Hund auf Privatbesitz anleinen ?!

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234

    A1234 (der sich freuen würde wenn sein Hund auch mal nen bissl besser aufpassen würde statt immer nur auf der Couch zu liegen und zu pennen)


    Ach, Du hast also einen Verwandten meines vierbeinigen Freundes bei Dir aufgenommen. Schöne Grüße an den Couchlieger vom Fernsehsessel-Okupanten. ;)

  • Ich denke nicht das du pauschal zum Anleinen auf dem Grundstück verpflichtet bist. (Das wird schnell eine juristische Spitzfindigkeit, die pauschal nicht korrekt zu beantworten ist. Deswegen sind Polizisten angewiesen, niemals sich zu juristischen Angelegenheiten zu äußern.)



    Im Gegenteil, klassische "Kettenhaltung" ist ja verboten. Möglich ist es trotzdem als sog Anbindehaltung , allerdings mit Auflagen. http://bundesrecht.juris.de/tierschhuv/__7.html


    Alternativ kannst du dich darauf berufen, deinen Garten zur Zwingerhaltung zu nutzen:
    http://bundesrecht.juris.de/tierschhuv/__6.html




    Allerdings:

    Zitat

    (3) 1Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. 2


    Und da wird es kritisch für dich, ob ein 1,40m hoher Zaun diese "Auflage" für deine Hunderasse ausreichend erfüllt. Auch fraglich ob der Carport "im Zwinger" stehen darf.


    Wenn ja, dann hat der Einbrecher wohl Pech wenn er in einen "artgerechten Hundezwinger " einsteigt. Ich würde mich mal beim örtlichen Tierschutzverein erkundigen was für deinen Hund die korrekte/erforderliche Unterbringung/Gehegeumzäunung wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24 ....................
    Bsp: Es war dunkel und ich habe das Schild nicht gesehen.................


    Und weil es dunkel war, stolpert man aus Versehen über einen 1,40 Meter hohen Zaun!? :D:rolleyes: Manche Leute haben eine heftige Phantasie! :gpaul:

  • Ich habe eben nochmal mit den Nachbaren in der Strasse gesprochen, einer der direkt gegenüber wohnt hat alles seit dem ersten Bellen des Hundes mitbekommen und ist sofort ans Fenster als er einen lauten Schlag ähnlich einem "KLACK!" gehört hat, das war wohl der Moment wo der Einbrecher mein Autoschloß "gezogen" hat.


    Lt. ihm stand der Hund in ca. 1m Entfernung vor der Fahrertür des Autos und hat ununterbrochen gebellt, der Dieb hatte die Tür zugeschlagen. Das Gebelle ging so weiter bis die Polizeisirenen zu hören waren, der Dieb ist dann ausgestiegen und hat ohne Umwege sofort auf den in ca. 1m Abstand stehenden/bellenden Hund mit einem Hammer eingeschlagen, der Hund hat dem Angreifer dann erst in die Hand gebissen bis dieser den Hammer fallen gelassen hat, das blöde Vieh hat dann wohl sogar noch in den Hammer gebissen, der Dieb mußte dann aber an dem Hund vorbei weil dieser ihm den Weg zum Zaun versperrte wo er wohl wieder rauswollte, daher hat dieser den Hund wohl angefangen mit den Füßen zu treten worauf der Hund, der wohl noch mit dem Hammer beschäftigt war, natürlich wieder was "neues" hatte und ihm in den Fuß und das Bein biss bis der Täter fiel. Auf dem Boden hat der Dieb dann wohl mit allen vieren um sich geschlagen und der Hund den Täter leider unglückich irgendwie im Gesicht oder am Kopf erwischt.


    Dann kam ich runter und konnte mit einem kräftigen Ruf den Hund zum Ablassen bringen, die Polizei stand dann auch schon vor dem Zaun und verlangte von mir den Hund ins Haus zu bringen.


    Der Kerl war, meiner Beurteilung nach (es war Nacht, schwach beleuchtet durch die Straßenbeleuchtung und das Blaulicht der Polizei und des Krankenwagens) gar nicht soooOoo übel zugericht. Okay die Hand hat geblutet, die Hose war an dem entsprechenden Bein zerfetzt und er hatte im Gesicht/am Kopf geblutet, es war aber zumindest nichts offenes im Gesicht zu erkennen, das Bein im Gegenteil dazu sah wirklich relativ übel aus, tiefe, offene Wunden.


    Mein Nachbar, der übrigens (zum Glück) arbeitslos ist und nur deshalb um diese Uhrzeit (4.30 morgens) überhaupt wach war (und TV geguckt hat) fiel auch aus allen Wolken da er den Hund noch als Welpe kennt als er gehört hat dass mir da jetzt wohl eine Anzeige bzw. ein Gerichtsverfahren droht. Er meinte der Hund stand wirklich nur vor dem Auto und hat gebellt wie verrückt, erst als der Dieb auf den Hund losging hat der Hund sich halt gewehrt, gerade das mit dem Hammer ist typisch für das Tier..


    Ein GLÜCK gibts Arbeitslosigkeit und Leute die ständig vor dem Fernseher sitzen, ich glaube mein Nachbar als Zeuge müßte mir da vor Gericht den Allerwertesten retten können.


    Ich habe auch mal etwas gegoogelt und es ist schon erschreckend was es im Internet für Berichte über solche Fälle gibt, es ist tatsächlich so, daß man in 75% der Fälle, auch wenns ein Privatgrundstück ist, mit hohem Zaun und Schildern, selbst ein Bußgeld für seinen Hund zahlen muß. In einem Fall mußte der Hund ab dann auch "zu Hause" einen Maulkorb tragen.


    Aber wenns wirklich soweit kommt verkauf ich das Haus und das Grundstück und wander aus.. Deutschland hin oder her, schon unglaublich was hier mit dem Rechtssystem teilweise abgeht.


    Ich werd euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten und Montag erstmal zum Anwalt fahren, dann zur Versicherung und zur Vertragswerkstatt, immerhin hab ich jetzt gar kein Schloß mehr und man kann das Auto mit nem Schraubendreher öffnen..


    Soviel Ärger wegen nem "Kriminellen"... Und später werd ich selbst bzw. mein Hund noch zu nem "kriminellen".. Toll :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von unwichtig


    [...]Ein GLÜCK gibts Arbeitslosigkeit und Leute die ständig vor dem Fernseher sitzen, ich glaube mein Nachbar als Zeuge müßte mir da vor Gericht den Allerwertesten retten können. [...]


    :rolleyes:


    p.s.: Sorry, auch wenn ich zur Sache selber nichts sagen kann, konnte ich mir diesen Smily wirklich nicht verkneifen... oh weia, Deutschland.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wie bitte?


    Ich darf einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff (= Einbruch[sversuch]) mit aller Gewalt (auch mittels für den Angreifer lebensbedrohlicher Maßnahmen) im Rahmen der Notwehr/Nothilfe begegnen, solange meine Notwehrhandlung objektiv erforderlich ist (also geeignet, den Angriff unverzüglich und effektiv abzuwehren), normativ geboten (Einschränkungen z.B. beim erkennbar schuldlos Handelnden wie Kindern, bei Notwehrprovokation) und subjektiv von einem Verteidigungswillen getragen ist.


    Denkbar ist damit sogar die Tötung eines Diebes, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung stand und kein krasses Mißverhältnis vorliegt (Bagatelldiebstahl).


    Alles schön und gut, nur gibt es eben auch klare Grenzen für Notwehr und die Rechtssprechung ist da leider manchmal etwas seltsam.


    Um das genannte Beispiel noch mal aufzugreifen:
    Ich sehe dass sich jemand an meinem Auto zu schaffen macht. Ihm sofort von hinten die Bratpfanne über den Kopf zu hauen ist eben nicht gleich zwingend eine objektiv erforderliche Notwehrhandlung.


    Und genau da liegt hier der Hase im Pfeffer. Natürlich ist man berechtigt einen rechtswidrigen Angriff abzuwenden, aber der Angriff ging hier gegen das Eigentum und da wird sich das Gericht im Zweifelsfall schon die Frage stellen ob der Angriff des Hundes (O-Ton des TE "zerfleischt") dann auch in der Situation tatsächlich das mildeste zur Verfügung stehende Mittel gewesen ist.


    So könnte man ja auch argumentieren, dass wenn der TE aus dem Schlafzimmerfenster den Einbruchsversuch sieht er dem Täter zurufen kann, dass die Polizei bereits informiert ist um den Täter in die Flucht zu schlagen (Notwehr schließt ja nicht automatisch die Festnahme ein).


    Hierzu hätte der TE zu einer "Jedermann-Festnahme" bzw. Selbsthilfe greifen müssen wobei dann wieder die Frage aufkommen wäre, ob der Täter sich dieser Festnahme mit Gewalt widersetzt und ob ein solches Verhalten dann nicht wieder eine Notwehr gerechtfertigt hätte. Wenn der Täter flüchtet wäre es ja auch nicht Verhältnismäßig ihm in den Rücken zu schießen.


    Nur ist das alles sehr theoretisch und mit zu vielen "wenns und abers" gespickt.


    Notwehr und deren Erforderlichkeit ist immer ein sehr "delikates" Thema, von daher ist der TE sicherlich gut beraten sich sofern es tatsächlich zu einer Anzeige kommt mit dem RA seines Vertrauens zu beraten.


    Persönlich finde ich derartige Geschichten auch alles andere als gut, wer meint es muss irgendwo einbrechen sollte sich hinterher auch nicht beschweren dürfen wenn er selbst einen Schaden davon trägt. Unsere Rechtsordnung sieht das aber halt anders, dass kann einem nicht gefallen, man muss aber damit leben.

  • Zitat

    Lt. ihm stand der Hund in ca. 1m Entfernung vor der Fahrertür des Autos und hat ununterbrochen gebellt, der Dieb hatte die Tür zugeschlagen. Das Gebelle ging so weiter bis die Polizeisirenen zu hören waren, der Dieb ist dann ausgestiegen und hat ohne Umwege sofort auf den in ca. 1m Abstand stehenden/bellenden Hund mit einem Hammer eingeschlagen, der Hund hat dem Angreifer dann erst in die Hand gebissen bis dieser den Hammer fallen gelassen hat, das blöde Vieh hat dann wohl sogar noch in den Hammer gebissen, der Dieb mußte dann aber an dem Hund vorbei weil dieser ihm den Weg zum Zaun versperrte wo er wohl wieder rauswollte, daher hat dieser den Hund wohl angefangen mit den Füßen zu treten worauf der Hund, der wohl noch mit dem Hammer beschäftigt war, natürlich wieder was "neues" hatte und ihm in den Fuß und das Bein biss bis der Täter fiel.


    Bis hierhin klingt das alles noch ziemlich "normal". Nur hier:


    Zitat

    Auf dem Boden hat der Dieb dann wohl mit allen vieren um sich geschlagen und der Hund den Täter leider unglückich irgendwie im Gesicht oder am Kopf erwischt.


    ist irgendwie die Frage: was heisst "er hat ihn unglücklich erwischt"? Dass der Täter Panik kriegt ist angesichts der Hunderasse verständlich, die Frage ist halt: wie hat der Hund reagiert? Ich kenn es nur so, dass wenn jemand am Boden liegt bei einem Hund eigentlich "Schluß" ist. Da würd mich näheres noch interessieren.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Sorry aber irgendwie ist die ganze Darstellung doch etwas seltsam.


    Auf der einen Seite ist es schlecht beleuchtet um etwaige Verletzungen zu erkennen, auf der anderen Seite hat der Nachbar von gegenüber scheinbar eingebaute Nachtsicht um die ganze Situation haarklein beschreiben zu können.


    Warum wartet der Dieb bis die Sirenen zu hören sind (wer hat wann die Polizei verständigt?) bis er aussteigt und mit dem Hammer (wo auch immer dieser hergekommen ist, mitgebrachtes Werkzeug?) auf den Hund loszugehen?
    Was hat der Halter in der Zwischenzeit gemacht?


    Ich möchte hier nicht unterstellen, dass die Geschichte so abgelaufen ist nur würde eben auch ein Richter über den ein oder anderen Punkt stolpern um diese Version gleich zu akzeptieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ich kenn es nur so, dass wenn jemand am Boden liegt bei einem Hund eigentlich "Schluß" ist. Da würd mich näheres noch interessieren.


    Beim Hund ist dann Schluss wenn der Angreifer auf dem Rücken am Boden liegt und sich nicht mehr, oder nur gering, reagiert. Alles andere wird noch als Flucht oder Widerstand gewertet. Nur das stille "Kehle hinhalten" ist für den sozialisierten Hund ein Zeichen von Unterwerfung und der Hund wird ablassen.


    Selbst wenn jemand auf dem Boden liegt und noch rumschreit wäre es für den Hund so als wenn du eine Waffe mit der du mich bedrohst aus der Hand legst und mich trotzdem immernoch wie wild anschreist.


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Dazu kann ich leider nichts sagen da mein Nachbar ja nur gemeint hat daß der Dieb am Boden noch immer nach dem Hund geschlagen hat und nicht etwa in eine Schutzhaltung gegangen sein, da hat der Hund natürlich weiter gemacht. Ich kam aber just in diesem Moment zur Tür raus, hab einmal kräftig "AUS!" geschrieen und der Hund ist dann auch SOFORT zurück zu mir und hat sich neben mich gesetzt. Er ist also nicht in einen Blutrausch verfallen und hat wahllos zugebissen oder so. Hätte der Täter gar nicht nach dem Hund geschlagen, hätte das Tier ohnehin nur gebellt wie bekloppt. Das Tier ist wie gesagt, mit Kindern groß geworden, unsere kleine hat dem armen Tier socken angezogen, Sonnenbrille aufgesetzt, Haarspangen ins Fell gemacht und sie sonstwie beim Schlafen gepisackt, das juckt den Hund nicht den Meter.


    Selbst wenn Fremde ins Haus kommen, kommt sie kurz, beschnüffelt denjenigen und bringt dann schon den Ball oder irgendwas anderes zum Spielen, ein "beißer" in dem Sinn ist und war der Hund noch nie, das weiß auch der entsprechende Nachbar der selbst sagte er hätte noch nie gesehen/gedacht daß der Hund mal jemanden beißt.

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