ZitatOriginal geschrieben von real_proximus
Bei der dritten Grafik steht bei der Unterschrift "Bitte prüfen Sie, [...] ob sie [die Unterschrift] mit der Unterschrift auf dem Beleg übereinstimmt"
Da ist der Name auf der Vorderseite nicht erwähnt.
Die Grafiken haben also keinen Schritt nach vorne gebracht...
Gruß,
Alexander
Bei der ersten Grafik steht eindeutig, dass Name und Unterschrift auf der Karte übereinstimmen müssen - und nur darum geht es hier. Dass jemand mit einer anderen Unterschrift auf dem Beleg unterschreibt, ist wieder etwas anderes.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Beweis' mir das Gegenteil
Die Argumentation in dem Buch ziehlt, wie schon angerissen, darauf ab, dass man niemanden betruegt und auch niemand zu Schaden kommt. Ob mein Name nun tatsaechlich "Max Mueller" oder "Peter Porno" ist, ist fuer den Verkaeufer, demgebenueber ich diese Angabe mache, irrelevant. Dass es gelogen ist, steht ausser Frage - aber das fuer sich genommen ist nicht strafbar.
Nicht dem Verkäufer ggü., aber dem KK-Unternehmen - hier geht es um die Unterschrift auf der Karte und nicht des Belegs!
EDIT:
Ich bin mir nicht sicher, aber wenn du einen Kassenbon mit falschen Namen unterschreibst, machst dich evtl. der Urkundefälschung schuldig.