galahad13
Wenn es nur ein paar Bisse und "Ablenkung" sind, und das Recht auch in gerechter Rechtssprechung Anwendung findet (Anmerkung: Recht <> Gerechtigkeit), braucht sich der Tierhalter ja keine Sorgen zu machen.
Du schreibst von dem Recht des Tiers auf sein Leben. Was ist mit dem Recht des Einbrechers auf seins? Hat er dieses durch sein Delikt verwirkt?
Wenn Du in diese Richtung weiterdenkst, kommst Du ganz schnell auf eine Straße, auf die man nie wieder hin möchte.
Und um hier bösartigen PMs vorzubeugen: natürlich finde ich das auch frech, daß der Dieb da noch Anzeige erstattet, und ein spontaner, niederer Reflex in mir wünscht sich dann auch Hausrecht wie in Texas, wo der Hausherr Eindringlinge über den Haufen knallen darf - aber man sollte das Verhältnismässigkeitsprinzip als Errungschaft des Rechtsstaats akzeptieren. Und wenn man ein bisschen drüber nachdenkt, hat es auch mehr gutes als schlechtes.
Maarthok
IANAL aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß man in Deutschland das Verkrüppeln oder Töten eines Einbrechers (der wirklich nur Eigentum und nicht Leib und Leben bedreht) mit Notwehr rechtfertigen kann. Vielleicht wars hier Notwehr des Hundes, falls der Dieb diesen mit dem Hammer erschlagen wollte.
Anwälte vor