Hallo TT-ler
verstehe ich folgenden Text aus den Eteleon Agb richtig, dass wenn mein Vertrag abgelehnt wird, ich trotzdem das Handy von Eteleon kaufen muss? (5.2.2)
"5.2. Wenn der Kunde eine Bestellung vornimmt, die ein Mobilfunktelefon (Handy) - oder ein oder mehrere andere Geräte und einen Mobilfunkvertrag zum Gegenstand hat und bei der das Handy unter der Bedingung des Abschlusses eines Mobilfunkvertrages zu einem vergünstigten Preis verkauft wird,
5.2.1. muss der Kunde den Mobilfunkvertrag nach angemessener Vertragsprüfungsdauer, jedoch spätestens nach einer Woche vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die eteleon GmbH versenden. Der Kunde muss der eteleon GmbH den aus einer verspäteten oder unvollständigen Vertragsübersendung entstehenden Schaden ersetzen.
5.2.2. schuldet der Kunde der eteleon GmbH den regulären Verkaufspreis des Handys, wenn ein Mobilfunkvertrag wegen unzureichender Bonität des Kunden von einem Mobilfunkbetreiber nicht abgeschlossen wird."
Greetz Tommi