Geschäftsleitung und BR fordern Geld für nicht tragen der Si-Kleidung! Legitim ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Grundstätzlich liegt das Strafmonopol und damit auch Verwarnungsgelder und Bussgelder beim Staat was bedeutet das niemand sonst sowas eintreiben kann.


    Denke wäre sowas nur als Vertragsstrafe, imho müsste es dazu dann aber im Arbeitsvertrag (bzw. Ausbildungsvertrag, Honorarvertrag , ...) festgeschrieben sein.


    Nicht nur da, sondern auch beim zuständigen Unfallversicherer - hier wahrscheinlich die BG Bau. Und die machen das schonmal gerne. Kein Wunder, dass der AG hier ein wenig die "PSA-Tragen-Motivation" ankurbeln will.
    Und meines Wissens kann der sehr wohl Strafen (z.B. finanziell) verhängen, wenn das vorher für alle geklärt wurde (Betriebsvereinbarung o.ä.)


    Aber warum man bei Sachen, wie Helm, Handschuhe, Schutzbrille... immer wieder überhaupt diskutieren muss...das werde ich nie verstehen. Die Diger sollen eure Gesundheit oder sogar das Leben retten und sind keine Gängelei des AG

  • ok bei mir ist es zwar die Papierindustrie.


    Aber falls ein Mitarbeiter sich nach einer mündlichen Ermahnung nochmals nicht seine persönliche Schutzausrüstung trägt welche für bestimmte Arbeiten notwendig ist dann gibts eine Abmahnung.


    Die Arbeiter werden für nahezug jede Arbeit unterwiesen, ink. von welcher Schutzausrüstung gebrauch gemacht werden muss. Dies wird auch vom Mitarbeiter unterschrieben.


    Als Vorgesetzer sollte man dort auch dahinter sein, dass dies eingehalten wird weil man selbst mit seinen Kopf hinhält. Klar macht man sich oftmals keine Freunde damit....



    Natürlich wenn bestimmte Schutzausrichtung keinen Sinn macht muss man bestimmte Vorschriften prüfen lassen. Aber wenn einer mit einen Kompressorhammer ohne Schutzbrille arbeitet grenzt das schon an Dummheit.


    Wenn man dabei keinen Helm trägt (je nach Situation, wenn keine Gefährdung vorhanden ist) hält man sich nicht an Regeln.


    Aber dazwischen wird normal nicht unterschieden aber als Vorgesetzer sollte man zumindest auf die wirklich wichtigen Dinge achten, dass nichts passiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    ok bei mir ist es zwar die Papierindustrie.


    Aber falls ein Mitarbeiter sich nach einer mündlichen Ermahnung nochmals nicht seine persönliche Schutzausrüstung trägt welche für bestimmte Arbeiten notwendig ist dann gibts eine Abmahnung.


    Die Arbeiter werden für nahezug jede Arbeit unterwiesen, ink. von welcher Schutzausrüstung gebrauch gemacht werden muss. Dies wird auch vom Mitarbeiter unterschrieben.


    Genauso bei uns, aber die chemische Industrie (dort gilt unsere Firma als DER Maßstab für Arbeitssicherheit).
    Ihr könntet, falls ihr in solcher Sicherheitskleidung versuchenwürdet auf dem werksgelände zu arbeiten, direkt die Sachen packen und gehen. Deswegen wird vor betreten des Geländes eine "Sicherheitsunterweisung" gehalten - bei uns ist alles ein wenig strenger...

  • Das ArbSchG gilt eben für alle, AG und AN gleichermaßen. Und die SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren) auf Baustellen sind nicht zu beneiden, wenn sie die Einhaltung der Regeln überwachen sollen.


    Streng juristisch gesehen ist die Eintreibung von "Pönalen" durch den AG nicht legal, und es wird auch nicht dadurch "legaler", daß der BR es abgesegnet hat. So viel ist schon einmal klar.


    Ich finde allerdings die Eintreibung von "Pönalen" durch den AG ggf. fairer, als jemanden ganz offiziell ins Personalbüro zu zitieren und ihm dort eine schriftliche Abmahnung mit angedrohter Kündigung im Wiederholungsfall zu verpassen. Denn wenn's einmal richtig heftig im Geldbeutel wehtut, dann überlegen sich die meisten Leute gründlich, ob sie das noch einmal erleben möchten, zig Euro für den Luxus zu berappen, sich nicht an die Sicherheitsvorschriften halten zu wollen.


    Wie sähen denn die Alternativen aus:


    1. Abmahnung, im Wiederholungsfall fristlose Kündigung von ansonsten wahrscheinlich guten Arbeitskräften. Damit ist weder dem AG noch dem AN geholfen.


    2. Ignorieren, hoffen, daß niemand etwas merkt bzw. sagt und dann bei entsprechenden Unfällen bzw. Kontrollen als AG ziemlich dumm dastehen, saftige Strafen zahlen müssen, ggf. der Baustelle verwiesen werden, von weiteren Aufträgen ausgeschlossen werden usw. Auch damit ist niemandem geholfen.

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • The_Best: Ist das DAS Chemieunternehmen, was bzgl. Arbeitssicherheit vor ein paar Jahren die Notbremse gezogen hat und wo man inzwischen (angeblich) sogar Abmahnungen bei Nichtbenutzen des Treppenhandlaufs kassiert?

  • Wenn das im Rahmen einer Betriebsvereinbarung niedergeschrieben wird (was wohl, da der BR involviert ist so sein wird) ist das sehr wohl Rechtens.
    Ist allemal der bessere Weg, als eine Abmahnung bei nichtragend der Schutzkleidung und beim 2. verstoß die Kündigung zu bekommen...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
      The_Best: Ist das DAS Chemieunternehmen, was bzgl. Arbeitssicherheit vor ein paar Jahren die Notbremse gezogen hat und wo man inzwischen (angeblich) sogar Abmahnungen bei Nichtbenutzen des Treppenhandlaufs kassiert?


    Zwar OT:
    Vor ein paar Jahren? Das ist/sollte schon eine gaaaaaaanze Weile her.
    Und angeblich hats auch das schon gegeben....

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Wenn das im Rahmen einer Betriebsvereinbarung niedergeschrieben wird (was wohl, da der BR involviert ist so sein wird) ist das sehr wohl Rechtens.
    Ist allemal der bessere Weg, als eine Abmahnung bei nichtragend der Schutzkleidung und beim 2. verstoß die Kündigung zu bekommen...


    Charlie


    Ich denke auch, dass insbesondere der Betriebsrat prüfen dürfte, ob er so eine Vereinbarung überhaupt unterschreiben darf. Wenn nicht der, wer dann?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Wenn das im Rahmen einer Betriebsvereinbarung niedergeschrieben wird (was wohl, da der BR involviert ist so sein wird) ist das sehr wohl Rechtens.

    Imho kann man sowas aber nicht als Betriebsvereinbarung machen, sondern müsste mit jedem Mitarbeiter einzeln ausgehandelt werden und unterschrieben werden.

  • Wie gut dass ich nicht in der chemischen Industrie bei DER Firma, nicht der Papierindustrie, nicht auf Baustellen arbeite.


    Das Gefährlichste in meinem Job sind unsägliche Kunden und saumäßige Bürostühle. Aber das ist ein anderer Thread... ;)

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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