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  • Call-Back bei vistream


    Zitat

    Original geschrieben von Lord Dragon
    ... Preise bei solomo sind OK, nur gefällt mir der Call Back Verfahren irgendwie nicht wirklich.

    Solche Preise sind nur über Call-Back-Verfahren zu realisieren.
    Aber das geht bei vistream doch automatisch, sofern es eingestellt ist. Was gefällt dir daran nicht?

  • Re: Call-Back bei vistream


    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Solche Preise sind nur über Call-Back-Verfahren zu realisieren.
    Aber das geht bei vistream doch automatisch, sofern es eingestellt ist. Was gefällt dir daran nicht?


    Ich habe bei mir im Handy dazu nichts gefunden. Ich habe Sony Ericsson W910i.
    Da mache ich mit mir schon Sorgen, dass ich im Ausland nicht telefonieren kann.

  • Re: Re: Call-Back bei vistream


    Zitat

    Original geschrieben von Lord Dragon
    Ich habe bei mir im Handy dazu nichts gefunden. Ich habe Sony Ericsson W910i.
    Da mache ich mit mir schon Sorgen, dass ich im Ausland nicht telefonieren kann.


    Callback funktioniert grundsätzlich mit jedem Handy..

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Re: Re: Call-Back bei vistream


    Zitat

    Original geschrieben von Lord Dragon
    Ich habe bei mir im Handy dazu nichts gefunden. Ich habe Sony Ericsson W910i.
    Da mache ich mit mir schon Sorgen, dass ich im Ausland nicht telefonieren kann.

    Hast du eine vistream-Karte eingelegt?
    Da ist eine Software drauf, womit es dann auf den meisten Handys automatisch geht.
    Ich habe leider kein W910i und kann es somit nicht ausprobieren, ob es damit automatisch geht.
    Aber vielleicht findest du auf der solomo-Seite eine Liste der Handys?

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Callback funktioniert grundsätzlich mit jedem Handy..

    Es geht hier aber um das automatische Call-Back.

  • Re: Re: Re: Call-Back bei vistream


    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Es geht hier aber um das automatische Call-Back.


    Klar, automatischer Callback funktioniert nicht mit jedem Handy,man muß ihn dann halt manuell herstellen, ist halt nicht so komfortabel, das müßte immer klappen, wenn keine Störung vorliegt.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Kann aber den potenziellen Kunden egal sein, wenn es solche Angebote gibt, dann kann man sie auch nutzen, zumal man bei Prepaid nur ein verschwindend geringes Risiko hat.


    Prepaid? Das ist Drillisch und kein echtes Prepaid.


    Da du es nicht glaubst, folgt hier der Beleg meiner Aussage. Maxxim FAQ:


    "Welche Kosten entstehen, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt?
    Antwort:


    Die Bearbeitungsgebühr einer Rücklastschrift beträgt 20,47 Euro.


    Insofern der ausstehnde Betrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entstehen der Rücklastschrift überwiesen wird, wird dieser Betrag gutgeschrieben.


    Neben der Bearbeitungsgebühr wird eine Rücklastschriftgebühr des jeweiligen Bankinstitutes erhoben. Eine Gutschrift dieses Betrages ist nicht möglich. Die jeweilige Höhe wird durch die entsprechende Bank vorgegeben."


    Na gut, dass sieht relativ fair aus, denn auch simyo & Co. werden eine Rücklastschrift nicht ohne die Belastung von Gebühren hinnehmen.


    "Um welchen Tarif handelt es sich bei maXXim?
    Antwort:
    maXXim ist ein Prepaid-Tarif bei dem Sie Ihr Gesprächsguthaben ganz einfach und sicher aufladen können. Somit haben Sie die gewünschte Kostenkontrolle. "


    So weit so gut, aber wenn man dann in AGB nachschaut, dann weiß man wie knapp der Tarif kalkuliert sein muss und erkennt die übliche Vorgehensweise der Service Provider unter Punkt I Ziffer 3:


    "Der Diensteanbieter kann die Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibungen oder die Servicepreise ändern, indem
    die Änderungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt
    werden. Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der
    Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail einzelnen oder
    allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen
    als genehmigt. [...] Übt der Kunde sein
    Widerspruchsrecht aus, und teilt der Diensteanbieter dem
    Kunden daraufhin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages ohne
    die Vertragsänderung für den Diensteanbieter aus technischen
    oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar sein wird, kann der
    Kunde den Vertrag innerhalb eines (1) Monats ab Zugang dieser
    Mitteilung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern
    der Kunde (a) nicht oder nicht form- und fristgemäß kündigt oder
    (b) nicht ausdrücklich schriftlich innerhalb eines (1) Monats ab
    Zugang der Mitteilung erklärt, dass er die Erfüllung des
    ungeänderten Vertrages verlange, gilt dies als dauerhafter
    Verzicht des Kunden auf diejenige Leistung, deren Erbringung
    dem Diensteanbieter laut der Mitteilung unzumutbar ist. In diesem
    Fall ist der Diensteanbieter berechtigt, den Vertrag so
    durchzuführen, als ob die Vertragsänderung in Kraft getreten ist.
    "


    Wenn die Kalkulation zu kippen droht, kann Drillisch einen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen raus schmeißen (vgl. Crash 5 von debitel). Punkt III Ziffer 3:


    "Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier
    Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann
    schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erklärt werden. Das Recht
    beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
    Grund bleibt unberührt."


    Unter Punkt IV. erkennt man glasklar, dass es sich NICHT um Prepaid handelt:


    "1. Der Diensteanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass
    Roamingverbindungen und Verbindungen zu Diensten von
    Drittanbietern verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden
    können und deshalb eine verzögerte Abrechnung erfolgen kann.
    ...
    3. Bearbeitungsentgelte für sonstige Dienstleistungen sowie
    Entgelte, die bei Vertragsbeendigung entstehen, berechnet der
    Diensteanbieter in der Regel nach Erbringung oder mit der
    Schlussrechnung."


    Das beste folgt aber unter Punkt VII:


    "Der Diensteanbieter behält sich vor, die Entgelte entsprechend
    den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund
    von Preiserhöhungen der Netzbetreiber
    , der Steuern und der
    sonstigen vom Diensteanbieter zu tragenden Kosten zu erhöhen.
    Der Diensteanbieter wird den Kunden von einer Entgeltänderung
    rechtzeitig in geeigneter Weise in Kenntnis setzen. [...]"


    Punkt VIII Ziffer 1:


    "Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen
    Entgelte sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen
    (Vorleistungspflicht). Zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses
    richtet der Diensteanbieter dem Kunden das maXXim-
    Guthabenkonto ein, über das mit der Leistungserbringung durch
    den Diensteanbieter die Zahlung der vorgenannten Entgelte
    erfolgt. Die maXXim-Dienstleistungen können nur genutzt werden,
    wenn ein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto
    vorhanden ist (vgl. Klausel IX. Aufladen des Guthabenkontos)."


    Kein Grundsatz ohne Ausnahme wie Ziffer 4 zeigt:


    "Die Einzugsermächtigung des Kunden erstreckt sich auch auf
    die Zeit nach Vertragsbeendigung auf Forderungen, die während
    der Vertragslaufzeit angefallen sind."


    Da entstehen also vertragliche Pflichten (Forderungen) über den auf das Guthabenkonto einbezahlten Betrag hinaus! Wenn dem so ist, dann holte sich Drillisch die Forderung schlicht und einfach nachträglich per Lastschrift. Also das ist definitiv KEIN Prepaid!


    Dies findet dann seine Bestätigung unter Punkt IX:


    Ziffer 2:


    "Die Preise für die Mobilfunkdienstleistungen gemäss der
    geltenden Preisliste werden vom Guthaben in Abzug gebracht.
    Laufende Gespräche werden bei Verbrauch des Guthabens sofort
    unterbrochen. Ein bei Beendigung des Vertrages verbleibender
    negativer Saldo – entstanden durch die zeitlich verzögerte
    Abrechnung von Verbindungen - wird dem Kunden mit einer
    Abschlussrechnung in Rechnung gestellt.
    "


    Ziffer 4:


    "Der Kunde kann den Kontostand seines maXXim-
    Guthabenkontos durch Eingabe eines sogenannten USSD-Codes
    auf seinem Endgerät über das GSM-Netz abfragen. Die Angabe
    des Kontostandes ist unverbindlich und begründet keinen
    selbstständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen vom
    Diensteanbieter in entsprechender Höhe."


    Ziffer 5:


    "Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen
    (vgl. Klausel VI.1) ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des
    Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz
    unverzüglich auszugleichen. Der Kunde kann bis zum Ausgleich
    des Saldos für abgehende Verbindungen gesperrt werden. Gleicht
    der Kunde trotz Mahnung vom Diensteanbieter den Saldo nicht
    innerhalb von drei Tagen aus, kann die Sperrung des Anschlusses
    bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende wie auch für
    ankommende Verbindungen erfolgen. Der Diensteanbieter erhebt
    für die Entsperrung eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum
    Zeitpunkt der Entsperrung gültigen Servicepreisliste.
    Die
    Servicepreise sind einsehbar unter http://www.maXXim.de."


    Wobei es letztlich egal ist, Drillisch ändert zu ihren Gunsten nach Belieben einseitig Vertragsbedingungen.


    Ich kann nur dabei bleiben:


    Maxxim ist KEIN Prepaid!
    Finger weg!


    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    smobil/allMobility wurde auch von Vodafone übernommen, bevor sie pleite gingen. (Vielleicht springt dann bei Drillisch T-Mobile ein?)


    Drillisch ist ein bisschen größer als allmobility (smobil). Aber T-Mobile braucht Drillisch nicht zu kaufen, denn Maxxim wird unter der ausgegründeten MS Mobile Services GmbH betrieben.T-Mobile könnte die MS Mobile Services GmbH kaufen, Wesentlich wahrscheinlicher ist, dass Drillisch den Tarif einfach dicht macht oder ihn verschlechtert.


    Wobei Drillisch sich im Kleingedruckten (AGB Punkt XV.) sogar eine Übertragung auf T-Mobile vorbehält:


    "Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis
    resultierenden Rechte und Pflichten an die T-Mobile Deutschland
    GmbH (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn) oder an eine andere
    Gesellschaft des Konzerns Deutsche Telekom AG sowie an eine
    Gesellschaft des Konzerns der Drillisch AG (Wilhelm-Röntgen
    Straße 1-5, 63477 Maintal) ist ohne Zustimmung des Kunden
    zulässig."

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Dragon
      mannesmann
    Ich wohne in der Düsseldorfer Str. 150.


    Direkt neben MAN? ;)


    Dann ist es kein Wunder, dass du dort einen sehr guten D1 Empfang hast. Der D1 GSM/UMTS Sender ist 300 m in direkter ungehinderter Sicht entfernt. Der muss dir das Hirn grillen! :D :eek:


    Die nächsten E+ Sender stehen in Schanzenstr. 30 (GSM 1800) in 1,2 km und Berliner Str. 103 (UMTS) in 700 m Entfernung.


    Warum E+ hier den GSM und UMTS Standort auseinander gerissen hat, weiß wohl nur E+. Am Wiener Platz/Bachstr. haben sie das übrigens ebenso gemacht.


    Dir könnte das evtl. zum Vorteil gereichen, da der GSM Sender bei dir wohl zu schwach ankommt, aber mit dem UMTS Sender könntest du Glück haben, da er fast auf halber Entfernung bei dir steht.


    Zitat

    Original geschrieben von Lord Dragon
    UMTS geht bei allen Anbietern. Leider kann ich aber die Signalstärke nicht bestimmen, da ich keine E+ Karte im Moment habe und bei O2 habe ich gekündigt. Das mit der Umleitung ist eine sehr gute Idee. Irgendwie bin ich nicht draufgekommen.


    O2 kannst du ohnehin vergessen, wenn es dir um günstigstes Roaming und Auslandsgespräche geht. An deiner Stellung würde ich entweder bei Congstar bleiben und dazu eine solomo mit Umleitung nehmen oder aber nach einem positiven Test mit einem UMTS Telefon ganz zu solomo gehen.


    Zitat

    Original geschrieben von Lord Dragon
    Gibt es auch andere Anbieter außer solomo, die gute Roaming Preise haben? Preise bei solomo sind OK, nur gefällt mir der Call Back Verfahren irgendwie nicht wirklich.


    Wie die anderen schon geschrieben haben, dürfte kein Weg an dem Call-Back-Verfahren vorbei führen. An sich gibt es noch andere Anbieter mit nicht deutschen Netzbetreibern im Hintergrund, die dir günstiges Roaming anbieten. Da gibt es eine ganze Menge, nur du bekommst dann im Regelfall keine deutsche Nummer, sondern irgendeine ausländische Handynummer (Island & Co.), wenn dich das nicht stört, dann kannst du mal im Thread http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=350092 vorbei schauen.

  • mannesmann


    Verzögerte Abrechnung ist kein Beweis dafür, daß es sich nicht um echtes Prepaidkarten handelt. Auch bei den klassischen Prepaidkarten wie z.B. Xtra von T-mobile gab es lange Zeit verzögerte Abrechnung bei den Datenverbindungen. Dann wäre "Xtra" auch kein echtes Prepaid gewesen. Das bei Rücklastschriften Gebühren anfallen, diese Klauseln haben auch andere Anbieter in ihren AGB. Das ist durchaus nachvollziehbar, ich sehe da kein Problem. Wer es zu Rücklastschriftren kommen läßt, ist selber schuld.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Drillisch-AGB


    Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    [maXXim AGB]

    Ich habe jetzt mal in den AGB für PENNYMOBIL/SIMply nachgeschaut:
    Auch hier:
    I. 3. simply kann die Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibungen oder die Servicepreise ändern, indem die Änderungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. usw.


    III. 3. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, also in Textform oder per SMS erklärt werden. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


    VI. 1. simply weist ausdrücklich darauf hin, dass Roamingverbindungen und Verbindungen zu Diensten von Drittanbietern verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können und deshalb eine verzögerte Abrechnung erfolgen kann.
    ...
    3. Bearbeitungsentgelte für sonstige Dienstleistungen sowie Entgelte, die bei Vertragsbeendigung entstehen, berechnet simply in der Regel nach Erbringung oder mit der Schlussrechnung.


    VII. simply behält sich vor, die Entgelte entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen der Netzbetreiber, der Steuern und der sonstigen von simply zu tragenden Kosten zu erhöhen...


    VIII. 1. Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen (Vorleistungspflicht). Zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses richtet simply dem Kunden das PENNY MOBIL-Guthabenkonto ein, über das mit der Leistungserbringung durch simply die Zahlung der vorgenannten Entgelte erfolgt. Die Dienstleistungen von simply können nur genutzt werden, wenn ein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto vorhanden ist (vgl. Klausel IX. Nutzung von PENNYMOBIL Prepaid-Karte und Aufladen des Guthabenkontos).


    IX. 2. Die Preise für die Mobilfunkdienstleistungen gemäss der geltenden Preisliste werden vom Guthaben in Abzug gebracht. Laufende Gespräche werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen. Ein bei Beendigung des Vertrages verbleibender negativer Saldo – entstanden durch die zeitlich verzögerte Abrechnung von Verbindungen - wird dem Kunden mit einer Abschlussrechnung in Rechnung gestellt.
    4. Der Kunde kann den Kontostand seines PENNY MOBIL-Guthabenkontos durch Eingabe eines sogenannten USSD-Codes auf seinem Endgerät über das GSM-Netz abfragen. Die Angabe des Kontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen von simply in entsprechender Höhe.
    5. Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen (vgl. Klausel VI.1) ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüglich auszugleichen. Der Kunde kann bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende Verbindungen gesperrt werden. Gleicht der Kunde trotz Mahnung von simply den Saldo nicht innerhalb von drei Tagen aus, kann die Sperrung des Anschlusses bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende wie auch für ankommende Verbindungen erfolgen. simply erhebt für die Entsperrung eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Entsperrung gültigen Servicepreisliste. Die Servicepreise sind einsehbar unter http://www.pennymobil.de oder http://www.simplyTel.de.


    Aber weit und breit nichts von Einzugsermächtigung und Rücklastschrift!
    Somit bleiben PENNYMOBIL und ja!mobil die einzigen erträglichen Tarife von Drillisch.

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