Mietvertrag unterschrieben. Wie wieder da rauskommen?

  • Was ist an dem Wort "einbehalten" nicht zu verstehen?


    Edit: viel zu spät :D

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Was ist an dem Wort "einbehalten" nicht zu verstehen?


    Und er hat es gerade sogar richtig verkürzt, ohne den Sinn zu verfälschen.


    Also für den Fall, daß einen der Mittelteil so verwirrt, daß man den Anfang schon wieder vergessen hat.

  • Kaution einfach so einbehalten, ob das so rechtlich einwandfrei ist?!?
    Dafür ist die Kaution ja eigentlich nicht gedacht.


    Danke trotzalldem für die Ratschläge bzw. Hilfe hier im Forum :top: ,
    werde jetzt aber die Verbraucherzentrale um Rat bitten.

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Kaution einfach so einbehalten, ob das so rechtlich einwandfrei ist?!?


    Wenn du es unterschreibst. ;)

  • Ich glaube, das hat er noch nicht verstanden ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Dafür ist die Kaution ja eigentlich nicht gedacht.


    Die Kaution ist dafür da, Ansprüche des Vermieters zu sichern! Da er jetzt zufällig gerade Ansprüche in selbiger Höhe hat, ist das vollkommen korrekt und "wie vereinbart". :D


    Langsam wird's lustig. Sind schon wieder Ferien?

  • Die Kündigung habe ich nicht unterschrieben... wo steht das... :confused:


    Die Kündigung habe ich so nur mit der Unterschrift des Vermieters erhalten.

  • senderlisteffm eine Dose Cola und ein paar Chips reicht


    sieht so aus...


    Bin aber trotzdem auf die Aussagen der Verbraucherzentrale gespannt.


    Edit:

    Zitat

    Die Kündigung habe ich so nur mit der Unterschrift des Vermieters erhalten.

    Es spielt keine Rolle ob du gekündigt hast oder wurdest. In deiner Kündigung steht, das er die Kaution einbehält. Punkt.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Die Kündigung habe ich so nur mit der Unterschrift des Vermieters erhalten.


    Dann widerspreche der Kündigung förmlich! Aber jammer nachher nicht rum, wenn es dann nicht besser für Dich wird.

  • Bist du zufällig Vermieter :p


    Warum soll ich widersprechen, das wäre contraproduktiv.
    Es ging mir nur darum, ob ich noch eine Möglichkeit gehabt hätte, die Kaution zurück zu bekommen, anscheinend nicht.
    Aber ein Versuch schadet nicht.


    Thread kann geschlossen werden.

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