Mietwohung mit Einbauküche - Geschirrspüler defekt, wer zahlt?

  • Hallo,


    nun brauch ich mal eure Hilfe bzw. eure Meinung.


    Folgender Sachverhalt:


    Eine Bekannte von mir wohnt in einer Mietswohnung mit Einbauküche (war schon eingebaut). Nun ist der Geschirrspüler der besagten Küche defekt, laut Kundendienst durch Verschleiß (das Teil soll gute 8 Jahre alt sein).


    Die Reperatur würde auf ca. 260 € kommen (IMHO zu hoch) - ein vergleichbares Neugerät auf ca. 680 €. Die Vermieterin (der diese Küche ja gehört) hat nun vorgeschlagen die Kosten für ein Neugerät mit meiner Bekannten zu teilen ( 50 - 50). Ich bin aber der Meinung, dass die Vermieterin die Kosten zu 100% decken muss.


    Wie seht ihr das bzw. ist das sogar rechtlich geregelt? Kenn mich da leider nicht so aus, denn ich hatte noch nie eine Mietwohnung.


    Grüße


    Michael

  • Das kommt darauf an, ob der Geschirrspüler explizit mitvermietet ist. Wenn das so im Vertrag steht, dann muß die Vermieterin auch dafür sorgen, daß die Sachen funktionieren, ob Toilette, Herd oder eben Geschirrspüler!

  • M.E. ist die Vermieterin dafür zuständig. Wenn der Kundendienst feststellt, der Schaden sei durch normalen Verschleiß entstanden, dann ist die Vermieterin dafür zuständig, es sei denn der Kapitalbedarf ist gering (wie z.B. bei einer Glühlampe).
    Ein Teppich verschleißt ja auch - und wenn er durch den Mieter nicht übermäßig beantsprucht wurde, dann fällt das vollständig in den Bereich des Vermieters. Ich hab hier aber keine näheren Infos zu Mietrecht - es werden sich noch andere zu Wort melden...
    Ist aber auch die Frage, was im Mietvertrag steht: Ist der Geschirrspühler überhaupt erwähnt? Wenn nicht, dann könnte die Vermieterin vermutlich von einer Reparatur auch ganz absehen.

  • Es kommt auch darauf an wie lange Deine Bekannte schon in der Wohnung wohnt. Normalerweise ist im Mietvertrag geregelt welche Reperaturen der Mieter (z.b. bis 100 €) tragen muss. Da die Spülmaschine zur Einrichtung gehört muss die Vermieterin sie auch erneuern

  • Ist die Spülmaschine im Mietvertrag als Mietobjekt mit aufgeführt, so muss der Vermieter zahlen. Oftmals ist allerdings eine Klausel in Mietverträgen enthalten, die Verschleißreparaturen (wie Fenster oder Türgriffe, Rolladenband o.ä.) bis zu einem bestimmten Betrag (i. d. Regel so €150) auf den Mieter abwälzt.

  • Es hängt in erster Linie von den Eigentumsverhältnissen ab. Gehört die Küche dem Vermieter ist der für Verschleißreparaturen zuständig. 260Euro liegt klar über der Geringfügigkeitsgrenze. Wenn die Küche z.B. durch eine Abstandzahlung in [edit: das Eigentum- bin nunmal kein Jurist] deiner Freundin übergegangen ist, sind Reparaturen ihr Problem. Allerdings darf sie die Küche dann bei einem Umzug auch mitnehmen.

  • NoIdea: Du meinst wohl in "das Eigentum" der Freundin. Besitzer (unmittelbarer) ist sie ja gerade durch die Miete.


    Ich würde auch in den Vertrag sehen. I.d.R. sind dort nur "Schönheitsreparaturen" auf den Mieter umgelegt. Sofern es sich um "Instandhaltung" handelt, zahlt der Vermieter. Bei einer defekten Maschine wird es sich regelmäßig um Instandhaltung der zum Mietobjekt gehörenden Einbauküche handeln. Letztendlich wird der Vermieter in der Miete eine Abschlagszahlung für die EBK berücksichtigt haben. Somit ist die Küche Mietobjekt - und der Vermieter zahlt bei Instandhaltung.


    Ohne Gewähr:p

  • Zitat

    Original geschrieben von King
    Ist die Spülmaschine im Mietvertrag als Mietobjekt mit aufgeführt, so muss der Vermieter zahlen. Oftmals ist allerdings eine Klausel in Mietverträgen enthalten, die Verschleißreparaturen (wie Fenster oder Türgriffe, Rolladenband o.ä.) bis zu einem bestimmten Betrag (i. d. Regel so €150) auf den Mieter abwälzt.


    Der höchstsatz für Kleinreparaturen liegt bei 75€!

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta


    Der höchstsatz für Kleinreparaturen liegt bei 75€!



    Dann hab ich wohl DM mit EUR verwechselt.

  • Erstmal dankeschön für eure Antworten, so wie es aussieht sollte man dieser Vermieterin mal auf die Füsse treten, die versucht da noch Halbe Halbe zu machen (Ganz normal wie sie meinte).


    Im Mietvertrag steht IMHO nichts von der Küche (müsste da nochmal nachfragen). Meine Bekannte wohnt jetzt übrigends fast 3 Jahre in dieser Wohnung.

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