ZitatOriginal geschrieben von alki13
Er hat auf ein Leeres blatt Papier unterschrieben
Wo liest du das?
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ZitatOriginal geschrieben von alki13
Er hat auf ein Leeres blatt Papier unterschrieben
Wo liest du das?
Der vermieter wollte nicht mal meinen Personalausweis sehen, da musste ich eigentlich stutzig werden.
Meine Daten stehen ja nicht mal in dem Vertrag, außer meine Unterschrift.
Könnte mich sowas von in den A.... beissen.
ZitatOriginal geschrieben von pflaumeberlin
Wo liest du das?
Er hat doch oben Geschrieben er hat einen Unausgefüllten Mietevertrag unterschrieben!!
ZitatOriginal geschrieben von alki13
Liest du nicht Vorher was in einem Vertrag bevor du Unteschreibst? :confused:
Er hat auf ein Leeres blatt Papier unterschrieben,die gegenseite könnte ja dann auch reinschreiben er Hat mihr seine Seele verkauft!!!
Genau darum geht es ja explizit: er hat etwas unterschrieben bevor er es gelesen hat, bzw. bevor er etwas lesen konnte...
Oder, um deine Frage mal zurückzuwerfen, unterschreibst du etwas, bevor du es liest? Nur weil du etwas nicht liest/siehst, heißt das nicht, das es nicht drin stand, bzw. nicht gültig ist...
Das der TE in diesem Fall einen Blanko-Mietvertrag unterschrieben hat - dazu schreibe ich jetzt mal nichts...klar kann jetzt der Vermieter reinschreiben, "was er will" - und aufgrund der Unterschrift der TE hat er das so akzeptiert....gelle?
ZitatOriginal geschrieben von alki13
Er hat doch oben Geschrieben er hat einen Unausgefüllten Mietevertrag unterschrieben!!
Einen Standardmietvertrag, aber ja nicht ein leeres Blatt Papier. Und da er ja seine Ausführung erhalten hat, kann die Gegenseite auch nicht einfach etwas eintragen.
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
klar kann jetzt der Vermieter reinschreiben, "was er will" - und aufgrund der Unterschrift der TE hat er das so akzeptiert....gelle?
Kann er nicht, er hat ja das Gegenstück ...
Ok, war vielleicht ein wenig über Zeil hinaus geschossen. Fakt ist aber, er hat für die Wohnung (quasi blind) unterschrieben. Sonst hätten in den Mietvertrag noch eine Mängelliste eingetragen werden können/müssen. Aber nun ist es zu spät.
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Ok, war vielleicht ein wenig über Zeil hinaus geschossen. Fakt ist aber, er hat für die Wohnung (quasi blind) unterschrieben. Sonst hätten in den Mietvertrag noch eine Mängelliste eingetragen werden können/müssen. Aber nun ist es zu spät.
Was du meinst, nennt sich Übergabeprotokoll!
@2943K:
Wurde jede einzelne Seite des Mietvertrages von dir unterschrieben?
Kannte ich bisher nur aus meinen Shops... Aber: ja, das meinte ich
"Außerdem regnet es durch die Garage und es ist dort Schimmelbefall"
Zwar ist die Mietsache grundsätzlich so zu nehmen wie sie beim Zeitpunkt der Übergabe war, jedoch ist dir ja bei der Besichtigung fahrlässig der Schimmelbefall nicht aufgefallen. Dies und das Reinregnen hat der Vermieter dir arglistig verschwiegen. Demnach ist die Sache mangelhaft (§ 536b BGB) und du kannst zumindest die Miete nach verstreichen einer Frist Minden etc.
Also würde ich mit dem Vermieter reden und falls er nicht einlenkt anfangen auf deine Rechte hinzuweisen. Denn du hast definitiv welche!
laudanum: Es wurde nur die letzte Seite unterschrieben , da nur dort eine Unterschrift zu tätigen ist.
Aber was ich gerade von der Verbraucherzentrale erfahren habe, macht mich ein bisschen zuversichtlicher, da nach §575 Abs. 1 kein Grund für das Ende des Mietverhältnisses am 01.07. nächsten Jahres angekreuzt wurde, gilt der Mietvertrag nur auf unbestimmte Dauer, also es gilt die 3 Monatskündigungsfrist.
Werde morgen den Vermieter telefonisch anrufen und um einen Aufhebungsvertrag bitten, hoffe das ich da noch gut rauskomme.
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