Hund ist Kind angesprungen - welche Probleme kommen da auf uns zu?

  • Hallo Leute,


    tja, diesmal bin ich wirklich ratlos und etwas wütend und brauch daher den Rat von jemanden der schon Erfahrungen damit gemacht hat oder einfach besser bescheid weiß.


    Der Vorfall ist heute nachmittag passiert: Meine Mutter ging aus der Haustür hinaus, mit den Hund an der Leine(!). Sie schloss noch die Haustür und währenddessen schießt ein schreiendes kleines Kind (Tochter des Nachbarn) um die Ecke und in Richtung des Hundes (ich glaub nicht das sie direkt auf den Hund zulief). Das Kind kam den Hund leider so nahe das der Hund sie ansprang. Er hat aber nicht gebissen und das tut er auch nicht(!). So. Das Kind war nun völlig geschockt und heulte los. Natürlich kam dann sofort dessen Mutter (wo war die eigentlich???) um die Ecke, hob das Kind hoch und wurde richtig histerisch und warf mit Beschimpfungen ohne Ende um sich die sogar weit über das eigentliche, eben passierte, Thema hinausgingen.
    Meine Mutter zeigte aber Verständniss und hat sich ja auch sofort für Lucky entschuldigt, aber die Mutter des Kindes hörte ja nichtmal mehr hin. Natürlich hat meine Mutter nicht mehr viel dazu gesagt und ging zum Auto... was sollte sie auch?


    So, eben stand die Polizei vor der Tür...


    Die frage ist nun, was passiert jetzt? Was kann auf uns zukommen? Die Mutter des Kindes behauptet ernsthaft das das Kind verletzt sei und gebissen worden sei! In den Beschimpfungen konnte man ja schon raushören das sie es nun endgültig auf den Hund abgesehen hat.


    Wie geht das weiter?


    Derzeit bin ich echt ratlos und eben einfach wütend auf die Dame. Erst niveaulos werden und unter die Gürtellinie gehen und dann noch dazu sowas...


    :(


    MfG, TT-Leser

    Denke immer daran, Geld ist nicht alles. Aber denke
    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

  • Die Frau kann ja viel sagen, solange es keine Bissspuren, oder sonstige Verletzungen gibt. Ist bei der Sache irgendjemandem zu Schaden gekommen, außer dem Schreck für den armen Hund, dem Nachbarskind und deiner Mutter?


    Gruß

  • Denn Anschuldigungen wiedersprechen, für die Bisswunden ein Beweis(Attest) fordern, bzw. das wird das gericht dann, ohne gibts die nicht.


    Grüße
    Andreas

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Ohne ein Attest dürfte diese Mutter wenig erreichen können.
    Wobei manchmal nicht nur die Hunde an die Leine gehören.

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  • Zitat

    Original geschrieben von taschenmann
    Ist bei der Sache irgendjemandem zu Schaden gekommen, außer dem Schreck für den armen Hund, dem Nachbarskind und deiner Mutter?


    Zu Schaden nicht. Wie auch? Es ist ja nichts passiert!


    Der einzige Schaden ist in meinen Augen hier der bevorstehende Nachbarschaftskrieg...

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    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von TT-Leser
    Zu Schaden nicht. Wie auch? Es ist ja nichts passiert!


    Der einzige Schaden ist in meinen Augen hier der bevorstehende Nachbarschaftskrieg...


    Dann würde ich mich zumindest im Hinblick auf eine Anzeige o.ä keine Sorgen machen.


    Für den Nachbarschaftskireg: einfach einen 2Meter Zaun bauen, dann ist deine Mutter auch dahingegen abgesichert, wenn jemand bei ihr einbricht und sie den Hund auf den Einbrecher hetzt *scnr*;)


    Gruß, und bloß keinen Kopf machen!

  • Ich denke das ihr nicht viel fürchen müsst.Denn der Hund war angeleint und das Kind kam auf den Hund zugelaufen.Dann handelt es sich eher um eine Schrickreaktion vom Hund.Und wo war die Mutter? Hat dann wahrscheinlich auch ihre Aufsichtspflicht verletzt.Ausserdem müsste erst ein Beweis/Gutachten vom Arzt kommen der Verletzungen vom Hund belegt.
    War das Verhältnis zur Nachbarin davor schon schlecht?

  • Ich würde ein konstruktives Gespräch mit der Mutter des vermeintlich verletzten Kindes suchen, und ggf. zusammen mit ihr zum Arzt fahren... Schaltet ggf. einen Nachbarn ein, der als "Moderator" arbeitet, sofern es da jemanden gibt, der mit beiden Seiten klarkommt.


    Eure Hundehalterhaftpflicht sollte normal für eventuelle Behandlungskosten aufkommen. Wenn es Bissspuren gibt, müssen diese natürlich versorgt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Terpentin07


    War das Verhältnis zur Nachbarin davor schon schlecht?


    Eigentlich überhaupt nicht. Man hat freundlich gegrüßt wenn man sich begegnet ist und das wars. Ich weiß aus sicherer Quelle das es der ein oder anderen in der Nachbarschaft nicht passt das sich meine Mutter von "Nachbarschaftsfreundschaften" (wir wohnen hier in einen Wohnblock mit vielen Eigentumswohnungen) fernhällt und es beim Grüßen belässt aber das sollte nun wirklich kein Problem darstellen, oder?


    Übrigens: Laut Polizei hat das Kind eine Wunde. Wo genau, wie, oder was - keine Ahnung. Aber der Polizist hat anscheinend am Telefon wirklich sehr verständnissvoll gewirkt, so wie auch bei mir. Den ist der Tathergang auch klar das sich der Hund wohl nicht in Luft auflösen kann wenn das Kind in dessen Richtung läuft.

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    du so einen Blödsinn denkst.

  • Deine Mutter könnte Glück haben, denn nach wohl herrschender Meinung statutiert § 1320 ABGB nur eine objektivierte Verschuldenshaftung mit statuierter Beweislastumkehr.


    D.h. deine Mutter (wohl Halterin des Tieres) haftet nich schon allein für die Gefahr, die von dem Tier ausgeht sondern nur dann, wenn sich nicht nachweisen kann, bei der Führung des Tieres im konkreten Fall die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet zu haben, mithin also fahrlässig gehandelt hat.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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