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da nach §575 Abs. 1 kein Grund für das Ende des Mietverhältnisses am 01.07. nächsten Jahres angekreuzt wurde, gilt der Mietvertrag nur auf unbestimmte Dauer.
Auf deinem Exemplar, oder auf seinem? Wenn es nur auf deinem ist, auf seinem aber das Kreuzechen ist - dann wird das schwierig (deswegen schrieb ich ja vorhin "kann er schreiben was er will")
ZitatWerde morgen den Vermieter telefonisch anrufen und um einen Aufhebungsvertrag bitten, hoffe das ich da noch gut rauskomme.
Viel Glück dabei. Und ich will nicht unken - deswegen sage ich dazu jetzt nichts...