Regulierung bei Teilkasko Schaden

  • Hallo,


    da mein Auto Opfer eines heftigen Hagelsturms wurde, wollte ich den Schaden natürlich über meine Versicherung laufen lassen.


    Diese erklärte mir, ich müsse einen Kostenvoranschlag (KV) einer Werkstatt samt Bilder einreichen. Auf die Nachfrage ob ich die Kosten für den KV zu zahlen habe, erklärte man mir, dass wäre fast überall umsonst und wenn doch kostenpflichtig, erst mit Zahlung der Endrechnung fällig. Das eine Werkstatt das aber wirklich sofort gratis macht kann ich mir irgendwie nicht vorstellen und in Vorkasse möchte ich auch nicht gerne gehen.


    Ich kenne Schadenregulierungen nur so, dass man einen Gutachter seiner Wahl beauftragt oder die Versicherung einen schickt. Auf diesen Vorschlag hin meinte die Sachbearbeiterin, dass ein sofortiges Gutachten sehr teuer sei und daher erst einmal ein KV der Werkstatt benötigt wird.


    Das ist wohl der Nachteil, wenn man bei einer kleinen Direktvers. versichert ist.


    :flop:


    Kann mal jemand sagen, wie es bei euch abgelaufen ist?
    Danke.

  • Re: Regulierung bei Teilkasko Schaden


    Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Das eine Werkstatt das aber wirklich sofort gratis macht kann ich mir irgendwie nicht vorstellen und in Vorkasse möchte ich auch nicht gerne gehen.


    Nein, das machen die in der Regel nicht, weil die keinen Bock drauf haben, daß alle angerannt kommen, KV machen lassen, bei der Versicherung einreichen und nachher schwarz reparieren lassen!


    Aber normalerweise wird der KV Betrag später bei der Reparaturrechnung wieder erstattet.


    Bei meiner Versicherung lief ein TK Schaden einfacher. Werkstatt angerufen: "Was kostet eine neue Frontscheibe" Antwort "ca. 1000 Euro"


    Dann einfach das Schadensformular im Internet ausfüllen und auf die Deckungszusage warten.

  • Re: Re: Regulierung bei Teilkasko Schaden


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Nein, das machen die in der Regel nicht, weil die keinen Bock drauf haben, daß alle angerannt kommen, KV machen lassen, bei der Versicherung einreichen und nachher schwarz reparieren lassen!


    Klar, ist ja auch vollkomen verständlich, nur kann es doch wohl nicht sein, dass ich jetzt das Geld vorstrecke und abwarte bis die Versicherung weiter reguliert.

  • Re: Re: Re: Regulierung bei Teilkasko Schaden


    Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    nur kann es doch wohl nicht sein, dass ich jetzt das Geld vorstrecke


    Was manche Leute immer für Vorstellungen haben. Was kostet so eine Tankfüllung? Da werden doch wohl noch die paar Euro für den Kostenvoranschlag ein paar Wochen aufzutreiben sein.


    Außerdem, man könnte ja mal mit der Werkstatt des Vertrauens reden. Wenn Du denen die Abtretung unterschreibst ist das für die sowieso einfacher, gleich die Rechnung mit den Gesamtkosten an die Versicherung zu schicken.

  • Bei (größeren) Kaskoschaden schickt die Versicherung einen Gutachter ihrer Wahl. Da hast Du keine freie Auswahl.


    Normalerweise fährt man aber in die Werkstatt, gibt Versicherungsnummer an und die Werkstatt holt sich eine Deckungszusage und die Reparatur beginnt.


    In Deinem Fall würde ich aber erstmal gründlich die Unterlagen durchforsten nach dem Thema "Abzug neu für alt". Denn wenn Du wirklich einen Gutachter von der Versicherung kommen läßt und der stellt im worst case eine Verbesserung durch die Reparatur fest, ziehen sie diesen Betrag neben der SB auch noch ab. Das passiert mit nem KVA natürlich nicht ;)

  • Sag einfach der Werkstatt, das du einen Kostenvoranschlag brauchst und du den Wagen dort auch reparieren lassen möchtest.


    Soll Wunder wirken und bei mir hat es wunderbar geklappt.

  • Ich hatte Glück, man hatte mich hinten seitlich
    geschrammt, keine Beule drin, aber der Lack
    war ziemlich zerkratzt, was man bei einem weissem
    Auto kaum sah, aber Schaden ist Schaden.


    Habe die gegnerische Versicherung angerufen,
    die wollten auch einen Kostenvoranschlag,
    aber hatten mit meiner Automarke FORD
    ein Abkommen mit den Ford-Werkstätten.


    Habe der Versicherung auch gesagt, ich lasse es
    nicht reparieren, möchte das Geld haben.


    War alles kein Problem :
    Kostenvoranschlag bei Ford (halbe Stunde),
    Papiere an Versicherung faxen und Geld kassiert,
    aber natürlich ohne die Mehrwertsteuer,
    es wird nur die Pseudo-Reparatur bezahlt.


    Kostenvorschlag (Berechnung) an mich NICHTS

  • hallo,


    wenn man in der werkstatt einen kostenvoranschlag machen lässt und dann nicht zur reparatur kommt, dann darf die werkstatt einen gewissen prozentsatz des kva in rechnung stellen.... also nicht einfach hinfahren und einen kva machen lassen!

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Zitat

    dann darf die werkstatt einen gewissen prozentsatz des kva in rechnung stellen..


    meine Erfahrung nach,Kva Preis ist abhängig von wieviel Zeit der KFZ Meister braucht für die Erstellung des Kva,ich habe bis jetzt um die 40 Euro ( halbe Arbeits-Stunde ) bezahlt, oder wenn du Kunde bist wird auch auf Kulanzbasis gemacht ! :top:

    Gruß.
    Falco007

  • Zitat

    Original geschrieben von Falco007
    meine Erfahrung nach,Kva Preis ist abhängig von wieviel Zeit der KFZ Meister braucht für die Erstellung des Kva,ich habe bis jetzt um die 40 Euro ( halbe Arbeits-Stunde ) bezahlt, oder wenn du Kunde bist wird auch auf Kulanzbasis gemacht ! :top:


    halbe stunde ist doch ok.


    ich musste für einen kostenvoranschlag 10 % zahlen (waren um die 250 €) - was wohl rechtens ist.


    die gegnerische versicherung hat mir das dann aber zurück erstattet und ich habe die werkstatt auf die hälfte gedrückt (hätte ich das eigentlich der versicherung sagen müssen? :D )

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

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