Mietvertrag unterschrieben. Wie wieder da rauskommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Nach Empfang soll ich die Schlüssel unten im Haus bei seinem Sohn abgeben.

    Laß dir das bloß quittieren!

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • So das ist der Text in der Kündigung:


    Sehr geehrter Herr .......


    Wie vereinbart werden Sie hiermit aus dem Mietvertrag für die Anschrift ... gekündigt.
    Die Kaution von ... Euro und die erste Monatsmiete ... Euro werden einbehalten.
    Die drei Monate Kündigungsfrist werden hiermit aufgehoben.


    Da scheine ich doch noch mal Glück zu haben und kann eigentlich die Kaution in voller Höhe zurückfordern, da mit der schriftlichen Kündigung auch das Mietverhältnis endet und die Kaution dann zurückzuerstatten ist.


    Wenn jemand anderer Ansicht ist, nur raus damit.


    Das nächste mal denke ich mehr mit dem Kopf ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Wie vereinbart werden Sie hiermit aus dem Mietvertrag für die Anschrift ... gekündigt.

    zu wann?

    Zitat

    Die Kaution von ... Euro und die erste Monatsmiete ... Euro werden einbehalten.
    Die drei Monate Kündigungsfrist werden hiermit aufgehoben.

    Du hast keine Kündigungsfrist (kannst also "sofort raus") - und er behält das Geld?? Wofür? Wann genau meinst du denn bekommst du es wieder? Oh-oh...

    Zitat

    Das nächste mal denke ich mehr mit dem Kopf ;)

    Womit sonst? :confused: Nein, ich wills gar nicht wissen...


    [small]BTW: das hättest du bei dem Schreiben auch schon mal machen sollen...[/small]

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • zu wann?
    Das ist nicht angegeben, es steht nur das Datum oben rechts 04.06.2008,
    also muss es ab dann sein, Schlüssel wurden auch übergeben.


    Das Geld für die Kaution muss der Vermieter eigentlich erstatten, Grund siehe unten.
    Einschreiben per Post mit fristsetzung 14 Tage geht morgen raus, hoffe mal das beste.
    Ansonsten muss ich es wohl oder übel einklagen, lt. Verbraucherzentrale.



    Wenn du es nicht wissen willst, warum fragst du ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    zu wann?
    Das ist nicht angegeben, es steht nur das Datum oben rechts 04.06.2008,
    also muss es ab dann sein, Schlüssel wurden auch übergeben.

    Das wird ja immer besser...
    Heißt also theoretisch könnte der Vermiter sagen, das euer Mietverhältnis erst in bspw. einem Jahr gekündigt ist... Ein genauer Termin ist ja nicht angegeben.

    Zitat

    Das Geld für die Kaution muss der Vermieter eigentlich erstatten,

    zu wann denn genau...?

    Zitat

    Einschreiben per Post mit fristsetzung 14 Tage geht morgen raus, hoffe mal das beste.

    Die Fristsetzung für das Geld, oder was meinst du damit?

    Zitat

    Wenn du es nicht wissen willst, warum fragst du ;)

    Weil jeder Mensch mit dem Kopf denkt (womit auch sonst?). Wenn du mit etwas anderem denkst, ist es bestimmt eklig unschön - und dann will ich es nicht wissen ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Das Geld für die Kaution muss der Vermieter eigentlich erstatten, Grund siehe unten.
    Einschreiben per Post mit fristsetzung 14 Tage geht morgen raus, hoffe mal das beste.
    Ansonsten muss ich es wohl oder übel einklagen, lt. Verbraucherzentrale.


    Da wirst Du aber nichts mehr einklagen können, weil Du im Begriff bist, einen Vertrag zu unterzeichnen, in welchem steht, daß die Kaution wie vereinbart einbehalten wird; Stichwort Vertragsautonomie


    Du liest Dir nicht so gern Verträge durch, kann das sein :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Du liest Dir nicht so gern Verträge durch, kann das sein :D

    deswegen war ich auch so neugierig darauf, womit er sonst "denkt" :D

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Du liest Dir nicht so gern Verträge durch, kann das sein :D


    Da er es ja sogar nochmal abgeschrieben hat, glaube ich eher, er versteht nicht, was er liest!


    Andererseits, zwei Monatsmieten, um einen Jahresvertrag im ersten Monat fristlos kündigen zu können. Ist doch garnicht so schlecht.

  • Ich habe doch extra den Text hingeschrieben.


    Wo steht "wie vereinbart einbehalten wird"?


    Die Kaution .................. (jetzt ganz wichtig) wird einbehalten.
    Wie vereinbart, wurde nur der Mietvertrag gekündigt.

  • Zitat


    Die Kaution von ... Euro und die erste Monatsmiete ... Euro werden einbehalten.


    Ein wirklich unglaublich schwieriger deutscher Satz - keine Frage!


    <edit>


    Wenn es genauso gemacht wird, wie es auf Papier ge- und unterschrieben ist, dann ist es "wie vereinbart"!

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