Meinst Du mit s. o. das hier:
Zitat:
Ein lesbarer Zusatz des Namens des Unterzeichnenden wird von § 126 BGB nicht verlangt (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - AP BGB § 174 Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 174 Nr. 5 mwN) ?
Trialer
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Meinst Du mit s. o. das hier:
Zitat:
Ein lesbarer Zusatz des Namens des Unterzeichnenden wird von § 126 BGB nicht verlangt (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - AP BGB § 174 Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 174 Nr. 5 mwN) ?
Trialer
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Wo? "Namensunterschrift" vielleicht. "Unterschrift" nicht
§126 - Arten von Unterschriften
Trialer:
Ich meine Paragraph §126. Oder für dich: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift#Deutschland
ZitatOriginal geschrieben von autares
§126 - Arten von Unterschriften
Vielleicht hast du ja ein anderes BGB, aber bei meinem heisst der Paragraph "Schriftform": http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Vielleicht hast du ja ein anderes BGB, aber bei meinem heisst der Paragraph "Schriftform": http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
Sorry, hatte es in den Erläuterungen gelesen. §126 setzt eine eigenhändige Namensunterschrift voraus.
Ich verstehe ehrlich gesagt immer noch nicht, warum es hier Diskussionsbedarf gibt. Jeder logisch denkende Mensch wird erkennen, dass er auf der Rückseite der Kreditkarte mit seinem Namen zu unterschreiben hat. Die Unterschrift muss dabei mit der Unterschrift auf dem Lichtbildausweis übereinstimmen.
Wo genau wird hier jetzt gezweifelt?
Wo steht das denn? Wenn Du es belegen könntest wäre die Diskussion schnell zu Ende. Aber da es nirgends steht dass das so sein soll, diskutieren wir hier.
Trialer
ZitatOriginal geschrieben von autares
Ich verstehe ehrlich gesagt immer noch nicht, warum es hier Diskussionsbedarf gibt. Jeder logisch denkende Mensch wird erkennen, dass er auf der Rückseite der Kreditkarte mit seinem Namen zu unterschreiben hat.
Nicht immer deckt sich die eigene Wahrnehmung mit der Sach- und Rechtslage.
ZitatDie Unterschrift muss dabei mit der Unterschrift auf dem Lichtbildausweis übereinstimmen.
Wo steht das?
Dies wird durch die Identifikationsprüfung impliziert?!
Wie willst du sonst beweisen, dass du derjenige bist, dem die Karte gehört?
Ausweis?!? Womit denn sonst??
Bild und Name sind doch gleich.
Trialer
ZitatOriginal geschrieben von autares
Wie willst du sonst beweisen, dass du derjenige bist, dem die Karte gehört?
Nun, erst mal in dem ich sie in meinem Besitz habe, zweitens in dem meine Unterschrift zu der auf der Rueckseite der Karte passt.
Meine Identitaet belege ich ggf. durch meinen Perso - aber nicht durch meine KK. Dafuer ist die nicht aussagekraeftig
Und, nur mal so am Rande: Ein Amerikaner, die Erfinder der Kreditkarten, haben nicht mal nen Perso. Da genuegt die SSN oder der Fuehrerschein.
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