BASE Online-Rechnung vorsteuerabzugsberechtigt?
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Eine ausgedruckte PDF-Rechnung wird aus steuerlicher Sicht nicht als gültige Eingangsrechnung angesehen, somit erlischt der Anspruch auf Vorsteuerabzug gemäß § 15 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Bei elektronischen Rechnungen ist die Buchhaltung nach dem Umsatzsteuergesetz § 4 Absatz 3 an folgende Vorgehensweise gebunden: Zunächst muss der Rechnungssteller aufgefordert werden die PDF-Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signatur ist vor Geltendmachung der Umsatzsteuer zu prüfen, die Prüfung muss dokumentiert werden. Für das Finanzamt relevant sind PDF-Rechnung und Signatur, aber auch das Prüfprotokoll sollte auf Anforderung ausgehändigt werden können. Eine zehnjährige Archivierung des PDF gemeinsam mit Signatur und Prüfprotokoll sind notwendig und die Signaturprüfung muss gegebenenfalls noch einmal durchgeführt werden können.
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die vorgaben sind streng genug, um vielleicht besser die paar cents in die papierrechnung zu investieren - da sind ja auch wieder 19% drin
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Original geschrieben von Tobbi
die vorgaben sind streng genug, um vielleicht besser die paar cents in die papierrechnung zu investieren - da sind ja auch wieder 19% drinRichtig! Onlinerechungen sind für GK die falsche Sparmaßnahme
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Ich weiß ja nicht, wie Base-Rechnungen aussehen ... die Rechnungen von Simyo haben die erforderliche digitale Signatur und werden problemlos anerkannt.
Nach einem Prüfprotokoll hat mich noch niemand gefragt. Ich denke mal, das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Bei einem Großunternehmen wie Eplus/Simyo habe ich bisher von einer solchen Prüfung abgesehen.
Hat jemand andere Erfahrungen?
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Ich weiß ja nicht, wie Base-Rechnungen aussehen ... die Rechnungen von Simyo haben die erforderliche digitale Signatur und werden problemlos anerkannt.Das schon, aber dennoch bleibt die 10jährige Aufbewahrungsfrist der originalen PDF Dateien! Wenn immer schön gesichert wird, sollte es keine Probleme geben, aber eine Papierrechung ist da für viele "beständiger"
(hauptsächlich geht es auch eher um nachträgliche Prüfungen und nicht um den monatlichen Vorsteuerabzug, denn da wird fast alles "akzeptiert")
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Original geschrieben von korbinian
... hauptsächlich geht es auch eher um nachträgliche Prüfungen und nicht um den monatlichen Vorsteuerabzug, denn da wird fast alles "akzeptiert"
Nun ... in der Regel weist uns unser Steuerberater schon darauf hin, wenn irgend etwas nicht in Ordnung ist. Meist ist er sogar "pingeliger" als der Sachbearbeiter beim FA. Ich hatte sogar schon Erfolg mit Einsprüchen, von deren Einlegung mir der StB mangels ausreichender Erfolgsaussicht eher abgeraten hatte ...Und dieser "Erbsenzähler" ist der Auffassung, dass die Simyo-Rechnungen nicht zu beanstanden sind. Das einzige Übermittlungsmedium, von dem er vehement abrät, ist das Fax - und das aus gutem Grund. Bei einer Steuerprüfung dürfte man wohl mit jeder Fax-Rechnung, die ich bisher gesehen habe, "hintenrüber kippen".
Hat hier schon jemand konkrete Erfahrungen in Sachen Email-Rechnungen bei Steuerprüfungen? Insbesondere, ob bei Großunternehmen, die einen wesentlichen Teil ihrer Rechnungen per Email abwickeln und bei den Finanzbehörden schon allgemein bekannt sind, auf ein Prüfprotokoll beatanden wird. Das hielte ich für lebensfremd ...
Eine solche praktische Erfahrung dürfte uns hier sicher weiterbringen.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Und dieser "Erbsenzähler" ist der Auffassung, dass die Simyo-Rechnungen nicht zu beanstanden sind.simyo Rechnungen sind einwandfrei, da hat er schon Recht, aber du musst doch zusätzlich 10 Jahre die PDF Datei sichern (und da habe ich lieber nur ein "Papier", als Papier+CD ;))
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Hat hier schon jemand konkrete Erfahrungen in Sachen Email-Rechnungen bei Steuerprüfungen? Insbesondere, ob bei Großunternehmen, die einen wesentlichen Teil ihrer Rechnungen per Email abwickeln und bei den Finanzbehörden schon allgemein bekannt sind, auf ein Prüfprotokoll beatanden wird. Das hielte ich für lebensfremd ...Eine solche praktische Erfahrung dürfte uns hier sicher weiterbringen.
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Ich war Controller bei nem DAX 30 Unternehmen und da gab und gibt es kaum (Eingangs-) Rechnungen (auch nicht per email). Bei Rahmenverträgen mit Lieferanten kommt das Gutschriftverfahren zum Einsatz, andere Rechnungen an uns wurden mit der Post versandt und eingescannt.
Obwohl: eine Ausnahme gab es, ein Energieversorger. Der hat ne 300Seiten pdf-Rechnung ohne Signatur geschickt. Das haben die Leute von PwC aber elegant übersehen -
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Original geschrieben von korbinian
simyo Rechnungen sind einwandfrei, da hat er schon Recht, aber du musst doch zusätzlich 10 Jahre die PDF Datei sichern (und da habe ich lieber nur ein "Papier", als Papier+CD ;))
Also, die PDFs schwirren bei mir auf der HD rum, als Unterordner im Steuerkram. Und die Daten der ND werden ohnehin durch regelmäßige Backups gesichert. Für mich also keinerlei Mehraufwand.Und soviel an Datenmenge ist das nun auch nicht (im Zeitalter der Terrabyte-Platten) ...
Was mich jetzt aber wirklich interessieren würde, wären praktische Erfahrungen betreffend die oben im Fred angesprochenen Prüfprotokolle betreffend Rechnungen von Rechnungsausstellern, die dem FA ohnehin schon bekannt sind!
Gruß aus Wedau
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