ZitatOriginal geschrieben von 2934K
Nach Empfang soll ich die Schlüssel unten im Haus bei seinem Sohn abgeben.
Laß dir das bloß quittieren!
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ZitatOriginal geschrieben von 2934K
Nach Empfang soll ich die Schlüssel unten im Haus bei seinem Sohn abgeben.
Laß dir das bloß quittieren!
So das ist der Text in der Kündigung:
Sehr geehrter Herr .......
Wie vereinbart werden Sie hiermit aus dem Mietvertrag für die Anschrift ... gekündigt.
Die Kaution von ... Euro und die erste Monatsmiete ... Euro werden einbehalten.
Die drei Monate Kündigungsfrist werden hiermit aufgehoben.
Da scheine ich doch noch mal Glück zu haben und kann eigentlich die Kaution in voller Höhe zurückfordern, da mit der schriftlichen Kündigung auch das Mietverhältnis endet und die Kaution dann zurückzuerstatten ist.
Wenn jemand anderer Ansicht ist, nur raus damit.
Das nächste mal denke ich mehr mit dem Kopf
ZitatOriginal geschrieben von 2934K
Wie vereinbart werden Sie hiermit aus dem Mietvertrag für die Anschrift ... gekündigt.
zu wann?
ZitatDie Kaution von ... Euro und die erste Monatsmiete ... Euro werden einbehalten.
Die drei Monate Kündigungsfrist werden hiermit aufgehoben.
Du hast keine Kündigungsfrist (kannst also "sofort raus") - und er behält das Geld?? Wofür? Wann genau meinst du denn bekommst du es wieder? Oh-oh...
ZitatDas nächste mal denke ich mehr mit dem Kopf
Womit sonst? :confused: Nein, ich wills gar nicht wissen...
[small]BTW: das hättest du bei dem Schreiben auch schon mal machen sollen...[/small]
zu wann?
Das ist nicht angegeben, es steht nur das Datum oben rechts 04.06.2008,
also muss es ab dann sein, Schlüssel wurden auch übergeben.
Das Geld für die Kaution muss der Vermieter eigentlich erstatten, Grund siehe unten.
Einschreiben per Post mit fristsetzung 14 Tage geht morgen raus, hoffe mal das beste.
Ansonsten muss ich es wohl oder übel einklagen, lt. Verbraucherzentrale.
Wenn du es nicht wissen willst, warum fragst du
ZitatOriginal geschrieben von 2934K
zu wann?
Das ist nicht angegeben, es steht nur das Datum oben rechts 04.06.2008,
also muss es ab dann sein, Schlüssel wurden auch übergeben.
Das wird ja immer besser...
Heißt also theoretisch könnte der Vermiter sagen, das euer Mietverhältnis erst in bspw. einem Jahr gekündigt ist... Ein genauer Termin ist ja nicht angegeben.
ZitatDas Geld für die Kaution muss der Vermieter eigentlich erstatten,
zu wann denn genau...?
ZitatEinschreiben per Post mit fristsetzung 14 Tage geht morgen raus, hoffe mal das beste.
Die Fristsetzung für das Geld, oder was meinst du damit?
ZitatWenn du es nicht wissen willst, warum fragst du
Weil jeder Mensch mit dem Kopf denkt (womit auch sonst?). Wenn du mit etwas anderem denkst, ist es bestimmt eklig unschön - und dann will ich es nicht wissen
ZitatOriginal geschrieben von 2934K
Das Geld für die Kaution muss der Vermieter eigentlich erstatten, Grund siehe unten.
Einschreiben per Post mit fristsetzung 14 Tage geht morgen raus, hoffe mal das beste.
Ansonsten muss ich es wohl oder übel einklagen, lt. Verbraucherzentrale.
Da wirst Du aber nichts mehr einklagen können, weil Du im Begriff bist, einen Vertrag zu unterzeichnen, in welchem steht, daß die Kaution wie vereinbart einbehalten wird; Stichwort Vertragsautonomie
Du liest Dir nicht so gern Verträge durch, kann das sein
ZitatOriginal geschrieben von Mephisto
Du liest Dir nicht so gern Verträge durch, kann das sein
deswegen war ich auch so neugierig darauf, womit er sonst "denkt"
ZitatOriginal geschrieben von Mephisto
Du liest Dir nicht so gern Verträge durch, kann das sein
Da er es ja sogar nochmal abgeschrieben hat, glaube ich eher, er versteht nicht, was er liest!
Andererseits, zwei Monatsmieten, um einen Jahresvertrag im ersten Monat fristlos kündigen zu können. Ist doch garnicht so schlecht.
Ich habe doch extra den Text hingeschrieben.
Wo steht "wie vereinbart einbehalten wird"?
Die Kaution .................. (jetzt ganz wichtig) wird einbehalten.
Wie vereinbart, wurde nur der Mietvertrag gekündigt.
Zitat
Die Kaution von ... Euro und die erste Monatsmiete ... Euro werden einbehalten.
Ein wirklich unglaublich schwieriger deutscher Satz - keine Frage!
<edit>
Wenn es genauso gemacht wird, wie es auf Papier ge- und unterschrieben ist, dann ist es "wie vereinbart"!
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