Kann man Handyverträge eigentlich jederzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen, also quasi das man schreibt:
Ich kündige zum ersten möglichen Zeitpunkt.
Dann könnte man ja auf eine Bestätigung warten und müßte kein Einschreiben senden.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Kann man Handyverträge eigentlich jederzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen, also quasi das man schreibt:
Ich kündige zum ersten möglichen Zeitpunkt.
Dann könnte man ja auf eine Bestätigung warten und müßte kein Einschreiben senden.
ZitatOriginal geschrieben von 123xcv
Dann könnte man ja auf eine Bestätigung warten und müßte kein Einschreiben senden.
Selbstverständlich, gar kein Problem!
Auch direkt nach Vertragsabschluss möglich
Bei Vertragsabschluss kommt bei mir direkt eine Erinnerung in einigen Monaten in Outlook.
Dann warte auch immer mindestens ab, bis ich die Auszahlung bzw. die Geräte habe und - wenn alles schnell ging - bis die zwei Wochen Widerrufsfrist abgelaufen sind. Danach kündige ich bei Gelegenheit "zum Ende des Mindestvertragslaufzeit" per Fax oder Brief. Sobald ich die Kündigungsbestätigung habe, wird das ganze im Excelsheet abgehakt, aus Outlook gelöscht und gut ist.
Einem Service würde ich da nicht vertrauen (egal ob google, schäpchenfuchs etc.). Falls ich mal die umgehende Kündigung vergesse, erinnert mich dann Outlook irgendwann dran - da brauche ich keine (unsichere) Unterstützung. Und ja, mein Outlook wird regelmäßig gesichert
Falls man die genutzt Rufnummer mitnehmen möchte, ist eine sofortige Kündigung doch ungünstig. Das geht doch frühestens 4 Monate vor Vertragsende oder sehe ich da etwas falsch?
ZitatOriginal geschrieben von neals
Falls man die genutzt Rufnummer mitnehmen möchte, ist eine sofortige Kündigung doch ungünstig. Das geht doch frühestens 4 Monate vor Vertragsende oder sehe ich da etwas falsch?
Zurücknehmen kannst Du eine Kündigung immer... Im Idealfall ergänzt Du das Kündigungsschreiben um den Satz "Nach der Vertragslaufzeit soll die entsprechende SIM-Karte als Prepaid-Karte weitergenutzt werden.", so sicherst Du Dir wenigstens die Rufnummer.
ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Zurücknehmen kannst Du eine Kündigung immer... Im Idealfall ergänzt Du das Kündigungsschreiben um den Satz "Nach der Vertragslaufzeit soll die entsprechende SIM-Karte als Prepaid-Karte weitergenutzt werden.", so sicherst Du Dir wenigstens die Rufnummer.
gute Idee eigentlich, debitel hat das bei meinem inzwischen gekündigten crash 5 Tarif sogar von sich aus angeboten.
Habe meine Zehnsation die erst 2010 ausläuft schon gekündigt und hoffe auf ein gutes VVL Angebot, da ich den Vertrag gut nutze. Aber ich fürchte, ein Neuabschluss wird immer günstiger sein
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!