Mit dem geringfügigen rechtlichen Unterschied, dass Amazon mit der Bestellannahme noch keinen Kaufvertrag eingegangen ist - hence auch noch keine Rechnungsstellung oder gar Zahlungsaufforderung. In deren AGB steht iirc ausdrücklich, dass der Vertragsschluss mit Auslieferung des Artikels zu Stande käme - bis dahin behält sich Amazon halt noch vor, das Kaufangebot des Kunden abzulehnen. Z.B. weil sie sehen, dass sie den Artikel nicht beschaffen können. Rechtlich einwandfrei.
Wenn Carstens Postershop ohne AGB die Bestellung bestätigt hat, ihn zur Zahlung aufgefordert und das Geld angenommen hat, ist andererseits tendenziell schon vom Zustandekommen eines Kaufvertrages auszugehen, wenngleich selbst hier Ausnahmen denkbar wären. Sollte Carsten jedoch nur bestellt und ohne Aufforderung gezahlt haben, z.B. auf ein im Impressum gefundenes Konto, wäre dies zu verneinen. Aber davon gehe ich bei Carsten eher nicht aus...