Geschäftsleitung und BR fordern Geld für nicht tragen der Si-Kleidung! Legitim ?

  • Wie mir durch Insider in unserer Fa. gesagt wurde, bekommen Wir diese Woche wohl noch, ich nenne es mal einen internen Bußgeldkatalog, auf die Baustelle, wo drin stehen soll, was jeder Mitarbeiter an " Bußgeld " zuzahlen hat, wenn er bestimmte Si- Kleidung nicht trägt.


    Dies ist wohl mit Absprache des BR so vereinbart worden.


    In groben zügen kam mir zu Ohren, das das nicht tragen von Handschuhen, Si-Helmen, Si- Sicherheitsschuhen S3 ein Bußgeld i.H. von 5€ bedeutet.


    Angeblich sollen diese " Bußgelder " gesammelt werden und einer wohltätigen Stiftung zugute kommen !!!


    Ein kleines Beispiel : einer meiner Jungs steht mitten auf der Strasse bei 30 ° C und muß per Hand mit dem Kompressorhammer Asphalt aufstemmen.
    Logisch trägt er seine Ohrenstüzer und seine S3 Schuhe, aber er arbeitet mit freien Oberkörper ( 5€ ) kurzer Hose ( 5 € ) ohne Handschuhe ( 5 € ) ohne Helm ( 5 € ) ohne Warnweste ( 5 € ) und ohne Schutzbrille ( 5 € )


    Also auf Deutsch gesagt, wie Ihr jeden Strassenbauer kennt, der auf einer Baustelle tätig ist ( nicht auf BAB oder Landstraßen !!! normale Wohngegend/ Stadt )


    Jetzt meine Frage an Euch, ist das Legitim ?


    Habe leider noch keinen von der Gewerkschaft erreichen können und der BR möchte sich ( noch ) nicht zu diesen Thema äußern


    Gruß
    Jörg

  • Dazu müßte man Statistiken betreffend Unfällen auf Baustellen kennen. Ich weiß nicht, wie oft so eine Schutzvorrichtung in der Praxis relevant wird.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Hi,
    ob dieser Bußgeldkatalog rechtens ist kann ich dir nicht sagen.
    Andererseits ist es halt so, was viel schlimmer ist, passiert ein Unfall und du trägst die vorgeschriebene PSA nicht, kann es Probleme mit der Zahlung der Versicherung geben! Und das ist dann wirklich teuer.
    Ganz davon zu schweigen, dass es richtig doof ist, wenn ein Unfall bei dir durch Tragen der PSA hätte verhindert werden können.


    Aber ist wohl dasselbe Thema wie Sicherheitskleidung beim Motorradfahren: Klar ist mir bei 30° warm, wenn ich aber nen Unfall ohne Kleidung hätte würd ich mir wohl sehr in den Arsch beissen!


    Heute in der Arbeit hat ein Arbeiter mit Brecheisen und Presslufthammer einen Türrahmen (massiv, Feuerschutz Blechflügeltor) aus dem Betonrahmen geschlagen. Plötzlich kam beim Hebeln ein ca. 15cm³ großer Betonbrocken von oben der ihn um ein Haar getroffen hätte. Kurzes Schulterzucken seinerseits und weiterarbeiten ohne Helm...



    Gruss Nico :)

  • Laßt mal bitte das mit den Unfällen aussen vor. Oder das was hätte wenn und aber.


    Es geht wirklich nur darum, ob der Betrieb diese " Bußgelder " nehmen darf .


    Laut Insider ( gerade nochmal mit Ihm gesprochen ) steht auf diesen Blatt noch nicht mal, welche Stiftung das Geld bekommen soll, bzw. wer über die Einnahmen Buch führt :gpaul:


    Gruß


    Jörg

  • in dem Zusammenhang kannste gleich mal fragen, welchen Temperaturen die Leute ausgesetzt werden dürfen und wann es Wasser gratis gibt ;)

  • Grundstätzlich liegt das Strafmonopol und damit auch Verwarnungsgelder und Bussgelder beim Staat was bedeutet das niemand sonst sowas eintreiben kann.


    Denke wäre sowas nur als Vertragsstrafe, imho müsste es dazu dann aber im Arbeitsvertrag (bzw. Ausbildungsvertrag, Honorarvertrag , ...) festgeschrieben sein.

  • Re: Geschäftsleitung und BR fordern Geld für nicht tragen der Si-Kleidung! Legitim ?


    Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    Ein kleines Beispiel : einer meiner Jungs steht mitten auf der Strasse bei 30 ° C und muß per Hand mit dem Kompressorhammer Asphalt aufstemmen.
    Logisch trägt er seine Ohrenstüzer und seine S3 Schuhe, aber er arbeitet mit freien Oberkörper ( 5€ ) kurzer Hose ( 5 € ) ohne Handschuhe ( 5 € ) ohne Helm ( 5 € ) ohne Warnweste ( 5 € ) und ohne Schutzbrille ( 5 € )


    Jetzt meine Frage an Euch, ist das Legitim ?


    Nein das ist ein klarer Verstoß des Arbeitnehmers gegen das § 15 des Arbeitsschutzgesetz. http://www.lumrix.de/gesetze/arbschg/15.php


    Die Verstöße können ein Bußgeld gegen den AG zur Folge haben, und der hat bestimmt keinen Bock für die Fehler seiner Angestellten den Kopf hinzuhalten (zumal wir hier nicht über 5 € reden...) mal ganz davon ab, dass der AN auch selber auch dran sein kann, zwar nicht vom AG sondern "von Amts wegen" vgl. § 25 Arbeitsschutzgesetz.
    http://dejure.org/gesetze/ArbSchG/25.html


    Im übrigen kann der AG einen AN dafür auch abmahnen und im Wiederholungsfall sogar kündigen. Von daher wird diese interne Maßnahme wohl der Erziehung dienen, wer nicht hören will muss fühlen... Gesetzlich wird es da kaum eine Grundlage für geben derartige Bußgelder zu kassieren, aber bevor man da nun den großen Aufstand macht sollte man sich im klaren sein, dass hier die Schutzkleidungsverweigerer die "Buhmänner" sind 30 Grad hin oder her.


    Und ob es nun wirklich besser ist sich gegen BR und AG gegen den Bußgeldkatalog aufzulehnen und dafür bei Fehlverhalten lieber Abmahnungen in Kauf zu nehmen sei ebenfalls mal dahingestellt. Gesetze müssen eben auch von den AN`s befolgt werden, ob man die nun sinvoll findet oder nicht.

  • Kurze Antwort da ich im Streß bin.


    Nein, die Firma darf nicht abkassieren es sei denn es ist vertraglich so vereinbart. Wenn die Firma das Geld vom Lohn abzieht ist Klage dagegen möglich.


    Aber: Das Nichteinhalten der Sicherheitsvorschriften ist Grund für Abmahnung und darauffolgende Kündigung.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    in dem Zusammenhang kannste gleich mal fragen, welchen Temperaturen die Leute ausgesetzt werden dürfen und wann es Wasser gratis gibt ;)


    ab 26°C ob es gereicht wird, ........................... OK :rolleyes:



    Martyn


    Grundstätzlich liegt das Strafmonopol und damit auch Verwarnungsgelder und Bussgelder beim Staat was bedeutet das niemand sonst sowas eintreiben kann.


    Denke wäre sowas nur als Vertragsstrafe, imho müsste es dazu dann aber im Arbeitsvertrag (bzw. Ausbildungsvertrag, Honorarvertrag , ...) festgeschrieben sein.


    Ich nenne es " Bußgeld " den genauen Wortlaut kenne ich noch nicht


    Und was du als Vertragsstrafe bezeichnest , ist ganz klar : wenn dich die Geschäftsleitung, Bauleiter oder der BR deswegen zum wiederholtenmale abmahnt, kannst man dafür auch eine Kündigung erhalten


    Jörg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!