Hund auf Privatbesitz anleinen ?!

  • Eigentlich gibt es nur eins, was man mit dem Hund machen kann: Ihm eine dicke Wurst zur Belohnung geben :)


    Wie schon mehrfach geschrieben ist es dein eingener Grund und Boden, der entsprechend geschützt und gekennzeichnet ist. Eventuell lohnt es sich auch, den Spieß gleich umzudrehen: Zeige den Dieb an wegen Hausfriedensbruch und versuchtem Diebstahl.
    An deiner Stelle würde ich mir keine großen Sorgen machen und eher darüber freuen, dass es dem Hund gut geht und er offenbar seiner Pflicht nachgekommen ist.


    SiemensmasterXXX

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  • Wenn ich so manchen Beitrag hier lese, bekomme ich echt Plaque. Warum darf der Hund nicht sich oder das Grundstück verteidigen? Auf einem Privatgrundstück kann ich in gewissem Rahmen machen, was ich möchte, jedenfalls so lange wie keine Störung davon ausgeht, die die Allgemeinheit beeinträchtigt.


    Auf jeden Fall darf man auch einen "scharfen" Wachhund dort herumlaufen lassen, so lange gewährleistet ist, dass dieser das Grundstück nicht verlassen kann (stabiler und hoher Zaun).


    Wenn so ein krimineller Automarder dann trotz einer deutlichen Grundstücksumfriedung durch einen hohen Zaun und deutlichen Hinweisschildern besagtes Grundstück betritt, dann begibt er sich wissentlich in Gefahr und muss halt die Konsequenzen (Bisse) ertragen. Wenn so einem der Hintern vom Hundebiss schön weh tut, dann wird er hoffentlich beim nächsten Mal dieses Grundstück meiden.
    Mein Opa sagte immer: "Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!" Dazu muss es ja nicht zwangsläufig kommen, aber ein pochender Hintern ist schon Strafe genug!


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Danke für die Tips, ich denke auch, daß ich soweit eigentlich rechtlich im grünen Bereich bin, werde aber am Montag trotzdem mal lieber den Rechtsanwalt anrufen und fragen was zutun ist.


    Interessant fand ich auch, dass eine Auto-Alarmanlage Diebe eigentlich so gut wie gar nicht abschreckt und selbst in einer etwas ruhig gelegenen Strasse kein Nachbar um 4.30 wach wird wenn diese losgeht. Erst durch das Hundegebell und das anschließende Blaulicht der Polizei kamen die Leute so langsam raus bzw. ans Fenster und schauten was denn los ist.


    Der Hund liegt gerade faul in der Sonne und schläft, das ist eigentlich auch die Hauptbeschäftigung des Tiers wenn er nicht gerade frißt ;-)


    Später gibts für sie auf jeden Fall die Leibspeise, Hühnerherzen :-)

  • Zitat

    Wenn ich so manchen Beitrag hier lese, bekomme ich echt Plaque. Warum darf der Hund nicht sich oder das Grundstück verteidigen? Auf einem Privatgrundstück kann ich in gewissem Rahmen machen, was ich möchte, jedenfalls so lange wie keine Störung davon ausgeht, die die Allgemeinheit beeinträchtigt.


    Dann kriegste eben Plaque :p


    Es muss sich eben alles im Rahmen bewegen! Ich kann auch nicht mein Grundstück verminen und sagen es waren überall Warnschilder :rolleyes:


    "Der Hund hat den Einbrechner regelgerecht zerfleischt!"
    ... das ist dann eben nicht mehr im Rahmen


    Der Hunde wurde zuerst angegriffen???
    Möchte mal wissen, welcher Einbrecher sich ruhig auf den Boden legt und auf Hilfe wartet, wenn ein Pitt Bull um die Ecke kommt.


    Diese beiden Fakten und die Tatsache, dass die menschliche Gesundheit Trumpf ist, dürften dem ganzen in einem möglichen Gerichtsverfahren u.U. zum Nachteil des TE reichen.


    Möchte mal wissen, wie glaubwürdig belegt werden soll, dass der Hund zu erst angegriffen wurde.
    Der Hund kann da ja schlecht ne Aussage treffen und ich persönlich würde mich als "neutraler" Richter damit schwer tun, wenn mir der betroffene Hundehalter eine derartige Aussage auftischt.


    @TE
    Der beste Tipp ist eigentlichs schon gefallen: Sofort zum Anwalt damit ...


    By the way:
    Ich würde dem Hund auch ne Wurst geben.
    Aber "Gefühle" und "Recht" sind nur mal 2 verschiedene Paar Schuhe. Und auch wenn die Umstände voll und ganz Mitgefühl für den TE erzeugen. Rechtlich ist die Angelgenheit nicht "wasserdicht"

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Eigentlich gibt es nur eins, was man mit dem Hund machen kann: Ihm eine dicke Wurst zur Belohnung geben



    Das sehe ich genauso! Ebenso würde ich den Spieß umgehend umdrehen sofern noch nicht geschehen. Erstatte Anzeige gegen ihn wegen


    - Versuchtem Diebstahl
    - Hausfriedensbruch (ich weiß nicht ob das Betreten des privaten Grundstücks auch schon als Einbruch angesehen wird)
    - Tierquälerei
    - Sachbeschädigung (am Auto)



    Und bitte halte uns auf dem Laufenden. Mich würde stark interessieren ob man in unserem Land noch Recht bekommt oder nicht. :mad:



    Zitat

    Solch ein Köter Hund gehört meines Erachtens unbedingt angeleint / gesichert!


    Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn irgendwelche Kids aus "Jux" über den Zaun klettern...


    Ungeachtet meiner persönlichen Meinung über solche Hunde finde ich deine Aussage pauschal unsinnig. Er fungiert als WACHHUND und auf dem eigenen, gesicherten Grundstück finde ich das absolut legitim! Ein Polizist darf ja im Zuge einer Straftat auch nicht nur aus dem Fenster rufen "Bitte laß doch den Banküberfall sein!"


    Ich würde auch - wenn ich das dürfte - Tretminen auslegen um kriminelles Pack zu entsorgen ;)

  • Interessanten Link gefunden zum ähnlichen Thema:


    http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article829900.html


    Und es hilft sehr, wenn man einer eindeutig juristischen Fragestellung im Eröffnungposting mal den Selbstjustizgedanken außen vor lässt ... das gibt es in Deutschland aus gutem Grund nicht.


    Ich finde das alles gar nicht so eindeutig, bin aber auch kein Experte (daher mal gegoogelt ..). Wichtig scheint der Punkt, dass der Einbrecher den Hund angegriffen hat.


    [small]Edit: Tippfehler verbessert - und es war wirklich einer.[/small]

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Und es hilft sehr, wenn man einer eindeutig juristischen Fragestellung im Eröffnungposting mal den Selbstjustizgedanken außen vor lässt ... das gibt es in Deitschland aus gutem Grund nicht.


    :top: :top: :top: ... sehr schön formuliert :top: :top: :top:

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von T.W.G
    - Versuchtem Diebstahl
    - Hausfriedensbruch (ich weiß nicht ob das Betreten des privaten Grundstücks auch schon als Einbruch angesehen wird)
    - Tierquälerei
    - Sachbeschädigung (am Auto)


    Demgegenüber steht in Deutschland aber (und das ist das schlimme) - ungeachtet der vorher vorangegangenen Straftat! - das der Einbrecher ein Mensch


    - Angegriffen wurde und
    - entsprechende Verletzungen erlitt


    Nach meiner persönlichen Erfahrung (nicht in einem solchen Fall, aber generell als "gebranntes Kind" der deutschen Justiz) wird der TE in jedem Fall zumindest ein Bußgeld zahlen müssen.

    Zitat

    Mich würde stark interessieren ob man in unserem Land noch Recht bekommt oder nicht. :mad:

    Nein, bekommt man nicht. (Oder nur in ganz ganz seltenen Fällen). Meine Erfahrung.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24

    "Der Hund hat den Einbrechner regelgerecht zerfleischt!"
    ... das ist dann eben nicht mehr im Rahmen


    Ach und was wäre in deinem Sinne im Rahmen? Und wie willst das einem Tier beibringen?:rolleyes: "Wuffi du darfst ihn nur einmal beißen und dann nur noch anbellen?"



    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Möchte mal wissen, welcher Einbrecher sich ruhig auf den Boden legt und auf Hilfe wartet, wenn ein Pitt Bull um die Ecke kommt.


    Du hast da schon ein Denkfehler drinnen. Welch Einbrecher ist so DUMM in ein Haus, Grundstück etc. einzubrechen trotz Warnschilder, hohem Zaun etc???


    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Möchte mal wissen, wie glaubwürdig belegt werden soll, dass der Hund zu erst angegriffen wurde.
    Der Hund kann da ja schlecht ne Aussage treffen und ich persönlich würde mich als "neutraler" Richter damit schwer tun, wenn mir der betroffene Hundehalter eine derartige Aussage auftischt.


    Ehrlich gesagt ist es gar nicht nötig irgendwas nachzuweisen. Dafür ist ne Wachhund da. Und als neutraler Richter würde ich die Klage abweisen mit dem Hinweis selber Schuld.


  • Wie bitte?


    Ich darf einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff (= Einbruch[sversuch]) mit aller Gewalt (auch mittels für den Angreifer lebensbedrohlicher Maßnahmen) im Rahmen der Notwehr/Nothilfe begegnen, solange meine Notwehrhandlung objektiv erforderlich ist (also geeignet, den Angriff unverzüglich und effektiv abzuwehren), normativ geboten (Einschränkungen z.B. beim erkennbar schuldlos Handelnden wie Kindern, bei Notwehrprovokation) und subjektiv von einem Verteidigungswillen getragen ist.


    Da gerade keine Güterabwägung stattfindent, muss ich nur dann ein milderes, mir zur Verfügung stehendes Mittels zur Verteidigung wählen, wenn dieses ähnlich erfolgsversprechend wie das schärfere ist.


    Noch dazu wird diese Einschätzung aus einer ex-ante Sicht, also quasi zugunsten des Angegriffenen beurteilt.


    Denkbar ist damit sogar die Tötung eines Diebes, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung stand und kein krasses Mißverhältnis vorliegt (Bagatelldiebstahl).



    @TE: Du hättest deinen Hund sogar als Intrument mißbrauchen dürfen, ihn also bewußt auf den KfZ-Aufbrecher hetzen dürfen.


    Anzeigen kann man alles, Jungbullen sind da meist noch recht engagiert. Die Prüfung der Rechtswidrigkeit der angezeigten Handlung obliegt der Staatsanwaltschaft, welche hier dann mit aller Wahrscheinlichkeit wegen § 32 StGB keine Rechtswidrigkeit annehmen dürfte.


    Zivilrechtliche Ansprüche des Verletzten scheiden dann aufgrund der Einheit der Rechtsordnung ebenso mangels Rechtswidrigkeit aus.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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