Mietvertrag unterschrieben. Wie wieder da rauskommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    da nach §575 Abs. 1 kein Grund für das Ende des Mietverhältnisses am 01.07. nächsten Jahres angekreuzt wurde, gilt der Mietvertrag nur auf unbestimmte Dauer.

    Auf deinem Exemplar, oder auf seinem? Wenn es nur auf deinem ist, auf seinem aber das Kreuzechen ist - dann wird das schwierig (deswegen schrieb ich ja vorhin "kann er schreiben was er will")

    Zitat

    Werde morgen den Vermieter telefonisch anrufen und um einen Aufhebungsvertrag bitten, hoffe das ich da noch gut rauskomme.

    Viel Glück dabei. Und ich will nicht unken - deswegen sage ich dazu jetzt nichts... ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Quindan: Dann muss er erklären, warum die Verträge nicht deckungsgleich sind.
    Bei Vermieter ist dann "nachträglich" das Kreuz und bei mir nicht.

  • Bist Du vorher nur davon ausgegangen oder hattet Ihr es (mündlich) vereinbart, dass das Mietverhältnis unbefristet sein soll?

  • Zitat

    Original geschrieben von rob251
    Bist Du vorher nur davon ausgegangen oder hattet Ihr es (mündlich) vereinbart, dass das Mietverhältnis unbefristet sein soll?


    Auf dem Vertrag steht nur deine Unterschrift, keine Daten?


    Pff, würd ich anfechten, die Unterschrift kann doch jeder dahin machen ;-)


    Sag du bist hauptberuflich Mietnomade, und du hast eh nicht vor für das Jahr zu zahlen :D

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Auf dem Vertrag steht nur deine Unterschrift, keine Daten?


    Pff, würd ich anfechten, die Unterschrift kann doch jeder dahin machen ;-)


    Sag du bist hauptberuflich Mietnomade, und du hast eh nicht vor für das Jahr zu zahlen :D


    Zitat

    Original geschrieben von 2934K


    Ich bin dort nicht eingezogen und habe an der Wohnung auch nichts gemacht.
    Habe aber 1. Monatsmiete Kaution und die erste Monatsmiete bereits bezahlt.


    Kann ich aus dem Mietvertrag mit oben genannten Gründen ohne Probleme rauskommen?


    Anhand der Überweisung,hat er bestätigt,dass der Mietvertrag mit Ihm zustande kam...

    Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient.....


    Der frühe Vogel fängt den Wurm,
    aber die zweite Maus bekommt den Käse.

  • Habe mit dem Vermieter doch gerade eben telefoniert, hat mir einfach keine Ruhe gelassen.


    Kündigung erhalte ich in den nächsten Tagen, aber der behält meine Kaution und meine erste Monatsmiete.

  • Ah ja...das sogenannte Lehrgeld ;) SCNR

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Habe mit dem Vermieter doch gerade eben telefoniert, hat mir einfach keine Ruhe gelassen.


    Kündigung erhalte ich in den nächsten Tagen, aber der behält meine Kaution und meine erste Monatsmiete.


    Kaution einklagen, wird am Ende des Mietverhältnisses ja wieder ausbezahlt :D;) :p

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Habe mit dem Vermieter doch gerade eben telefoniert, hat mir einfach keine Ruhe gelassen.


    Kündigung erhalte ich in den nächsten Tagen, aber der behält meine Kaution und meine erste Monatsmiete.


    Sobald Du den Aufhebungsvertrag in den Händen hältst, sofort Kaution einfordern, für das Einbehalten (es sei denn, eine entsprechende Klausel steht im AV/Kündigung, was ich aber mal nicht glaube & zu Deinen Gunsten Daumen drück! :)), besteht kein Rechtsgrund, die "verwaltet" er sowieso nur und kann sich ausschließlich zwecks Mängelbeseitigung/Mietschulden etc. daraus befriedigen.
    Damit wäre er Dir gegenüber ungerechtfertigt bereichert, sollte er sie trotzdem einbehalten.


    Ein ganz wackeliges zweites Standbein wäre der Versuch, sich auf Irrtum bei der Unterzeichnung zu berufen, da Du davon ausgegangen warst, der Vertrag sei unbefristet (was aber höcht unwahrscheinlich ist, durchzuschlagen)


    EDIT: zu langsam ;)

  • Also ich warte erst mal was kommt, ich wollte einen Aufhebungsvertrag, aber der Vermieter wollte mir eine Kündigung zusenden.
    Sollte eigentlich das gleiche sein.


    Aber was ich nicht verstehe, der hat nur meinen vor- und Nachnamen, aber nicht meine derzeitige Anschrift.
    Kündigung wird in den Briefkasten von meiner neuen Anschrift gesendet.


    Nach Empfang soll ich die Schlüssel unten im Haus bei seinem Sohn abgeben.

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