ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Bei der KK-Unterschrift dürfte das Problem sein, dass die Bank nicht zwangsläufig eine von Mickey Mouse unterschriebene Einzugsermächtigung ausführt, sofern eine Vergleichsunterschrift vorliegt und diese geprüft wird.
Der Karteninhaber kann natürlich auch gerne unterschreiben, wie er möchte, wenn er nur sicherstellt, dass die Zahlung erfolgt. Der Händler kann aber genauso aufgrund der Unterschiede zwischen Prägenamen und Unterschrift die Zahlung verweigern.
Zur eigenen Sicherheit wäre es also besser, die Namen ähnlich zu wählen...
Banken prüfen keine Unterschriften bei Lastschriften. Banken prüfen nur, ob die Kontonummer existent ist und das Konto gedeckt.
Das die Unterschrift völlig hurz ist sieht man alleine an Amazon. Wie kommen die denn seit Jahren an ihre Kohle per Lastschrift, ohne je eine Unterschrift eines Kunden bekommen zu haben...
Grundsätzlich ist eine Unterschrift sowieso in keinem Fall ein Beweis, das man selber der Unterzeichner ist oder unterzeichnet hat. Bspw. kann ein Michael Schmidt schlecht mit seiner Unterschrift glaubhaft beweisen, dass er Michael Schmidt ist-weils eben hunderte Michel Schmidt geben wird. Auch identische Unterschriften sind kein Beweis, je nach Art der Unterschrift kann man die leicht nachmachen (immer wieder witzig zu sehen, wie erwachsene Menschen mit Grundschulkinderschrift unterschreiben).
Genau genommen ist die Unterschriftgeschichte eine Geschichte zwischen zwei ehrlichen Parteien. Eine Sicherung ist es aber in keinem Fall.