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Kaution einfach so einbehalten, ob das so rechtlich einwandfrei ist?!?
Dafür ist die Kaution ja eigentlich nicht gedacht.
Weil's grad regnet, klamüser' ich's Dir nochmal ganz einfach auseinander ;):
Grundsätzlich hast Du Recht, die Kaution geht nicht auf den Vermieter über, sondern er "verwaltet" sie quasi in der Zeit eures bestehenden Mietverhältnisses treuhänderisch (ich weiß daß das so nicht korrekt ist, aber für den Sachverhalt richtig -und vor allem einfach- genug :)), hat aber das recht eventuelle Ansprüche daraus zu befriedigen.
In eurem Kündigungsvertrag steht nun aber, daß als "Schadensersatz" für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis die 1. Monatsmiete und die Kaution einbehalten werden. Wenn Du so willst, kannst Du statt dieser zwei Komponenten auch einsetzen "dafür wird Betrag X als Schadensersatz fällig".
Mit Deiner Unterschrift auf der Kündigung stimmst Du nun zu, Deinen Herausgabeanspruch auf die Kaution abzugeben. Da wird Dir dann auch keine VZ helfen können, denn aufgrund der Privatautonomie und dem Grundsatz, das Verträge einzuhalten sind, bindest Du Dich rechtlich.
alles klaro ;)??
Nachtrag:
Was Du natürlich machen kannst, ist den Vertrag unter Berücksichtigung der regulären Kündigungsfrist von 3 Monaten (welche u.U. ausgeschlossen sein kann, wenn es sich um einen befristeten Vertrag mit genauer Laufzeit gehandelt hat) zu kündigen, denn dann hast Du den gleichen Verlust (nehm mal an, daß die Kaution zwei Monatsmieten beinhaltet), kannst aber zum einen die Wohnung nutzen oder aber ggf. untervermieten