Unfall mit Spiegelschaden! was nun?

  • was hätte dann dagegen gesprochen, mal zu bremsen und zur Not auch anzuhalten? Klar, der andere hätte auch mal besser nach rechts gehen sollen...aber wenn das wirklich so absehbar war, dann war die eigene Geschwindigkeit den Verhältnissen nicht angepasst. ;) Und von daher würd ich mal von einer Mitschuld ausgehen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    was hätte dann dagegen gesprochen, mal zu bremsen und zur Not auch anzuhalten? Klar, der andere hätte auch mal besser nach rechts gehen sollen...aber wenn das wirklich so absehbar war, dann war die eigene Geschwindigkeit den Verhältnissen nicht angepasst. ;) Und von daher würd ich mal von einer Mitschuld ausgehen.


    MItschuld is sowieso klar denk ich mal aber der Ehemann der Frau meint ja die Schuld liegt zu 100 % nicht bei ihm.

  • Ich würde der eigenen Versicherung nicht vertrauen den Schadensfall zu bearbeiten und ggf. abzustreiten. Kleinere Summen werden gerne mal schnell beglichen und hinterher steht man dann da und hat den Ärger.

  • Zitat

    Original geschrieben von PhiL1904
    MItschuld is sowieso klar denk ich mal aber der Ehemann der Frau meint ja die Schuld liegt zu 100 % nicht bei ihm.


    Das halte ich für Quatsch. Wenn er zu weit in der Mitte war bzw. seine Frau, dann hat sie auch ihren Teil beigetragen...und natürlich würde ich im gegensatz zu Braindead meiner Versicherung vertrauen. Wieso denn nicht? Die haben kein Interesse eine unnötige Regulierung vorzunehmen und sind normalerweise eher zurückhaltend als einfach mal so zu regulieren (vor allem ohne das Einverständnis des Versicherten).

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Mag jetzt vielleicht an der Art der Erzählung liegen, aber mir fehlt da ein Stück zwischen "Spiegel haben sich bei 80 km/h berührt" und "Ehemann stand vor der Tür".


    Hat man nach dem Unfall am Unfallort keine Meinungen ausgetauscht, gerne auch etwas lauter. ;)



    Der Ehemann war jedenfalls zu 100% unschuldig am Unfall, es sei denn, man würde annehmen, dass sein Mitverschulden darin zu sehen ist, dass er seiner Frau das Auto überlassen hat. :D



    Ansonsten sieht es mir nach einem klassischen Fall von 50/50 aus, woher man hier 100/0 schließen sollte, ist mir nicht ganz klar. Beweise scheint es ja für keine der beiden Seiten zu geben.



    Versicherung ist in Ordnung, das handhabe ich selbst nicht anders. Warum sollte man sich selbst quälen, wenn man eine Versicherung inkl. Rechtsabteilung zur Seite hat. Für die Gegenseite ist die Versicherung i.d.R. auch deutlich eindrucksvoller, als ein selbst gepinselter Brief.


    Ich kenne es eigentlich nur so, dass Versicherungen auch bei geringen Summen prüfen, ob bzw. inwieweit ein Anspruch gerechtfertigt ist.

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!