Hund auf Privatbesitz anleinen ?!

  • galahad13
    Wenn es nur ein paar Bisse und "Ablenkung" sind, und das Recht auch in gerechter Rechtssprechung Anwendung findet (Anmerkung: Recht <> Gerechtigkeit), braucht sich der Tierhalter ja keine Sorgen zu machen.


    Du schreibst von dem Recht des Tiers auf sein Leben. Was ist mit dem Recht des Einbrechers auf seins? Hat er dieses durch sein Delikt verwirkt?
    Wenn Du in diese Richtung weiterdenkst, kommst Du ganz schnell auf eine Straße, auf die man nie wieder hin möchte.


    Und um hier bösartigen PMs vorzubeugen: natürlich finde ich das auch frech, daß der Dieb da noch Anzeige erstattet, und ein spontaner, niederer Reflex in mir wünscht sich dann auch Hausrecht wie in Texas, wo der Hausherr Eindringlinge über den Haufen knallen darf - aber man sollte das Verhältnismässigkeitsprinzip als Errungschaft des Rechtsstaats akzeptieren. Und wenn man ein bisschen drüber nachdenkt, hat es auch mehr gutes als schlechtes.


    Maarthok
    IANAL aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß man in Deutschland das Verkrüppeln oder Töten eines Einbrechers (der wirklich nur Eigentum und nicht Leib und Leben bedreht) mit Notwehr rechtfertigen kann. Vielleicht wars hier Notwehr des Hundes, falls der Dieb diesen mit dem Hammer erschlagen wollte.



    Anwälte vor :)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Vielleicht wars hier Notwehr des Hundes, falls der Dieb diesen mit dem Hammer erschlagen wollte.


    ...was in Deutschland aber (so wie ich informiert bin) lediglich als Sachbeschädigung gegolten hätte.
    Das war im übrigen ein normaler und gesunder Reflex des Eindringlings, denke ich.. Wenn so eine "Bestie" unbekannten Wesens auf einen Menschen zustürmt und sich in dessen Gliedmaßen verbeisst, dürfte es der Wunsch eines jeden sein, das Tier zu töten, als dass man selber verstümmelt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Maarthok
    IANAL aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß man in Deutschland das Verkrüppeln oder Töten eines Einbrechers (der wirklich nur Eigentum und nicht Leib und Leben bedreht) mit Notwehr rechtfertigen kann. Vielleicht wars hier Notwehr des Hundes, falls der Dieb diesen mit dem Hammer erschlagen wollte.



    Anwälte vor :)


    Naja, hierzu kannst du in der juristischen Literatur tausende von Seiten lesen und genausoviele Gerichtsurteile.


    Der Grundsatz dazu ist aber: im Rahmen der Notwehr ist das Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit nicht mehr wert als das Eigentum. Und wenn eine Verletzung Tötung des Einbrechers die einzige Möflichkeit ist um den "Angriff" zu beenden, dann ist das eben aus juristischer Sicht so.


    Oder zB. wenn der als Warnschuß gedachte Schuß den Einbrecher trifft. Der hat dann eben Pech.


    Wers nicht glaubt, möge selbst nachlesen. Steht alles in jedem guten Strafrechtskommentar unter §§ 32 ff StGB.

    Hier stand eine Signatur.

  • Eigentum ist ein notwehrfähiges Gut.
    Man kann einen Dieb auf der Flucht erschiessen der einem die Brieftasche gestohlen hat und unter Berufung auf Notwehr straffrei ausgehen.


    So wie Maarthok weiter oben geschrieben hat, wird nicht zwischen den einzelnen Rechtsgütern abgewogen(Eigentum-körperliche Unversehrtheit-Leben).
    Es ist auch nicht von Bedeutung dass der Einbrecher den Hund angegriffen hat oder nicht.


    Hunde sind Tiere und handeln instiktiv. Besonders Kampfhunderassen verfallen in die sogenannte Rotphase während eines Kampfes und sind schmerzunempfindlich bzw. ingnorieren Schmerzen gänzlich und sind nicht Befehlen des Besitzers zugänglich.
    Umso mehr wundert es mich dass der Hund auf Befehl von dem Deliquenten abliess und brav zu seinem Besitzer gelaufen ist.


    Der Hund hat alles richtig gemacht. Der TE kann stolz auf seinen Hund sein

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Trotzdem vertreten hier einige schon seltsame Meinungen, indem man den Kriminellen auch noch Rechte zugesteht.


    Naja ... es ist (leider) nichts grundlegend Neues, dass Tätern in "modernen" Rechtssystemen oftmals mehr Rechte eingeräumt werden als Opfern. Genauso fragwürdig ist es, imo btw, dass Tiere nach wie vor vor Gericht den Wert einer Sache besitzen und auch genau so gewertet werden. Kann man sicherlich darüber diskutieren, ich finde es nicht in Ordnung.
    Aber das geht vom Thema weg und die einzige Lösung in diesem Fall heißt ohnehin: Auswandern in die USA, da hat man selbst mehr Möglichkeiten in einem solchen Fall.


    Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Du schreibst von dem Recht des Tiers auf sein Leben. Was ist mit dem Recht des Einbrechers auf seins? Hat er dieses durch sein Delikt verwirkt?


    "Verwirkt" würde ich es nicht nennen, weil's ja doch "nur" um einen Delikt wie Einbruch in ein Fahrzeug geht. Allerdings sollte es für ihn dennoch definitiv nicht möglich sein, den Sachverhalt auch noch "zu seinen Gunsten" anzuzeigen.

    Per aspera ad astra.
    iPhone 4, 16GB

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Und wenn eine Verletzung Tötung des Einbrechers die einzige Möflichkeit ist um den "Angriff" zu beenden, dann ist das eben aus juristischer Sicht so.

    Das impliziert aber auch, daß man zuvor alle weniger invasiven Maßnahmen erfolglos ausgeschöpft hat.


    In diesem Fall hier ist die Lage etwas anders... aber wenn man Deine Zeilen so liest, könnten Leute, die so denken wie galahad, diese für einen Freifahrtsschein für Notwehr halten ... so nach dem Motto "alles andere ausser erschiessen hätte eh nix gebracht". Ein Warnschuss der einen Eindringling aus Versehen niederstreckt ist vor Gericht m.E. (IANAL) dann auch mehr fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge als "Pech".


    Im Wort Notwehr steckt übrigens auch das Wort Not.



    Ich schlage vor: warten wir einfach mal ab was sich ergibt, ich hoffe der TE hält uns über diesen interessanten Fall auf dem Laufenden.

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  • Man sollte vielleicht auf der zivilrechtlichen Seite noch klarstellen, dass im Grund die Gefährdungshaftung des Hundehalters aus § 833 S.1 BGB auf Tatbestandseite auch ggü. einem Einbrecher, der vom Hund verletzt wird, greift.


    Auf der Rechtsfolgenseite wird sich der Einbrecher jedoch ein 100%iges Mitverschulden anrechnen lassen müssen, so dass er im Ergebnis leer ausgeht.


    Wie sich die Sache verwaltungsrechtlich darstellt, also ob die zuständige Behörde das Verhalten des Hundes für eine weitere Prüfung oder für das Verhängen eines Bußgelds als Anlass nimmt kann man ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts nicht beurteilen.


    Zum einen sind die Vorschriften dort keine bundeseinheitlichen, zum anderen wird der Behörde regelmäßig ein Ermessensspielraum gewährt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von lorant43
    Hunde sind Tiere und handeln instiktiv. Besonders Kampfhunderassen verfallen in die sogenannte Rotphase während eines Kampfes und sind schmerzunempfindlich bzw. ingnorieren schmerzen gänzlich und sind nicht Befehlen des Besitzers zugänglich.
    Umso mehr wundert es mich dass der Hund auf Befehl von dem Deliquenten abliess und brav zu seinem Besitzer gelaufen ist.


    Der Hund hat alles richtig gemacht. Der TE kann stolz auf seinen Hund sein


    Auch wenn Tiere nicht das Urteilsvermögen eines Menschen haben finde ich nicht das Tiere wie Hunde nur instinktiv handeln. Hunde sind schon auch lernfähig und können rational handeln.

  • ich erinnere mich noch an einige alte Boxkämpfe bei denen die Boxer nach dem GONG nicht aufhören konnten weiterzukämpfen, Sie mußten von den Betreuern aufgehalten/getrennt werden.
    Nicht aus Bösartigkeit sondern aus Leidenschaft zum Sport.


    Bei Hunden die Jahrhunderte oder Jahrtausende lang zum Kämpfen gezüchtet wurden kann man davon ausgehen dass diese in entsprechenden Situationen Ihrem Zweck entsprechen werden.
    Alle Hunde sind lernfähig aber in Ausnahmesituationen handeln sie rein instinktiv so wie Menschen auch weil oft nicht genug Zeit zum Überlegen vorhanden ist

  • Zitat

    Original geschrieben von lorant43
    ich erinnere mich noch an einige alte Boxkämpfe bei denen die Boxer nach dem GONG nicht aufhören konnten weiterzukämpfen, Sie mußten von den Betreuern aufgehalten/getrennt werden.

    Völlig OT: Danke, das werde ich dann mal meinem Trainer Betreuer erzählen... :rolleyes: ;)

    Zitat

    Nicht aus Bösartigkeit sondern aus Leidenschaft zum Sport.

    Sorry, aber: selten so einen Schwachsinn gehört...
    Wenn sich zwei Boxer ineinander "verbissen" haben (ich nutze diese Metapher nur, um noch ein wenig Bezug zum Thema zu haben ;)), dann nicht, aus reinem "Spaß am Sport", sondern weil sie (in dem Moment) einfach völlig weggetreten/wie von Sinnen sind (= zuviele Schläge an die Rübe), respektive unter Dopingmittel stehen oder sonstwas. Oder einfach, weil sie nicht aufhören wollen, wenn es bspw. um den Titel geht.


    BTT

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

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