Shop liefert bestellte (und bezahlte) Ware nicht

  • Moin,
    nun hab ich auch mal eine kleine Frage an die anwesenden Experten. ;)
    Ich habe vor einiger Zeit schon (Ende März) ein Poster in einem Online-Shop bestellt und per Vorkasse bezahlt.
    Nun hat sich die Lieferung immer wieder verzögert, ohne dass sich der Shop bei mir deswegen gemeldet hatte. Es gab zwar mehrere telefonische Kontakte, wann denn nun mit Lieferung zu rechnen sei, aber die erfolgten alle auf meine Veranlassung. Jedesmal wurde ich vertröstet, die bestellte Ware würde in der kommenden Woche rausgehen.
    Nun habe ich heute eine mittelfreundliche Mail an den Laden geschrieben:


    Eine Antwort kam prompt:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Münz,


    wir beziehen das Bild von einem kleinen Verlag in Frankreich.
    Das Bild war im Nachdruck und deswegen leider nicht verfügbar.
    Wir haben den Auftrag storniert - eine längere Wartezeit möchten wir Ihnen nicht zumuten.
    Beste Grüße aus xxx


    Ist ja sehr nett, dass man mir das nicht zumuten möchte. Ebensowenig möchte man mir wohl zumuten, das Geld zurück zu überweisen, jedenfalls wurde darauf nicht eingegangen. ;)
    However, darum geht's mir gar nicht.
    Ich möchte nicht mein Geld zurück, sondern dass die Kameraden die Bestellung bzw. den durch die Bestellung geschlossenen Vertrag erfüllen.
    Nach § 324 BGB kann ich zwar vom Vertrag zurücktreten - jedoch möchte ich das gar nicht. Einen § im BGB, dass der Schuldner zurücktreten kann, habe ich auf Anhieb nicht gefunden.


    Das bestellte Poster ist zwar in anderen Shops auch zu haben, jedoch aber deutlich teurer.
    Sehe ich das richtig, dass ich auf Erfüllung bestehen kann? Soll er sich das Poster doch beim Mitbewerber kaufen und mir schicken; ist ja nicht mein Problem. ;)
    Ich bin ja normalerweise kein "Draufsteher" und habe fast immer Verständnis für irgendwelche Probleme, die immer mal auftreten können. Aber ich kann auch mal Arschloch sein, wenn mich jemand über zwei Monate auf bezahlte Ware warten lässt, keine Infos kommen und man immer wieder vertröstet wird.


    Carsten


    PS: Das Poster, um das es geht, ist in diesem Onlineshop auch jetzt noch als lieferbar geführt.

  • Gibts da nicht solche Fußnoten "Änderungen vorbehalten" oder sowas, oder ist in den AGBs etwas zu finden zum Thema?


    Ich denke die können das schon stornieren, und dir das Geld zurück bezahlen.
    (ohne letzteres wäre es wohl Betrug!)


    Amazon storniert ja auch, wenn z.B. man "zufällig" nen Artikel bestellt der aber so zu dem Preis nicht angeboten werden sollte...(ich weiß nicht ob das vergleichbar ist).


    Ich denke der Shop konnte vllt deine Zahlung nicht zuordnen oder sowas, halt nen Shopfehler, von wem dort auch immer. Somit haben die es leicht fertig storniert, da sie denken dass du eh noch nicht bezahlt hast...oder sowas, klingt zwar abstrakt, aber es sollen Fehler vorkommen :D


    Anrufen, klären, oder besser Anrufen, zum Inhaber verbinden lassen, klären.


    (Machs doch so:
    Ruf an, und frag ob sies liefern können, schildere dein Problem, dann werden die das bestimmt liefern...ich sehe keinen Grund warum sie das nicht tun sollten. Wenn sie sich anstellen, Chef verlangen.)


    Grüße
    Andreas
    Ich hoffe dem Cheffe weitergeholfen zu haben :-)


    die Juristen kommen sicher noch on. ;)

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Sorry, hatte ich vergessen:
    AGB seitens des Shops gibt es nicht.


    Du bestellst in einem Shop der keine AGBs hat, nur falls ich da was falsch verstehe, muss ein Shop nicht AGBs haben? rechtlich gesehen...^^


    (hab mein obiges Posting editiert!)


    (darf man fragen um welchen Shop es sich denn handelt?)


    Edit: Wieder was gelernt, dachte AGBs wären Zwang.
    (Ich überlege ja grad, was du für ein tolles Poster geordert hast...bin auf dem "Postermarktsegment" ja nicht so belesen, eigentlich sogar gar nicht. ...Das sich sowas schon lohnt im Netz zu bestellen :-))

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    muss ein Shop nicht AGBs haben? rechtlich gesehen...^^


    Nein, keineswegs. Dann greift ausschliesslich das BGB. Ein Nachteil für den Käufer ist das nicht, eher ein Vorteil.

    Zitat


    (darf man fragen um welchen Shop es sich denn handelt?)

    Erstmal noch nicht. ;)

  • Shop ohne AGB


    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Sorry, hatte ich vergessen:
    AGB seitens des Shops gibt es nicht.


    Ist ja geil. Welcher shop ist denn das? Ich wünsche alle shops hätten keine AGB in denen ja allermeistens die Einschränkungen und nicht Vorteile des Kunden aufgeführt sind. Aber so naiv sind wohl nur die wenigsten online-shop-Betreiber.

  • kurz und knapp:


    Wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist kann das Unternehmen nicht einfach nein sagen.



    Ich exerziere das Ganze mal rechtlich daraufhin durch, dass der Webshop behauptet nicht liefern zu können da er die Kaufsache nicht besitzt --> sowas nennt man Unmöglichkeit. Ich differenziere hier mal nicht zwischen anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit.
    Alle Paragrafen beziehen sich auf das BGB.



    Der Anspruch (also Carstens) könnte untergegangen sein gem. §§ 275 I, II, III BGB in Verbindung mit § 326 I 1.


    Unmöglichkeit liegt vor, wenn der Schuldner noch nicht erfüllt hat, und auch in Zukunft nicht mehr erfüllen kann (hier: Übereignung der Kaufsache).


    Objektive Unmöglichkeit: Niemand kann mehr die Leistungsschuld erbringen § 275 I
    Aber: Das gilt aber nur für Stückschuld (also wenn es ein Einzelstück wäre) --> trifft hier nicht zu


    --> Hier trifft die Gattungsschuld zu (die Kaufsache existiert noch öfter!) § 243 II


    --> Der Schuldner (also der webshop) hat noch nicht das "zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan" (§243 II), da er das Bild sich woanders beschaffen und Carsten übereignen könnte.


    Somit ist der Kaufvertrag weiterhin gültig.
    Mögliche Anfechtungsgründe stehen in den §§ 119-123, allerdings sehe ich für keinen Grund ein Indiz.

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • Rechtlich ist das relativ einfach:


    Sog. Frist mit Ablehnungsandrohung setzen. Auf gut deutsch: Hallo lieber Shop, bitte liefern Sie bis 30.06. Wenn Sie nicht bis dahin liefern, werde ich die Erfüllung ablehnen und meine gesetzlichen Rechte wegen Nichterfüllung wahrnehmen. (würde ich trotz möglicher Entbehrlichkeit machen, sicher ist sicher)


    Danach gehts dann ins Unmöglichkeitsrecht, das tkjever schon zitiert hat und du kannst den sog. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und vom Kauf zurücktreten.


    Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist: Bei anderem Shop kaufen und den Differenzbetrag (+ natürlich den bereist bezahlten Kaufpreis + evtl. weitere Kosten) vom Shop verlangen.


    Wobei verlangen können heißt dann noch nicht bekommen :>


    PS. Hier noch die hierfür relevanten § (alle BGB)


    323


    (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.


    (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
    1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert


    325


    Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.


    281


    (1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.


    (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Amazon storniert ja auch


    Amazon storniert ebenfalls, wenn der gleiche Fall wie hier auftritt. Nur daß das eben ein seriöser Laden ist, der keine Vorkasse verlangt.


    Ich habe bei denen mal ein Buch bestellt. Da hatte sowieso eine lange Lieferzeit. Anschließend wurde der Liefertermin mehrfach nach hinten gelegt, bis die Nachricht kam, daß sie keine Chance mehr sähen, das Buch noch zu erhalten und sie die Bestellung daher stornierten.

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