dass ein Teil der Dir zurückbezahlten Steuer auch von ihr (Ein-) bezahlt worden ist..." :p

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    So langsam fehlen mir hier die Worte...


    Wie kann man denn eine einfache Frage dermaßen aufbauschen? Wenn es ums Brotbacken geht ruft plötzlich einer Ar$chbacken und alle stimmen lustig mit ein. Man merkt schon zunehmend wie die Anonymität des Internets dazu verleitet jemanden anzuprangern, nur weil dessen Handeln vielleicht nicht mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt.


    Man kann das Thema nun mal nicht isoliert betrachten, da es nicht nur um X oder Y EUR Stundenlohn geht, sondern - insbesondere in diesem Bereich - immer auch Fragen nach der Legalität des Beschäftigungsverhältnisses, Lohndumping und Moral gestellt werden müssen. Leider, wie das unkritische und nicht unrechtsbewußte Ausnutzen von Geringverdienern zeigt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Stimmt auch wieder, ich betrachte auch gerne beide Seiten der Medaille. Allerdings finde ich es etwas unfair dem TE gegenüber wenn bei seiner konkreten Frage am Schluss eine moralische Diskussion raus kommt. Das bedeutet nicht, dass ich dieses Thema nicht als diskussionswürdig erachte (sogar im Gegenteil). Ich denke aber, dass es nicht in diesen Thread gehört.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Ist sie hübsch?


    Ich würd ihr wenn sie es vernünftig macht auch 10 bezahlen, sonst greift sie ja noch selbst in die Kasse und holt sich was noch aus meiner Wohnung und ich find es im Pfandhaus wieder :D

    16610LV

  • Zitat

    Original geschrieben von mastaplan2k2
    Ich würd ihr wenn sie es vernünftig macht auch 10 bezahlen, sonst greift sie ja noch selbst in die Kasse und holt sich was noch aus meiner Wohnung und ich find es im Pfandhaus wieder :D




    Genau davor haette ich auch Schiss, dass man einer wildfremden Person all zein Hab und Gut anvertraut. Da muesste ich vorher alles was mir lieb und teuer ist irgendwie verstecken bzw. im Safe abschliessen!


    Wenn man die Person nicht kennt, dann wuerde ich niemals jemanden zu mir holen, der bei mir in der Wohnung saubermacht oder auch nur buegelt!


    Heutzutage ist der Neidfaktor doch schon ziemlich gross, und wenn man dann noch jemanden einstellt, der sich gerade so ueber Wasser haelt, man selber aber die neusten elektronischen Geraete, Markenklamotten, Uhren, tolle Moebel und gutes Essen zu Hause hat, dann kann es doch schon dazu kommen, dass sich die Putzkraft nicht wirklich toll dabei fuehlt, wenn man am Ende der Schicht zurueck in seine/ihre eigene Wohnung zurueckkehrt, wo nichts oder nur wenig auf einen wartet!

  • Zitat

    Original geschrieben von mastaplan2k2
    Ist sie hübsch?
    ...


    hast du etwa eine Art Besetzungscoach oder ein Assessment-Center oder brauchst du einfach was für s Auge!? :D
    Eigentlich kann es dir doch egal sein, ob sie hübsch ist, denn sie soll wahrscheinlich immer dann saubermachen, wenn du nicht da wärst. Oder nicht?
    Oder bist du bei hübschen Putzfrauen nachsichtiger, wenn sie nicht deinen Erwartungen gemäß putzen??? :D
    Oder brauchst du was zu posen:".. meine Putze ist hübscher als deine Olle... " :D

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

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