Mietvertrag unterschrieben. Wie wieder da rauskommen?

  • Hallo, habe einen riesendummen Fehler begangen, habe einen unausgefüllten Standardmietvertrag vor wenigen Tagen unterschrieben ohne diesen durchzulesen da der Vermieter unter Zeitdruck war und mir den Mietvertrag erst komplett ausgefüllt am nächsten Tag ausgehändigt hat,
    den von mir unterschriebenen Mietvertrag hat er einbehalten und den von mir nicht unterschriebenen Vertrag hat er mir dann ausgefüllt nur mit seiner Unterschrift ausgehändigt, das Feld Mieter ist komplett leer gelassen worden.


    Der Mietvertrag ist auf ein Jahr befristet festgesetzt worden, ich bin aber von einem unbefristeten Mietvertrag ausgegangen.


    Nachdem ich heute mit meinem Vater mir die Wohnung angesehen habe, musste ich feststellen, das ein unangenehmer Geruch in der Wohnung bei geschlossen Fenstern ist.
    Außerdem regnet es durch die Garage und es ist dort Schimmelbefall, was mir vom Nachbarn bestätigt wurde.
    Außerdem sagte uns der Nachbar, die Nachbarn obendrüber würden oft nachts eine Menge Lärm verursachen.


    Ich bin dort nicht eingezogen und habe an der Wohnung auch nichts gemacht.
    Habe aber 1. Monatsmiete Kaution und die erste Monatsmiete bereits bezahlt.


    Kann ich aus dem Mietvertrag mit oben genannten Gründen ohne Probleme rauskommen?

  • Re: Mietvertrag unterschrieben. Wie wieder da rauskommen?


    Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Ich bin dort nicht eingezogen und habe an der Wohnung auch nichts gemacht.
    Habe aber 1. Monatsmiete Kaution und die erste Monatsmiete bereits bezahlt.


    Na spätestens damit dürftest Du den Vertrag in vollem Umfang anerkannt haben.


    Sieht schlecht aus. Sieht aber meistens so aus, wenn erst der Kugelschreiber und dann erst der Denkapparat eingeschaltet wird.

  • Das beste ist sofort zu einem Anwalt.Sorry aber wer unterschreibt ein Leeres stück papier :flop: .
    Oder Probiers mal daJuraforum

  • die Wohnung ist in jedem Fall mangelhaft. Setz ihm schnellst möglich schriftlich eine Frist zur Nachbesserung.


    Ansonsten kannst du auch vesuchen den Mietvertrag über § 119 BGB anzufechten, da du einem Irrtum unterlagst. Das wird aber evtl. von der Beweislage schwierig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Icebone
    die Wohnung ist in jedem Fall mangelhaft.


    Warum? Die Wohnung hat doch exakt den Zustand, wie sie zum Vertragsabschluß war.


    In Standard Mietverträgen stehen solche Sachen z. B.


    Zitat


    §6 Zustand der Mieträume
    Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Warum? Die Wohnung hat doch exakt den Zustand, wie sie zum Vertragsabschluß war.


    Denke da genauso,wird auch schwehr das Geld das er Gezahlt hat zurück zubekommen.
    Hast du Schon mal mit dem Vermieter gerdet ??
    Villeich kannst du dich ja mit ihm eineigen,villeicht behält er etwas geld ein und du kommst noch mal mit einem blauen Auge davon!!


    Könnte auch sein das der Vertrag Ungültig ist weil du ihn ja nicht Vorher gelesen hast!!

  • Zitat

    Original geschrieben von alki13
    Könnte auch sein das der Vertrag Ungültig ist weil du ihn ja nicht Vorher gelesen hast!!

    Schöne Idee! "Ich hab nicht gewußt, daß ich für meinen Handyvertrag etwas zahlen muß - ich habs ja nicht gelesen" :rolleyes: :D

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Schöne Idee! "Ich hab nicht gewußt, daß ich für meinen Handyvertrag etwas zahlen muß - ich habs ja nicht gelesen" :rolleyes: :D



    Liest du nicht Vorher was in einem Vertrag bevor du Unteschreibst!`! :confused:


    Er hat auf ein Leeres blatt Papier unterschrieben,die gegenseite könnte ja dann auch reinschreiben er Hat mihr seine Seele verkauft!!!

  • Sprich mit dem Vermieter, sage ihm dass Du Deinen Job verloren hast und nun doch zu Hause wohnen bleiben musst.


    Kein Vermieter setzt sich freiwillig einen Arbeitslosen (welcher nicht die Miete nicht zahlen kann) in die Wohnung...


    Würdest Du mir das erzählen, würde ich Dir den Vertrag freiwillig zurückgeben und und sicher keinen Ärger machen.

    Diejenigen, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgeben, werden am Ende keines von beiden haben.

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