Unterschrift auf Kreditkarte, verschrieben

  • Zitat

    Original geschrieben von real_proximus
    Bei der dritten Grafik steht bei der Unterschrift "Bitte prüfen Sie, [...] ob sie [die Unterschrift] mit der Unterschrift auf dem Beleg übereinstimmt"
    Da ist der Name auf der Vorderseite nicht erwähnt.
    Die Grafiken haben also keinen Schritt nach vorne gebracht...


    Gruß,
    Alexander


    Bei der ersten Grafik steht eindeutig, dass Name und Unterschrift auf der Karte übereinstimmen müssen - und nur darum geht es hier. Dass jemand mit einer anderen Unterschrift auf dem Beleg unterschreibt, ist wieder etwas anderes.


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Beweis' mir das Gegenteil ;)


    Die Argumentation in dem Buch ziehlt, wie schon angerissen, darauf ab, dass man niemanden betruegt und auch niemand zu Schaden kommt. Ob mein Name nun tatsaechlich "Max Mueller" oder "Peter Porno" ist, ist fuer den Verkaeufer, demgebenueber ich diese Angabe mache, irrelevant. Dass es gelogen ist, steht ausser Frage - aber das fuer sich genommen ist nicht strafbar.


    Nicht dem Verkäufer ggü., aber dem KK-Unternehmen - hier geht es um die Unterschrift auf der Karte und nicht des Belegs!


    EDIT:
    Ich bin mir nicht sicher, aber wenn du einen Kassenbon mit falschen Namen unterschreibst, machst dich evtl. der Urkundefälschung schuldig.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    @Stebu:
    definiere doch mal "gefaked" ;)


    Reicht schon, wenn die Karte gesperrt ist und man sie eingesackt hat, bevor die "Käufer" abgehauen sind. Wahrscheinlich wegen "Ritsche-Ratsche"...


    Beliebt waren auch Karten ohne jede Prägung bzw. mit irgendeiner aufgeklebten Folie, meisten ohne Hologramm.
    Den meisten Verkäufern ist es auch egal, da sie ja nen schicken Umsatz generieren können. Wir hatten auch nie Probleme, wenn uns einer übers Ohr gehauen hat. Beleg eingeschickt und gut war es....


    Ansonsten hatte ich mal einen, der ist mit ner Karstadt-Tüte mit 4 Motorola StarTac in unseren Laden gekommen und wollte noch 4 kaufen. Da hab ich die Karte gar nicht mehr gecheckt und die Grünen gerufen.


    btw: mein Kumpel aus nem e-plus Shop muß die Kohle an E+ abführen......naja, die Erkennungsraten variieren auch schon etwas :p

  • Zitat

    Original geschrieben von real_proximus
    Bei der dritten Grafik steht bei der Unterschrift "Bitte prüfen Sie, [...] ob sie [die Unterschrift] mit der Unterschrift auf dem Beleg übereinstimmt"
    Da ist der Name auf der Vorderseite nicht erwähnt.
    Die Grafiken haben also keinen Schritt nach vorne gebracht...


    Gruß,
    Alexander


    Im Vertrag des Händlers steht aber sicher nicht "bitte befolgen Sie nur die Überprüfungshinweise, die die Kartenrückseite betreffen". Er prüft also, ob der Name auf der Karte mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmt UND ob die Unterschrift auf der Karte mit der Unterschrift auf dem Beleg übereinstimmt. Zumindest sollte er das tun.


    Ich hätte ja nie gedacht, dass aufgrund so einer kleinen Frage wie hier am Anfang des Threads eine solche Diskussion aufflammen kann...


    Mitlerweile interessiert es mich ja auch brennend, welche Freiheiten ich bei der Namenswahl für die Kreditkarte hätte. Bei Amex z. B. gibt es im Antrag ein extra Feld, in das man den Namen eintragen soll, den man auf der Karte wünscht. Ich hab mir die AGB noch nicht so detailliert durchgelesen, als dass ich sagen könne, ob die Namenswahl dort irgendwie eingeschränkt wird. Ich glaube aber kaum, dass die ohne weiteres jeden beliebigen Wunschnamen akzeptieren. Künstlername mag vielleicht noch gehen oder evtl. sogar Abkürzung des Vornamen; Name mit Titel oder ohne; ...
    Ist mir aber zu blöd, bei Amex anzurufen und zu fragen, wie da die Richtlinien sind. Ich denke aber nicht, dass man z. B. der apokalyptische Reiter oder Max Mustermann nehmen kann, ist ja auch immer eine Entscheidung von Amex, ob sie Dir die Karte ausstellen wollen oder nicht...


    Wenn ich dann hier im Thread lese, dass manche Leute ihre Karte nicht unterschreiben, weil die Unterschrift beim nächsten Mal vielleicht etwas anders aussieht (vielleicht mangels 3,50m Chef-Schreibtisch an der Tankstellentheke ??), dann sträuben sich mir die Nackenhaare. Ich denke einmal, dass die Anzahl der Diskussionen an der Kasse sinkt, wenn eine Unterschrift drauf ist, auch wenn nicht ganz ähnlich. Auch diejenigen, die dann den Ausweis sehen wollen, dürften in ihrer Anzahl weniger sein. Wird die Kreditkarte geklaut oder geraubt und anschließend unterschrieben, so ist die Beweisführung schlecht bis unmöglich, wenn zufällig die Originalkarte wieder auftaucht, z. B. durch Einzug beim Vertragspartner (der hierfür ja oft eine Prämie kassieren kann), die Polizei o. a. Auch nach der Sperrung können noch Beträge belastet werden, wenn z. B. manuell bis zur genehmigungsfreien Höchstgrenze gebucht wird und es ist ja nicht gesagt, dass du sofort den Verlust bemerkst (Beispiel: Einbruch zu Hause während Du für 2 Tage unterwegs bist und eine der Kreditkarten liegt in der Wohnung und wird entwendet).


    Ebenfalls im Thread zu finden war die Angabe, dass es keine wirklich kostenlose Kreditkarte gäbe. Dem muss ich widersprechen. Zahlt man pünktlich (ca. 4 Wochen nach Rechnungseingang) per Überweisung, dann ist die Gebührenfrei-Mastercard unter http://www.gebuhrenfrei.com komplett kostenlos. Auch Ersatzkarten gibt es umsonst usw.
    Der Trick sind halt die hohen Zinsen, wenn man den Saldo nicht komplett ausgleichen möchte und das Fehlen einer Lastschrifteinzugsmöglichkeit vom Girokonto. Man spekuliert dort also auf das Versäumen einer Überweisung um dann Zinsen und/oder Mahngebührne zu kassieren. Mit der Frist nimmt man es dort aber auch nicht so genau. Hab z. B. schonmal erst am 23. eines Monats überwiesen, obwohl in der Rechnung stand, dass der Betrag am 21. bereits eingegangen (!) sein muss, sonst würde das Mahngebühren kosten. Berechnet wurde aber nichts, so dass die selbst gesetzten Regeln wohl auch etwas gedehnt werden. Insofern würde ich schon sagen, dass die Karte komplett kostenfrei ist, wenn man pünktlich überweist (und dazu hat man ja ein paar Woche nach Rechnungseingang Zeit).


    Warum aber z. B. nicht einfach nach dem o. a. Unterschriftsfehler eine neue Amex bestellt wird, ist mir schleierhaft. Diese ist in ein paar Tagen da und die Hotline nimmt es einem bestimmt nicht übel. Wenn man nett fragt, geht der Versand auch schneller, so dass die Karte im Idealfall schon Donnerstag oder Freitag da sein könnte, wenn Du gleich noch dort anrufst. Gebühren für Ersatzkarte oder Versand fallen ja keine an. Und dass die Karten gerne brechen ist bei Amex sicher bekannt, insofern sind die auch hohe Austauschzahlen bestimmt gewohnt. Die grüne Amex-Karte hab ich im Schnitt alle 3 Monate nachbestellt, da die in meinem Portemonnaie bevorzugt unterhalb des Magnetstreifens eingerissen sind. Blöd nur, dass mit jeder Ersatzkarte eine neue Kartennummer vergeben wurde, gerade wenn ich mir die alte merken konnte...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Mal schnell zwischen zwei Tüten Popcorn die Diskussion anheizen:


    Siehe hier unter Nr.10: "Jeder darf sich nennen, wie er mag und auch genau so unterschreiben. Ob eine Unterschrift nun mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmt, beeinflusst nicht negativ die Wirksamkeit von Verträgen."


    Ich unterstelle mal (ohne das Buch gelesen zu haben), daß Herr Hoecker sich auskennt :)


    Ferner kann ich mich erinnern, daß ich in dem Antrag für meine AMEX damals angeben konnte, welcher Name auf der Vorderseite eingedruckt werden soll. Ich wollte es damals mit meinem Nick versuchen, habe es aber dann doch bleiben lassen, weil ich den praktischen Nutzen nicht wirklich erkennen konnte.


    §126 BGB bezieht sich übrigens nur auf Urkunden, bei denen durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben ist. Das ist z.B. bei einem Zahlungsbeleg im Supermarkt nicht der Fall, da man dort rein gesetzlich jegliche Verträge allein durch konkludentes Verhalten schließen kann - auch einen Vertrag über eine Zahlung per KK. Die Unterschrift unter dem KK-Beleg ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern in den AGB der KK-Anbieter verankert.


    §440ZPO hat mit der Unterschrift als Solches gar nichts zu tun, hier geht es nur um die Problematik, wie die Echtheit einer Urkunde bewiesen werden kann.


    Ich könnte also theoretisch tatsächlich eine KK anfordern, auf der der Name "Darko Duck" eingeprägt ist. Wenn ich diese auf der Rückseite mit demselben Namen unterschreibe und alle KK-Zahlungen ebenso, dann ist von Gesetzes wegen alles in Butter. Die Frage ist nur, ob der KK-Anbieter mir den Namen "Darko Duck" auf die Karte prägt. Dies ist aber wiederum kein rechtliches Problem, sondern eine Sache der AGB des KK-Anbieters.


    Viel Spaß beim Weiterdiskutieren.


    cu


    NoTeen


    Ähm, wie war das eigentlich nochmal mit dem Halbwissen und so? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Die Unterschrift unter dem KK-Beleg ist nicht gesetzlich vorgeschrieben


    Dass der Händler Deine Kartenzahlung dann akzeptieren muss vermutlich auch nicht :D

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Das ist korrekt :D


    Schließlich sind beide Dinge ausschließlich in den AGB der KK-Anbieter verankert.


    cu


    NoTeen

  • Um es kurz zu machen:


    Es kommt auf die jeweilige Situation an.


    Die Unterschrift hat in manchen Fällen die Funktion, den Urheber eines Dokuments zu bestimmen. Dann ist es wenig hilfreich, wenn ein gewisser Darth Vader unterschreibt. Zwar ist die Unterschrift vorhanden, das Dokument kann aber seinen Zweck nicht erfüllen.


    Nehmen wir ein Testament. Hier kommt es entscheidend auf die Urheberschaft an. Daher muss die Unterschrift den Ersteller erkennen lassen. Das bedeutet aber nicht, dass der Name die Unterschrift bilden muss. Es kann auch mit "Euer Vater" oder dem Spitznamen des Erblassers "Mickey Mouse" unterschrieben werden, wenn nur geklärt werden kann, wer es ist.



    Bei einem Vertrag kommt es etwa auf den Namen gar nicht an. Begibt sich ein Mann in ein Hotel und unterschreibt zur Sicherheit mit einem anderen Namen im Gästebuch, weil die Begleiterin ungleich der Ehefrau ist, ist das zulässig, sofern man nicht beabsichtigt, das Hotel um den Zimmerpreis zu betrügen.



    Bei der KK-Unterschrift dürfte das Problem sein, dass die Bank nicht zwangsläufig eine von Mickey Mouse unterschriebene Einzugsermächtigung ausführt, sofern eine Vergleichsunterschrift vorliegt und diese geprüft wird.
    Der Karteninhaber kann natürlich auch gerne unterschreiben, wie er möchte, wenn er nur sicherstellt, dass die Zahlung erfolgt. Der Händler kann aber genauso aufgrund der Unterschiede zwischen Prägenamen und Unterschrift die Zahlung verweigern.


    Zur eigenen Sicherheit wäre es also besser, die Namen ähnlich zu wählen... ;)




    Ansonsten könnte eine KK auf einen Phantasienamen bestellt ein Problem darstellen, wenn die Bezahlung nicht klappt. Spätestens dann hat man schnell ein Problem mit dem Tatbestand des Betruges.
    Urkundenfälschung dürfte sowohl bezüglich KK, als auch bezüglich des Kassenzettels schwierig werden, da es schon an einer Urkunde fehlt, jedenfalls aber das Herstellen oder Verwenden einer falschen Urkunde nicht gegeben ist.


    Und ja, RA Höcker hat von dem, was er beschreibt Ahnung, auch wenn er tatsächlich in einem ganz anderen Bereich tätig ist.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Zusammengefasst Du musst mit Deinem kompletten Familiennamen unterschreiben , mindestens 3 Buchstaben müssen lesbar sein . Kurzformen und Initialen sind nicht zulässig .
    Danke nochmal für den Link Drizzit , da steht doch alles . ;)


    Das werde ich meinen befreundeten Ärzten auf der nächsten Golfrunde erzählen, die werden sich vor Lachen nicht halten können! :rolleyes:


    Ich habe meine Unterschrift selbst noch nie so geschrieben das sie für jemand anderen lesbar war, und ich denke das dies auch bei sehr vielen so ist.

    8 x in der Vertrauensliste: 1 2 3 4 5 6 7 8

  • NoTeen, DaFunk: Danke, es gibt offenbar doch ein paar Menschen hier im Forum, die sich mit der Rechtslage besser auszukennen scheinen :)


    Dass VISA & Co u.U. bestimmte Dinge vom Kunden verlangen, damit dieser ueberhaupt eine KK erhaelt, mag sein. Mir ging's dabei aber rein um den rechtlichen Aspekt.


    Nicht umsonst zaehlt die Sache mit der Unterschrift zu einem der populaersten Rechtsirrtuemer ;) Wenn da jeder intuitiv richtig liegen wuerde, waer's offensichtlich. Auch wenn Martyn das so garnicht glauben kann ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    ...es gibt offenbar doch ein paar Menschen hier im Forum, die sich mit der Rechtslage besser auszukennen scheinen...


    Ich persönlich kenne mich mit der Rechtslage in speziellen Dingen überhaupt gar nicht aus, da ich beruflich in einem vollkommen anderen Bereich tätig bin.


    Ich weiß allerdings meistens, wo ich suchen muß, und - und das ist das Entscheidende - ich bemühe mich, das, was ich lese, zu verstehen (habe gelernt, Paragraphendeutsch zu begreifen) ;)


    cu


    NoTeen

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