Putzkraft eingestellt, was nu?

  • Manche buchen am besten gleich bei ner Nacktputz-Agentur. Da kommt man zwar vermutlich nicht mal mit 16 EUR hin, aber wenn's bei der Steuer abgesetzt werden kann ist es ja eh egal... :rolleyes:


    Was mich wundert ist dass noch keiner auf die Idee kam der Putzfrau im Gegenzug für's Reinemachen 2 geschmierte Butterbrote anzubieten. Wieso überhaupt Geld bezahlen, das Prekariat freut sich angesichts der Lebensmittelpreise doch auch wenn sie etwas zu essen haben...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Manche buchen am besten gleich bei ner Nacktputz-Agentur. Da kommt man zwar vermutlich nicht mal mit 16 EUR hin, aber wenn's bei der Steuer abgesetzt werden kann ist es ja eh egal... :rolleyes:


    Wie sagt H. Schmidt so schön: Wahre Dekadenz ist, wenn Du 500 Tacken für eine Nacktputze ausgibst....und während des Putzvorgangs mit Deinen Kumpels im Biergarten sitzt :D

  • Zitat

    Original geschrieben von SYS64738
    Naja, das zu versteuernde Einkommen wird um die Kosten der Putzhilfe reduziert. Daher bekommts du die Einkommenssteuern, die Du für die Kosten der Putzhilfe vorher gezahlt hast wieder zurück. Ich glaube in D liegt die durchschnittliche Einkommenssteuer bei 35%. Kann mich aber auch irren.


    Schoen waere es aber siehe hier -> http://www.finanztip.de/recht/…nahe_dienstleistungen.htm


    Ansonsten ist bei vielen Steuersachen auch nicht der durchschnittlichen Steuersatz entscheidend sondern der persönlichen Grenzsteuersatz.


    Gruss Hpman

  • Also, die prozentuale Erstattung von 30% - 40% über den Steuersatz, die hier teilweise kursiert, erhält man meines Wissens nur dann, wenn der Steuerpflichtige (oder ggf. ein Haushaltsmitglied) pflegebedürftig ist oder eine Schwerbehinderung von min. 50% festgestellt ist.


    Ansonsten verbleibt es bei den 10% (festangestellt) bzw. 20% (selbst. Dienstleister).


    Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege. Was gestern im Gesetz stand, kann heute längst "Schnee von vorgestern" sein.


    Gruß aus Wedau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!