Wenn ich hier so manche Beiträge lese, das sind die ersten die dann rumjammern wenn zu wenig verdienen. Bloss weil es euch jetzt noch gut geht und euch ein gutes Leben in die Wiege "gelegt" wird, hab ihr das Recht anderen Menschen den es nicht so gut geht, die vielleicht nicht das Geld hatten gute Bildung zu bekommen oder die Chance, den ihr Gehalt auf ein minimum zu reduzieren, weil es ein Überangebot gibt? Hallo, das sind Menschen die auch Leben wollen und bestimmt härtere und dreckige Arbeit verrichten als so manch besser Verdiener. Aber braucht euch ja nicht zu intressieren so lange es euch nicht trifft, sondern nur die Unterschicht. :flop:
Putzkraft eingestellt, was nu?
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So langsam fehlen mir hier die Worte...
Wie kann man denn eine einfache Frage dermaßen aufbauschen? Wenn es ums Brotbacken geht ruft plötzlich einer Ar$chbacken und alle stimmen lustig mit ein. Man merkt schon zunehmend wie die Anonymität des Internets dazu verleitet jemanden anzuprangern, nur weil dessen Handeln vielleicht nicht mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt.
Am besten entlässt der TE die Raumpflegerin und schwingt den Putzlappen selber.
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Wenn Ihr Eure Putzkraft als Mini-Jobberin anstellt, müsst Ihr Sie auch noch Unfallversichern. Hier in NRW macht das der (staatliche) Gemeindeunfallversicherungsverband guvv.
Ansonsten nehme ich immer gerne eine Kraft vom örtlichen Pflegedienst. Die kostet zwar 16€ aber davon bekommt man ja fast die Hälfte von der Steuer zurück.
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Zitat
Original geschrieben von SYS64738
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Ansonsten nehme ich immer gerne eine Kraft vom örtlichen Pflegedienst. Die kostet zwar 16€ aber davon bekommt man ja fast die Hälfte von der Steuer zurück.Muss man dazu denn nicht bedürftig sein?! Oder ist der Pflegedienst eine private Einrichtung und freut sich über jeden Auftrag?
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Zitat
Original geschrieben von SYS64738
...aber davon bekommt man ja fast die Hälfte von der Steuer zurück.Wir reden hier von einer Putzkraft in einem Privathaushalt. Somit ist diese lediglich als haushaltsnahe Dienstleistung iS § 35a EStG mit 10% der Aufwendungen, höchstens 510 Euro/Jahr als Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer wirksam.
Fast 50% erreichst du nur bei einer Putzkraft im betrieblichen Bereich wenn du (fast) den Spitzengranzsteuersatz hast.
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Hier nochmal langsam:
1. Ich bestelle jemanden beim Pflegedient zum Putzen in meiner Wohnung.
2. Der Pflegedienst kümmert sich um Gehalt, Sozialversicherung und Unfallversicherung der Pflegekraft.
3. Es ist weisse Arbeit. Nicht grau bis schwarz wie vieles, was hier im Thread diskutiert wird.
3. Dieser Jemand kostet mich 16€ pro Stunde inkl. Meerschweinchensteuer. (Das ist der Preis für das überteuerte Düsseldorf. Woanders sicher preiswerter.)
4. Der Pflededienst schickt mir monatlich ne Rechnung.
5. Am Ende des Jahres reiche ich die Rechnungen beim Finanzamt ein. Ich bekomme zwischen 30 und 40% zurück. (je nach Einkommen und Steuerberater)Nach Adam Riese kostet mich die Putzfrau netto zwischen 11,20 und 9,6€ pro Stunde, abhängig von meinem Einkommrn bzw Grenzsteuersatz.
Warum Schwarzarbeit, wenn Weissarbeit genauso viel kostet?
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Zitat
Original geschrieben von SYS64738
Am Ende des Jahres reiche ich die Rechnungen beim Finanzamt ein. Ich bekomme zwischen 30 und 40% zurück.Wie kommst du auf die Zahlen? Wurde doch schon gesagt, dass es nur 10% sind. :confused:
ZitatOriginal geschrieben von SYS64738
Nach Adam Riese kostet mich die Putzfrau netto zwischen 11,20 und 9,6€ pro Stunde,
Warum Schwarzarbeit, wenn Weissarbeit genauso viel kostet?Selbst wenn diese Rechnung stimmen würde (was nicht der Fall ist), wären das immer noch 3,70€ pro Stunde mehr als bei 7,50 Stundenlohn. Von "genauso viel" kann also keine Rede sein.
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Mal abgesehen davon, dass man ja beim Finanzamt nicht mehr raus bekommt, wie man los geworden ist. Siehe beruf "Student". Ich wage mal ordentlich zu bezweifeln, dass jeder so viel verdient, dass sich das Absetzen von solch Sachen überhaupt bemerkbar macht. Sicherlich, einrechen kann man viel nur macht viel nicht immer viel Sinn
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@SYS: Dur kannst die insgesamt erstattete ESt. nicht so einfach prozentual auf die Putze umlegen. Sonst werden Äpfel mit Birnen verglichen...
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ganz am Rande: wenn mich nicht alles täuscht, ist Überweisung der Rechnung Pflicht bei haushaltsnahen Dienstleistungen, Barzahlung wird vom FA nicht anerkannt..
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