ZitatOriginal geschrieben von Trialer
Es ging um die Unterschrift
Ja. Und die Unterschrift auf der Karte muss mit der Unterschrift des Lichtbildausweises übereinstimmen - so einfach ist das.
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ZitatOriginal geschrieben von Trialer
Es ging um die Unterschrift
Ja. Und die Unterschrift auf der Karte muss mit der Unterschrift des Lichtbildausweises übereinstimmen - so einfach ist das.
ZitatOriginal geschrieben von autares
Bitte lies hierzu §126 Abs. 1 BGB und §440 ZPO.
Ich hab erst mal Wikipedia gelesen: Bis zum 31. Oktober 2007 konnte ein Pseudonym in den Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden; zuständig waren dafür in der Regel die Meldeämter. Ab dem 1. November 2007 wurde dies abgeschafft. Unabhängig davon hat die Eintragung des Pseudonyms oder Künstlernamens in den Personalausweis keinerlei Rechtswirkung.
Zulässig ist auch eine rechtsverbindliche Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997). Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform genügt.
Tja ... oder gar nicht Unterschreiben!
Ich hab hier 3 Kreditkarten (Amex Gold, Master, Visa) die alle drei schon seit Jahren im Einsatz sind und niemals unterschrieben wurden - einfach nur weil ich den Gedanken "Ich vergleiche Unterschriften und dann habe ich ne ganz tolle Sicherheit" schon immer absolut lächerlich fand. 1-2 x im jahr werde ich zwar von irgendwelchen Verkäufern aufgefordert zu Unterschreiben, aber da ich mich verweigere sind sie normalerweise mit dem Führerschein zufrieden. Abgesehen davon, habe ich es noch nie geschafft mit den billigen Kugelschreibern und der Mini-Fläsche die man normalerweise bekommt eine anständige Unterschrift zu leisten
Keinuser
...was wiederum nicht bedeutet, dass du dir auf der Karte irgendeinen Namen geben darfst - du legitimierst dich über deinen Ausweis. Und auf dem steht eben nicht dein Künstlername.
Da nun auf der Vorderseite der Karte dein richtiger Name steht, musst du eine Unterschrift leisten, die zumindest aus deinem Nachnamen besteht - steht dort Mustermann, musst du mit Mustermann unterschreiben.
EDIT:
keinuser:
Ob es überhaupt Sinn macht, ist eine andere Frage
Dir sollte allerdings klar sein, dass der bei Verlust und Missbrauch entstandene Schaden von dir zu tragen ist
ZitatOriginal geschrieben von autares
... musst du eine Unterschrift leisten, die zumindest aus deinem Nachnamen besteht - steht dort Mustermann, musst du mit Mustermann unterschreiben.
Wo [Edit] im Gesetz [/Edit] steht das? Bitte belegen.
Trialer
"Unterschrift" ist rechtlich geregelt, s.o.
ZitatOriginal geschrieben von autares
...was wiederum nicht bedeutet, dass du dir auf der Karte irgendeinen Namen geben darfst - du legitimierst dich über deinen Ausweis. Und auf dem steht eben nicht dein Künstlername.
Lies' dir halt selbst mal das Buch von RA Hoecker durch. Dort ist an Beispielen erlaeutert, was in Sachen Namensrecht moeglich ist.
ZitatDir sollte allerdings klar sein, dass der bei Verlust und Missbrauch entstandene Schaden von dir zu tragen ist
Hm. Und wie will man nachweisen, dass die Karte nicht unterschrieben war?
ZitatOriginal geschrieben von autares
"Unterschrift" ist rechtlich geregelt.
Na dann zeig doch mal diese rechtliche Regelung
ZitatOriginal geschrieben von Trialer
Na dann zeig doch mal diese rechtliche Regelung
S.o.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Lies' dir halt selbst mal das Buch von RA Hoecker durch.
Wer ist RA Hoecker?
ZitatOriginal geschrieben von autares
"Unterschrift" ist rechtlich geregelt, s.o.
Wo? "Namensunterschrift" vielleicht. "Unterschrift" nicht, zumindest nicht im BGB
Juristen treffen diese Unterscheidung wohl kaum willkuerlich
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