Talkline ändert AGB´s, Hinweis auf Sonderkündigungsrecht?

  • Hallo erstmal,


    also : Talkline ändert ab dem Januar 03, also dem schon laufenden Monat seine AGB´s !


    Jetzt steht bei mir auf der Rechnung mit drauf, das sich Talkline verpflichtet hat, im Falle einer Änderung zu ungunsten der Kunden, diese darüber zu informieren und ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Weiter steht dann sinngemäs folgendes drinn : Wenn dies so wäre, müste man das innerhalb eines Monats tun, ansonsten erkennt man die neuen AGB´s an !



    Jetzt ne Frage : In der Info steht das so geschrieben, wie wenn es eine Info wäre, die auf den Fall der AGB-Änderung zu ungunsten des Kunden hinweist. Also es steht nur, das die AGB´s geändert werden. Und dann halt, wenn es so wäre (ists nun so oder nicht ???!!!) hätte man ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach erhalt der Meldung (über die Änderung der AGB´s) !


    Ist von euch jemand bei talkline und weiss näheres ?


    Ich schicke auf alle Fälle mal ne Kündigung per Einschreiben, mal sehen was die machen.


    Für mich sieht das so aus, als gibt es Änderungen die zu ungunsten der Kunden ausfallen. Da Talkline ja verpflichtet ist, auf solche Änderungen hinzuweisen und ein Kündigungsrecht einzuräumen, denke ich das die dies mit dem Hinweis auf der Rechnung machen wollen. Natürlich schreiben sie das nicht gross und dick aufgetragen, dass man ein Kündigungsrecht hat ! Wer liest schon genauer die Infokästchen seiner Rechnung durch ??? Und wer kann aus dem Satzgeplänkel herauslesen, dass man Kündigen kann ?



    Ich möchte einfach nur klipp und klar wissen : Habe ich jetzt bei Talkline ein Recht auf eine ausserordentliche Kündigung ?


    Mir ist in den AGB´s zB. eine Neuerung aufgefallen : In Zukunft kann man bei Änderungen der AGB´s (zu ungunsten der Kunden) oder Tarifänderungen nur noch innerhalb 2 Wochen (alt : 4 Wochen) Wiedersprechen ABER man kann nicht mehr Kündigen (so wie früher bzw. jetzt) sondern nur noch so wiedersprechen, das der Vertrag zu den alten Konditionen fortgeführt wird !


    Ich hoffe, ihr blickt in etwa worums geht ! Hoffentlich habs ich ned zu wirrwar geschrieben :)

  • Eine Bitte: Jeweils ein Satzzeichen genügt. Danke. :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Talkline ändert AGB´s, Hinweis auf Sonderkündigungsrecht ?!?!


    Hi


    Zitat

    Original geschrieben von DoggyDog


    Mir ist in den AGB´s zB. eine Neuerung aufgefallen : In Zukunft kann man bei Änderungen der AGB´s (zu ungunsten der Kunden) oder Tarifänderungen nur noch innerhalb 2 Wochen (alt : 4 Wochen) Wiedersprechen ABER man kann nicht mehr Kündigen (so wie früher bzw. jetzt) sondern nur noch so wiedersprechen, das der Vertrag zu den alten Konditionen fortgeführt wird !


    Ich hoffe, ihr blickt in etwa worums geht ! Hoffentlich habs ich ned zu wirrwar geschrieben :)


    Ich hab die AGB´s abgesucht, nur finde ich den Passus mit den Tarifänderungen (Nicht die Überführungen in andere Firmen. Da war schon länger 2 Wochen) nicht. Nach meiner Meinung gilt, wenn es mit den 2 Wochen stimmt, ein Sonderkündigungsrecht bei Talkline wegen den AGB Änderungen.


    MfG
    Joe70

  • Gut, Danke !


    Ich habe heute Früh mal ne Kündigung aufgrund der AGB´s losgeschickt (per Einschreiben) ! Mal sehen, was sich tut. Die werden sich schon melden !


    Falls es was neues gibt, werde ich es hier bekanntgeben !

  • Hi, anscheinend wurde der Paragraph 1.2 geändert. Leider ist mir nicht ganz klar, was dort vorher stand (falls es ihn überhaupt gab). Angeblich ist es keine Aenderung zu Ungunsten des Kunden.


    Weiss jemand mehr?

  • Re: Talkline ändert AGB´s, Hinweis auf Sonderkündigungsrecht ?!?!


    Zitat

    Original geschrieben von DoggyDog
    Ist von euch jemand bei talkline und weiss näheres ?

    Hast Du mich gerufen? :D
    Ja ich arbeite dort. ;)


    Also folgendes, da sich die AGB´s geändert haben, hat jeder Kunde ein Kündigungsrecht, sofern sich diese zum Ungunsten des Kunden ändern.
    Da sich allerdings die AGB´s zu Gunsten des Kunden ändern, fällt das Sonderkündigungsrecht weg. ;)


    Kleines Beispiel: Ab dem 01.11.2002 kann jeder Kunde seine Rufnr. portieren lassen. Da dieses nun so bei der Regulierungsbehörde festgelegt wurde, muß dieses in die AGB`s aufgenommen werden. Da dieses zum Gunsten des Kunden ist, fällt das Sonderkündigungsrecht weg.


    Jetzt ok?


    Bei Bedarf PN an mich.


    Gruß Ben

  • Aha, und das sagst du zufälligerweise nicht, weil du von Talkline bist oder ?!?!


    Frage : Warum schreiben die dann so einen blöden Hinweis auf die Rechnungen ??????

  • Zitat

    Original geschrieben von DoggyDog
    Aha, und das sagst du zufälligerweise nicht, weil du von Talkline bist oder ?!?!


    Frage : Warum schreiben die dann so einen blöden Hinweis auf die Rechnungen ??????


    Schaue mal einen Thred über den, den Du zuletzt geschrieben hast, da habe ich bereits erwähnt das ich dort arbeite ;)


    Wäre es Dir lieber, wenn Du etwas von dieser Änderung aus der Presse erfährst? :confused:


    Zitat

    Warum schreiben die dann so einen blöden Hinweis auf die Rechnungen

    Entweder es erklärt Dir jemand Deine gestellte Frage, und Du nimmst das als Hinweis hin, oder Du brauchst die blöde Frage nicht stellen!


    Und wenn Du es von mir nicht gesagt bekommen willst, schaust Du Dir den Link auf der Homepage an. Da kannst Du Dir dann die Antwort raussuchen, ok. ;)


    Gruß Ben

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