Hund auf Privatbesitz anleinen ?!

  • Hi !


    Weiß jemand wie es rechtlich aussieht ob ein Hund (Pit-Bull weibchen) mit bestandenem Wesenstest auf einem eingezäunten, mit Warnschildern versehenen Privatgrundstück welcher draußen in seiner Hundehütte lebt angeleint werden muss oder nicht ?


    Hintergrund: Mir wurde mein Auto aufgebrochen, der Täter kannte aber den Hund nicht, schlug diesen und wurde von diesem dann regelrecht zerfleischt. Die Polizei meint nur es gäbe eine Anzeige von dem Täter weil dieser ins Krankenhaus mußte und ziemlich zerbissen zei (Fuß, Bein, Arm, Gesicht).


    Fakt ist aber, das das Gelände komplett eingezäunt ist, Zaun ca. 1.40 hoch, Warnschilder angebracht sind, das Auto unter dem Car-Port stand und die Hundehütte so ca. 5m davon entfernt ist. Als die Alarmanlage vom Auto losging wurde das Tier halt wach und fragte sich wer denn so früh am morgen (gegen 4.30) wegfahren wollte.. Als der Hund dann wohl vom Täter geschlagen und getreten wurde bemerkte der Hund dass es keiner von uns ist und biß zu..


    Dass der Täter jetzt aber, nachdem er das Auto demoliert hat auch noch eine Anzeige macht ist schon relativ dreist..

  • Meinte die Polizei denn dass die Anzeige des Einbrechers eine Chance hätte?
    Kann mir nicht vorstellen dass es so ist, denn wenn jemand unerlaubt auf dein Grundstück gelangt, dann ist das doch defintiv sein Problem...
    Wär das nicht auch so, wenn der Hund in der Wohnung wäre und der Mensch dort einbrechen würde? Deshalb gibts ja auch Wachhunde....

  • Der Polizist war relativ jung der da kam und hatte auch nur ein "Sternchen" auf der Schulter, als er da war (und noch die halbe Straße dann zum Schluß) war der Hund aber, wie immer, ganz lieb, zutraulich und tat keiner Fliege was zur Leide. Er hat ja auch einen bestandenen Wesenstest und ist in einem eingezäunten Gelände. Der Dieb war halt total schockiert und blutüberströmt und schrie immer daß der Hund ihn angegrifen hätte und er sich ins Auto flüchten wollte. Selbst der Polizist lachte dann etwas, aber er wußte halt nicht genau wie es ist ob der Hund sogar auf einem Privatbesitzt angeleint werden muß oder nicht, er sagte nur, daß er denkt daß er normalerweise an einem Pfahl mit langer Leine angeleint werden muß und ich müßte mich, wenns schlimm kommt, auf ein größeres Bußgeld gefasst machen, das Tier wegnehmen würde man aber wohl nicht.


    Ich finds halt ne Sauerei wenns wirklich so ist, man is schon der gearschte weil das Auto aufgebrochen ist und die Kabel abgeschnitten in der Mittelkonsole rumbaumeln und kriegt dann NOCH mehr Ärger weil der Täter vom eigenen Hund in den Popo gebissen wird.. Irgendwann muß man selbst doch auch mal Recht haben auf seinem Grundstück tun zu können was man will.. Rechtsstaat.... tztz..

  • Denke die Anzeige wird im Sand verlaufen.
    Der Hund hat absolut richtig gehandelt und das Grundstück ist auch entsprechend gekennzeichnet und gesichert.


    Und weshalb man einem Tier an den Kragen will ist für mich unverständlich. Wer Straftaten begeht muß eben damit rechnen, das ihm sowas passieren kann.


    In Teile der USA hätte der Hausbesitzert den kriminellen Abschaum selbst mit seiner Schußwaffe legal entsorgen können.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Ich würde da generell sofort nen RA einschalten, sollte der Täter wirklich eine Anzeige machen. Es wäre lächerlich, wenn der Täter damit durchkommen würde. Unabhängig davon bin ich der Meinung, das du auf deinem eingezäuntem Privatgelände machen darfst, was du willst. Demnach darf der Hund auch frei herumlaufen. Du hast deine Sorgfaltspflicht erfüllt, wenn überall Schilder hängen.


    Just my 2 cents

    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

  • Das Problem was wir hier haben ist folgendes:


    Auch wenn jemand versucht bei einem einzubrechen darf man ihm nicht einfach so die Bratpfanne über den Kopf ziehen (= Körperverletzung) sondern max. versuchen den Täter bis zum eintreffen der Polzei festzuhalten.


    Das gilt im Prinzip analog auch für Hunde, der Hund hätte den Täter verbellen dürfen aber eigentlich nicht angreifen (nur erklär das mal einer dem Hund).


    Unter den gegebenen Umstände würde ich mir als Halter allerdings nicht zuviele Sorgen machen, trotzdem wenn es tatsächlich zu einer Anzeige kommt einen guten RA besorgen.

  • Solch ein Köter Hund gehört meines Erachtens unbedingt angeleint / gesichert!


    Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn irgendwelche Kids aus "Jux" über den Zaun klettern...

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Das gilt im Prinzip analog auch für Hunde, der Hund hätte den Täter verbellen dürfen aber eigentlich nicht angreifen (nur erklär das mal einer dem Hund).




    Der Hund wurde aber zuvor vom Einbrecher angegriffen, geschlagen, etc.

  • So ein Schwachsinn, der Hund ist schon 8 Jahre alt und bei Kindern der ganzen Straße beliebt. Da sieht man doch mal wieder die Vorurteile der Leute die gar keine Ahnung von Hunden haben, nur weil's ein Pit-Bull ist, heißt das noch lange nicht daß dieser irgendwelche Leute einfach so anfällt. Schließlich hat er ja auch den Wesenstest bestanden, bei dem der Hund in einen kleinen Raum gesperrt wird, ein "Prüfer" reinkommt und diesen anschreit, nach ihm schlägst usw. und der Hund hat sich nicht gerührt. Das Tier lebt schon seit Jahren draußen, sämtliche Kinder der Familie spielen mit ihr und sie hat noch nie irgendwem etwas getan, aber wenn einer mitten in der Nacht mit ner Zange und nem Schraubenzieher nach Dir wirft und Dich schlägt will ich mal sehen ob Du dann ganz ruhig bleibst und "Danke!" sagst oder nicht doch versuchst Dich zu wehren.


    Das mit der Körperverletzung ist mir klar, aber da ich ja alle rechtlichen Details beachtet habe (Warnschilder, hoher Zaun usw.) müßte normalerweise alles geklärt sein, ich werde am Montag aber gleich mal den RA anrufen, für was hab ich Rechtsschutz..


    Thx !


    EDIT: Fraglich ist nur ob ich beweisen kann daß der Hund zuerst angegriffen worden ist... Habs ja nur vom Balkon gesehen und das mitten in der Nacht...

  • Zitat

    Original geschrieben von clio
    Solch ein Köter Hund gehört meines Erachtens unbedingt angeleint / gesichert!


    Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn irgendwelche Kids aus "Jux" über den Zaun klettern...


    Und Maulkorb tragen nicht vergessen. Ach Quatsch, am besten gleich einschläfern, Scheixx auf Wesenstest und dass das Tier angegriffen wurde. :rolleyes:

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